Schwerpunkt: Qualität per Gesetz
Eine starke Kindertagespflege für Berlin
Das Gute-KiTa-Gesetz soll auch zur Weiterentwicklung der Qualität in der Tagespflege beitragen. Eine erste Bilanz der Ziele und Errungenschaften des Gesetzes.
Die Kindertagespflege als Jugendhilfeleistung dient der familiennahen Betreuung und Entwicklungsförderung von Kindern. Verglichen mit der gleichgestellten institutionellen Kindertagesbetreuung bietet sie allen Beteiligten die Vorteile der geringeren Gruppengröße und der flexiblen Betreuungszeiten. Kindertagespflege wird in Berlin von Privatpersonen in selbstständiger Tätigkeit erbracht. In der Regel ist dafür eine Tagespflegeerlaubnis notwendig, welche nach grundsätzlicher Eignungsüberprüfung der Tagespflegeperson sowie der Räume durch das zuständige Jugendamt vergeben wird.
Ging man früher davon aus, dass die Kindertagespflege vorrangig von Frauen in der Familienphase ausgeübt werde, weiß man heute, dass Frauen und Männer, darunter auch viele pädagogische Fachkräfte, die Tätigkeit langfristig wie einen regulären Beruf ausüben. Kindertagespflege kann öffentlich gefördert oder privat vereinbart angeboten werden. Bei öffentlicher Förderung schließt das Standortjugendamt mit der Kindertagespflegeperson für die Betreuung und Förderung des Kindes einen schriftlichen Tagespflegevertrag ab und vergütet die Kindertagespflegeperson für ihre Tätigkeit. Laut SGB VIII soll diese Vergütung leistungsgerecht sein. Nähere Bestimmungen dazu und zur Kindertagespflege allgemein finden sich in den jeweiligen Landesregelungen, für Berlin in der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege. Mit dem Inkrafttreten des Gute-KiTa-Gesetztes wurde zur Freude aller im Feld der Kindertagespflege Tätigen auch dieser Bereich berücksichtigt. 27 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt rund 239 Millionen Euro fließen nun bis Ende 2022 in diesen Bereich. Im Bund-Länder-Vertrag wurden drei konkrete Maßnahmen für den Bereich der Kindertagespflege benannt.
Verbesserte Vergütungsverhältnisse für Kindertagespflegepersonen
Die erste Maßnahme zur Verbesserung der Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege wurde bereits vollständig umgesetzt, indem die Betreuungsentgelte für Kindertagespflegepersonen ab dem 1. Januar 2020 und nochmals elf Monate später deutlich angehoben wurden. Kindertagespflegepersonen, die drei Kinder ganztags in Kindertagespflege betreuen, erhalten nun Zahlungen, die sich am Landesmindestlohn orientieren. Die zweite Maßnahme, die Einführung einer Vergütung für mittelbar pädagogische Arbeit, ist ebenfalls umgesetzt worden. Seit dem 1. Januar 2019 erhalten Kindertagespflegepersonen eine pauschale Vergütung pro Kind für die mittelbar pädagogische Arbeit, die sie außerhalb ihrer eigentlichen Betreuungszeit leisten, wie zum Beispiel Dokumentation, Elterngespräche sowie die Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Angebote. Ab dem 1. November 2020 wurde diese Zahlung nochmals auf monatlich pauschal 50 Euro pro Kind angehoben. Die Zahlungen sind in einem separaten Kostenblatt der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege festgeschrieben. Sollte das Gute-KiTa-Gesetz nicht fortgesetzt werden, wird geprüft werden, ob die beschriebene Finanzierung über den Landeshaushalt weiterläuft.
Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege
Seit dem 1. September 2020 wird durch die Familien für Kinder gGmbH eine neu eingerichtete Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung zur Umsetzung der dritten Maßnahme betrieben. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist, kooperierende Jugendämter in nicht hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen und somit die Qualität im Feld der Kindertagespflege zu steigern. Die Unterstützung kann in verschiedenen Bereichen erfolgen, die vom jeweiligen Jugendamt individuell, bedarfsabhängig ausgewählt werden: Implementierung der internen Evaluation für die Kindertagespflege, Initiierung von Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen in ihrem Bezirk, Akquise neuer und Wertschätzung bereits tätiger Kindertagespflegepersonen, Akquise von Wohn- oder Gewerberäumlichkeiten für neue Kindertagespflegestellen, Ausstattung der Kindertagespflegestellen aus Förderprogrammen und die Vernetzung von Kindertagespflegepersonen untereinander und mit ortsansässigen Institutionen und Bildungsorten.
Zu hoffen ist, dass Corona die Umsetzung dieser Maßnahme nicht langfristig behindert und dass die im Rahmen der Projektlaufzeit erzielten Erfolge nicht nach dem Ende des Projektes wieder verloren gehen. Nachgedacht werden sollte daher bereits heute über die Zeit nach dem 31. Dezember 2022. Weiterhin geht es nach den deutlichen Verbesserungen in der Vergütung der Kindertagespflegepersonen nun um die Qualität des Betreuungsangebots, welche nicht zuletzt aufgrund des im SGB VIII verankerten Anspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege im Fokus der Bestrebungen steht.
Weitere Informationen und eine Übersicht finanzieller Leistungen www.kindertagespflege-berlin.de