Betriebsratswahlen 2022
Eine spannende Aufgabe
Die Betriebsratswahlen bieten Interessierten die Chance, in die Arbeitnehmer*innenvertretung einzusteigen.
Betriebsratswahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt. In diesem Jahr ist es wieder soweit. Zwischen März und Mai werden alle Betriebsräte neugewählt – zumindest die, die noch bis zum Schluss ausreichend Mitglieder gehabt haben und das Prozedere nicht schon früher durchlaufen mussten.
Es ist eine schwierige Zeit für Wahlen. Wie können wir Kolleg*innen zur Mitarbeit motivieren, wenn wir uns nicht persönlich treffen können? Wie funktioniert Werbung für einen Betriebsrat, der meist nur digital sichtbar ist? Betriebsversammlungen, auf denen man Kolleg-*innen trifft, persönliche Gespräche führt, gibt es nicht oder eben nur digital. Es ist toll, dass wenigstens diese Möglichkeit besteht und trotzdem fehlt etwas. Zumindest das persönliche Gespräch, in dem die engagierte Kollegin gefragt werden kann, ob sie Lust hätte, im Betriebsrat mitzuarbeiten oder auch Bedenken ausgeräumt werden können.
Ein guter Kontakt in die Belegschaft kann helfen. Wissen wir vielleicht schon, wer sich für die Betriebsratsarbeit interessiert und können einfach mal anrufen? Auf jeden Fall scheint es wichtig, sich in Erinnerung zu bringen, wenigstens digital auf der einen oder anderen Teamsitzung präsent zu sein oder beispielsweise live auf Arbeitssicherheitsbegehungen.
Am Ende ist es oft der persönliche Kontakt, der Kolleg*innen dazu bewegt zu kandidieren. Dem geht jedoch voraus, dass der Betriebsrat seine Themen in die Belegschaft kommuniziert und die Kolleg*innen sich davon angesprochen fühlen. Der Mythos des ausschließlich kaffeetrinkenden Betriebsrates hält sich mancherorts leider hartnäckig. Dabei ist Betriebsratsarbeit eine komplexe Angelegenheit, manchmal auch abstrakt, juristisch und nicht immer leicht vermittelbar in ihrem Wert für die Mitbestimmung.
Betriebsratsarbeit kann für die neuen Betriebsratsmitglieder eine spannende Herausforderung oder Abwechslung zum Arbeitsalltag sein. Betriebsrät*innen werden in den ersten Jahren intensiv geschult. Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht können und sollten alle Neuen in Anspruch nehmen. Daneben gibt es Spezialschulungen für die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung, sei es IT, Arbeitsschutz oder Personal. Niemand muss sich Sorgen machen, dass er oder sie zu wenig über die Betriebsratsarbeit weiß. Und jede*r hat die Möglichkeit, sich mit neuen, interessanten Themen auseinanderzusetzen. Wir sind alle keine Profis und haben deshalb die Möglichkeit, Anwält*innen und Sachverständige hinzuzuziehen, wenn wir nicht weiterwissen. Die Kosten dafür trägt die Arbeitgeberin, wenn es sich um ein mitbestimmungsrelevantes Thema handelt.
Ein solches Thema ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die jede Arbeitgeberin für alle Kolleg*innen durchführen muss. Hier kann der Betriebsrat beispielsweise bei den Maßnahmen mitreden, die ergriffen werden, um psychische Belastungen zu reduzieren. Wenn Kolleg*innen sich durch den großen Lärm in einer Kita besonders belastet fühlen, reichen Ohrstöpsel nicht aus. Erst müssen technische oder organisatorische Lösungen gefunden werden. So sieht es das Arbeitsschutzgesetz vor. Der Betriebsrat achtet darauf, dass das geschieht und er entscheidet mit darüber, welche Lösungen für die Kolleg*innen die richtigen sind.
Weitere Bereiche, in denen der Betriebsrat und damit die Belegschaft mitbestimmen können, sind beispielsweise die Einstellung, Eingruppierung und Versetzung von Kolleg*innen, die Arbeitszeitgestaltung oder die Nutzung von IT im Unternehmen. Die Aufgaben eines Betriebsrates sind also sehr vielfältig und umfangreich. Das macht es schwierig, auf alle Bereiche ein Auge zu haben, alle Rechte durchzusetzen. Und es geht nur mit einem starken Betriebsrat, der von einem möglichst großen Teil der Belegschaft gewählt wurde. Ein Betriebsrat braucht die Unterstützung der Kolleg*innen, um sie stark und effektiv vertreten zu können und er braucht das Feedback aus der Belegschaft.