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Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit

Endlich Fairness vielleicht

Freie Träger der sozialen Arbeit sollen künftig mehr Druck bekommen, sich an Tarife zu binden und Personalmittel an ihre Beschäftigten weiterzureichen. Die Senatsverwaltung für Soziales, Arbeit und Integration verspricht zu liefern.

Foto: GEW BERLIN

Obwohl der Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst immer drängender wird, hat sich in puncto Attraktivität von Bezahlung und Arbeitsbedingungen bei freien Trägern der sozialen Arbeit noch nicht viel getan. Es gibt immer noch zahlreiche Teilzeitverträge, Aufstockungsverträge und ungerechtfertigte Befristungen. Hinzu kommt, dass bei den freien Trägern die Bezahlung oft 10 bis 20 Prozent unter dem Niveau vergleichbarer Beschäftigter im öffentlichen Dienst liegt. In einigen Fällen müssen wir feststellen, dass Kolleg*innen mit einer langen Betriebszugehörigkeit bei einem freien Träger gegenüber dem öffentlichen Dienst bis zu 700 Euro monatlich weniger verdienen. Bisher haben die politisch Verantwortlichen davor die Augen verschlossen und keine Initiative für eine faire Bezahlung für Beschäftigte in freier Trägerschaft ergriffen. Auch viele Arbeitgeber*innen akzeptieren die Zahlung geringer Löhne und verwenden die übrigbleibenden Gelder anderweitig. Als erster Anwalt der Kolleg*innen vor Ort geraten aber auch die Betriebsräte immer mehr unter Druck. Teilweise kommt es erst gar nicht zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Rechts auf Gründung eines Betriebsrates.

Vielversprechende Auflage an den Berliner Doppelhaushalt

Einen wichtigen Schritt zur Lösung dieses Problems könnte die GEW am 12. Dezember 2017 gemacht haben. Auf einer Tagung in der Werkstatt der Kulturen diskutierten GEW-Vertreter*innen mit Arbeitgeber*innen und Vertreter*innen der Politik über die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von Kolleg*innen bei freien Trägern der sozialen Arbeit. Neben Fatoş Topaç, Sprecherin für Sozialpolitik und Pflegepolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin und Peter Bargstedt, Geschäftsführer von der Zeitraum gGmbH bekam insbesondere Alexander Fischer, Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin große Aufmerksamkeit. Frisch von den Haushaltsverhandlungen kommend wusste er zu berichten, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses den kommenden Berliner Doppelhaushalt mit interessanten Auflagen versieht. Zum einen fordert dieser die Zuwendungsempfänger*innen, also die Träger, auf, im Zuwendungsantrag darzulegen, inwiefern sie tarifgebunden sind und zum anderen soll der Senat jährlich einen Entwicklungsbericht über die Tarifentwicklung bei freien Trägern vorlegen. Weiterhin wird der Senat aufgefordert, bis zum Sommer 2018 einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Zuwendungsempfänger*innen und Leistungserbringer*innen im Rahmen von Zuwendungs- und Leistungsverträgen verpflichtet werden können, die für die Tarifangleichung bereitgestellten öffentlichen Mittel an ihre Beschäftigten weiterzureichen.

Abschließend betonte Staatssekretär Alexander Fischer immer wieder die Notwendigkeit eines Branchentarifvertrags für den Bereich der sozialen Arbeit – eine Forderung, die die GEW BERLIN seit vielen Jahren stellt. Mit der Unterstützung der politischen Verantwortlichen, kann es der GEW BERLIN gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften endlich gelingen, hier einen Teilerfolg für die bessere Bezahlung bei freien Trägern zu erzielen. Wir werden auf Herrn Fischer zurückkommen, auf seine Unterstützung zählen und ihn an seinen Aussagen messen.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46