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Schule

Drei Sprachen sind genug fürs Abitur

Herkunftssprachen, die nicht zu den »Prestigesprachen« gehören, werden in der Schule ignoriert. Ein Reformvorschlag für den Abbau der Diskriminierung.

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Foto: Imago Images

Ein Kind, 6 Jahre alt, wird in das Berliner Regelschulsystem eingeschult. Das Kind ist zweisprachig mit Deutsch und Farsi aufgewachsen und hat sich beide Sprachen auf die Art und Weise angeeignet, die Linguist*innen als ungesteuerten »natürlichen Spracherwerb« bezeichnen, Farsi vor allem im familiären Umfeld. Deshalb kann es sich in beiden Sprachen in alltäglichen Situationen mündlich bilingual verständigen.

Nach der Einschulung wird das Kind, wie die meisten Kinder, nicht bilingual alphabetisiert. Sein herkunftssprachliches Potential wird nicht weiter geschult. Mit neun Jahren in der dritten Klasse angekommen, manchmal schon früher, wird das Kind in der Regel Englisch als erste schulische Fremdsprache zusätzlich zu seinen beiden Erstsprachen lernen müssen, und später kommt noch eine weitere Fremdsprache bis zum Abitur dazu.

Seine Sprachkompetenz in Farsi hat für seine Schullaufbahn formaljuristisch also Null Relevanz, es sei denn, dieses Kind erreicht durch Privatinitiative außerhalb der Schule ein Niveau, das es ihm unter bestimmten Umständen und erst sehr viel später erlaubt, einen Antrag auf Befreiung von der zweiten Fremdsprache zu stellen. Denn nach dem Berliner Schulgesetz besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der zweiten Fremdsprache, wenn Kenntnisse einer Herkunftssprache auf mindestens B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachgewiesen werden. Es handelt sich nicht um einen Rechtsanspruch. Einen vorbereitenden Unterricht auf diese Prüfung gibt es nicht, die geforderte Kompetenz muss spätestens bis zur 10. Klasse nachgewiesen werden.

In Berlin wird zwar zunehmend an Grundschulen Unterricht in einigen Herkunftssprachen, aber zum Beispiel nicht in Farsi, in staatlicher Regie und im Rahmen eines freiwilligen und zusätzlichen Unterrichts im Umfang von zwei Wochenstunden angeboten. Doch dieses Angebot zählt nicht als Fremdsprache für den Schulabschluss. Ein annähernd bildungssprachliches Niveau lässt sich in diesem Rahmen wohl kaum erreichen.

Alle Sprachen sind gleichwertig

In einem Reformvorschlag für den Rat für Migration macht die Autorin Doktor Dita Vogel auf diese bislang »in der Bildungspolitik und -administration weithin unbeachtete Form der Benachteiligung im Bildungssystem« aufmerksam und fordert bundesweit zur öffentlich-kritischen Auseinandersetzung damit auf. Diese Benachteiligung müsse grundsätzlich abgeschafft werden, so Dita Vogel. Sie fordert, dass es für mehrsprachig Aufgewachsene einen Rechtsanspruch auf Prüfung von Sprachenkenntnissen und einen darauf vorbereitenden Unterricht geben muss. Und zwar für alle Sprachen, denn alle Sprachen sind gleichwertig. Die nichtdeutsche Familiensprache muss von Schulbeginn an gefördert und als »Fremd«sprache mitgerechnet werden.

Dies entspräche ganz der Grundidee der Sprachenpolitik der Europäischen Union, nach der mündige EU-Bürger*innen neben der Landes- und Schulsprache noch zwei weitere Sprachen bis zu einem gewissen Grad beherrschen sollen. Es entspräche auch den Vorstellungen der Kultusministerkonferenz zur interkulturellen Bildung und »Wertschätzung und Anerkennung der herkunftsbedingten Mehrsprachigkeit«. Und es würde Schüler*innen »in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, Identitätsarbeit und ihrem Selbstwertgefühl« stärken.

Die Umsetzung ist möglich

Wie soll das funktionieren bei so vielen Sprachen, inklusive eher seltenen wie Tigrinya aus Eritrea? Woher die fehlenden Lehrkräfte und Prüfer*innen nehmen? Es geht, meint Dita Vogel und skizziert hierzu ihre Ideen, die nicht nur binnendifferenzierte und jahrgangsübergreifende Unterrichtsangebote an Schulen vorsehen, sondern auch digital gestützten Mehrsprachenunterricht nutzen. Es brauche zudem eine Qualifizierung von Prüfungsberechtigten mit dem Ziel, auf einen Pool für viele Sprachen zugreifen zu können, eine Kooperation der Bundesländer und Modellprojekte an Schulen in den verschiedenen Schulstufen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Ihren ausführlichen Reformvorschlag könnt ihr durch das Scannen des Q-Codes oder den Link unter dem Artikel lesen. Auf Erkenntnissen der Evaluation aufbauend, könnten die Rahmenbedingungen für eine Reform schon in wenigen Jahren umgesetzt werden. Der LAMA der GEW Berlin freut sich über Rückmeldungen.

Link zum ungekürzten Debattenaufruf 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46