bbz 10 / 2019
Diversitätsorientierte Hochschule jetzt!
Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes böte die Chance auf eine diskriminierungsfreie, diversitätsorientierte Hochschule. Was die Koalition plant, reicht dafür bisher aber nicht aus
Die Parteien der Berliner Senatskoalition haben am 20. Juni auf einer Abschlussveranstaltung, zu der Vertreter*innen der akademischen Fachöffentlichkeit eingeladen waren, ihr Eckpunktepapier für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes vorgestellt. Vorangegangen war ein Beteiligungsprozess mit mehreren Veranstaltungen, auf denen verschiedenen Themen (Studium & Lehre, Demokratische Hochschule), die für das Berliner Hochschulleben von Bedeutung sind, ausgiebig mit Repräsentant*innen der Universitäten diskutiert wurden.
Nach unserer Wahrnehmung als Landesastenkonferenz (LAK) fanden die Themen Antidiskriminierung und Diversity nur geringe bis keine wirkliche Berücksichtigung, weshalb wir uns entschieden haben, eine eigene Veranstaltung hierzu auszurichten. Bei dieser waren am 7. Mai außer den wissenschaftspolitischen Sprecher*innen von Rot-Rot-Grün viele andere Angehörige der Berliner Hochschulen anwesend, die zu diesem Themenkomplex arbeiten, unter anderem die Frauen*beauftragten der HWR, Charité und FU, der Antidiskriminierungsbeauftragte der TU und Referent*innen der Berliner Asten. Nach diesem intensiven Austausch- und Diskussionsprozess haben wir als LAK erwartet, dass Antidiskriminierung und Diversity im Eckpunktepapier mehr Gewichtung erhalten werden.
Im Abschnitt »Diskriminierungsfreiheit und Diversität an den Hochschulen« finden sich hierzu ganze sechs Sätze. Wenn eine demokratische Wissenschaft, von der alle profitieren, so divers sein soll wie die Gesellschaft, in der und für die sie lehrt und forscht (Zitat Eckpunktepapier), dann reicht hierzu die optionale Einführung einer Diversity Kommission, die entscheidende Gremien mit ihrer Expertise beraten kann, nicht aus. Es ist begrüßenswert, dass die rot-rot-grüne Koalition die geleistete antisexistische Arbeit der Frauen*beauftragten würdigt und anerkennt, dass diese den umfassenden Themenkomplex nicht alleine bewältigen können, dafür finden sich jedoch anschließend keine weiteren aussagekräftigen Vorschläge mehr. Ob zum Beispiel eine Diversity Kommission hierzu das richtige Instrument darstellt, erscheint äußerst fragwürdig. Eine Kommission, die entscheidende Organe wie den Akademischen Senat und die Präsidien beraten kann, diese aber wiederum nicht verpflichten kann, dieser Beratung zu folgen, erscheint in Anbetracht der Wichtigkeit und notwendigen Auseinandersetzung mit dieser Thematik wenig sinnvoll.
Als LAK fordern wir stattdessen die verpflichtende Einführung von Diversitätskonzepten und deren Umsetzung in der Organisationsentwicklung der Hochschulen. Weiterhin braucht es für Betroffene konkrete Anlaufstellen, das heißt weitere Beauftragte, die zu verschiedenen Diskriminierungsformen gebündelt in einem Diversitätsbüro arbeiten. Im Berliner Hochschulgesetz sollte außerdem exakt definiert werden, was unter Diskriminierung verstanden wird und wie dann mit Vorfällen zu verfahren ist. Dasselbe gilt für den Umgang mit sexualisierter Gewalt: Auch hierzu braucht es Richtlinien. Den Hochschulen hierüber einen großen, nicht verpflichtenden Entscheidungsfreiraum zuzugestehen, birgt einerseits die Gefahr der Nichtumsetzung und andererseits besteht die Möglichkeit, dass damit an jeder akademischen Bildungseinrichtung unterschiedlich umgegangen wird. Betroffene von Diskriminierung sollten überall die gleichen Möglichkeiten und Ressourcen zugesichert bekommen, um sich wehren zu können. Alles andere stellt eine massive Ungleichbehandlung dar.
Wenn wir akademische Bildung entlang von Werten wie sozialer Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Diversität gestalten wollen, dann müssen wir über die Bedingungen diskutieren, unter denen wir uns und einander bilden, wie wir lernen, lehren und forschen. Dazu gehört die Anerkennung von unterschiedlichen Erfahrungen oder Lebensrealitäten im Bildungssystem, das Sprechen über Bildungsungerechtigkeiten in Verbindung mit Privilegien und Erarbeitung von Strategien, wie wir Hochschulen von Institutionen sozialen Ausschlusses und Benachteiligung zu Orten von Emanzipation, solidarischer Bildung und sozialer Verantwortung verändern können.
Ein novelliertes Berliner Hochschulgesetz, das den Themenkomplex Antidiskriminierung und Diversität in angemessener Form durch neue und erweiterte Strukturen sowie präzise Rahmenbedingungen in Form von Richtlinien berücksichtigt, könnte für solch einen Prozess den Ausgangspunkt bieten. Um noch einmal an die Parteien der Senatskoalition zu appellieren, haben wir einen offenen Brief verfasst, der am 30. August veröffentlicht wurde.
Der offene Brief ist unter diesem Link: www.lak-berlin.de/offener-brief-zu-antidiskriminierung-im-neuen-berlhg-an-rot-rot-grun abrufbar. Unterstützer-*innen, die den Brief mitzeichnen möchten, können uns per Mail über info(at)lak-berlin(dot)de erreichen.