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Länder-Tarifrunde 2019

Ein Erfolg für Berlin

Die GEW BERLIN hat ihre Hauptforderung in der Länder-Tarifrunde 2019 weitgehend umgesetzt. Berliner Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen verdienen künftig so viel wie in Brandenburg.

Foto: GEW BERLIN

In der dritten Verhandlungsrunde zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wurde am 2. März 2019 ein Ergebnis erzielt. Dabei konnte die GEW BERLIN ihre Hauptforderung weitgehend durchsetzen. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) werden ab dem 1. Januar 2020 neue Entgelttabellen und Tätigkeitsmerkmale eingeführt. Die Tabellenstruktur gleicht der SuE-Tabelle im TVöD-VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände), wie es die GEW gefordert hatte. 

Erzieher*innen in Regeltätigkeit werden damit künftig in der S 8a eingruppiert, Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in der S 8b. Kita-Leitungen finden sich (je nach Plätzen) in den Entgeltgruppen S 9, S 13, S 15 bis S 18; Sozialarbeiter*innen in der S 11 b, Sozialarbeiter*innen mit schwierigen Tätigkeiten in der S 12 und Sozialarbeiter*innen mit Garantenstellung in der S 14. Für die Entgeltgruppen S 8a und S 8b gelten gesonderte Stufenlaufzeiten. 

Die SuE-Tabellen des TVöD-VKA vom 1. März 2018 werden genauso wie die regulären TV-L Tabellen erhöht, bevor sie ab dem 1. Januar 2020 für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes eingeführt werden. Für den Großteil der SuE-Beschäftigten bedeutet dieser Tarifabschluss sofort oder mittelfristig eine deutliche Aufwertung und eine Gehaltserhöhung um mehrere hundert Euro. 

Entgelterhöhung hält mit anderen Branchen mit

Als zweites wichtiges Ergebnis werden die Entgelte aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder folgendermaßen erhöht:

zum 1. Januar 2019 
• Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent, 
• Erhöhung der übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen um 3,01 Prozent, mindestens aber um 100 Euro

zum 1. Januar 2020
• Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,3 Prozent, 
• Erhöhung der übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen um 3,12 Prozent, mindestens aber um 90 Euro

zum 1. Januar 2021
• Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent, 
• Erhöhung der übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen um 1,29 Prozent, mindestens aber um 50 Euro.

Die Zulagenbeträge in der Anlage F zum TV-L (Entgeltgruppenzulagen) erhöhen sich ebenfalls: zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent. Für Lehrkräfte wurde die sogenannte Angleichungszulage von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht. Davon sind in Berlin aber nicht besonders viele Lehrkräfte betroffen. 

Profitieren werden Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung in der Entgeltgruppe 11 (bis zur Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13) oder Lehrkräfte mit einer Ausbildung als Lehrer*in für untere Klassen in Entgeltgruppe 10 oder 11. Lehrkräfte in den Entgeltgruppen 12 und 13 betrifft die Erhöhung der Angleichungszulage nicht. Wichtig ist für uns in Berlin, dass es gelungen ist, die Zusage zu erhalten, die Protokollerklärung Nr. 12 zu Abschnitt 2 des TV EntgO-L im Rahmen der Redaktionsverhandlungen anzupassen. Zukünftig soll sich die Eingruppierung der Berliner Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung an Grundschulen nicht mehr an der Eingruppierung der Erfüller-*innen in Entgeltgruppe 11, sondern an der Eingruppierung der Grundschullehrer*innen in Entgeltgruppe 13 orientieren. Das bewirkt eine deutliche Verbesserung der Eingruppierung für die Betroffenen.

Des weiteren wurde vereinbart, dass nach Abschluss der TV-L-Entgeltrunde 2019 Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Lehrkräfte geführt werden. Wir werden hier insbesondere die für Berlin wichtigen Forderungen einbringen.

Lange Laufzeit ist ein Wermutstropfen

Es gibt weiter diverse Änderungen im Eingruppierungsrecht des TV-L, die noch aus-formuliert werden müssen. Genauso stehen die Überleitungen im SuE und von der alten EG 9 mit besonderer Stufen-laufzeit in die neue EG 9a mit regulärer Stufenlaufzeit im Detail noch nicht fest. Die Redaktionsverhandlungen, denen diese Aufgabe obliegt, werden sich voraussichtlich mehrere Wochen hinziehen. Insbesondere die lange Laufzeit und die relativ niedrige Erhöhung im letzten Schritt trüben das insgesamt ordentliche Ergebnis. Die vielen unterschiedlichen Vereinbarungen, wie die Erhöhung der Angleichungszulage, die Erhöhung der Garantiebeträge, die Auflösung der EG 9 mit besonderer Stufenlaufzeit oder das Einfrieren der Jahressonderzahlung erschweren eine pauschale Bewertung.     

Nähere Informationen finden sich auf der Homepage unter: https://www.gew-berlin.de/tarifrunde.php
 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46