Schule
Endlich geschafft: Neue Richtlinien für Sexualerziehung
Ein neuer Orientierungs- und Handlungsrahmen schafft wieder eine zeitgemäße und verbindliche Grundlage für schulische Sexualerziehung in Berlin und Brandenburg.
Ohne den beständigen Druck der GEW BERLIN und die kontinuierliche und engagierte Arbeit der AG Schwule Lehrer wäre es nicht so weit gekommen: Nun liegt erstmals mit dem Orientierungs- und Handlungsrahmen für das übergreifende Thema Sexualerziehung / Bildung für sexuelle Selbstbestimmung (OHR) als schulische Richtlinie ein Dokument vor, das sexuelle Bildung aus inklusiver sowie intersektionaler Perspektive und unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Rassismuserfahrungen, unterschiedlicher sexueller Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten betrachtet. Die neue Richtlinie ist auf alle wesentlichen Situationen menschlicher Sexualität bezogen und nicht einseitig an binären Geschlechtervorstellungen orientiert. Sie fokussiert nicht den Fortpflanzungsaspekt von Sexualität, sondern folgt einem ganzheitlichen Sexualitätsbegriff. Einzigartig ist auch ein neu entwickeltes Kompetenzmodell, an welchem sich die Kompetenzentwicklung der Schüler*innen zu orientieren hat.
Auch Safer Sex modern gedacht
Dabei orientieren sich die berücksichtigten Themenbereiche an den gegenwärtigen Herausforderungen des Erwachsenwerdens und Erwachsenseins, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung. Wenn es beispielsweise um den Themenbereich »Familienplanung, Elternschaft« geht, dann werden selbstverständlich und wertschätzend auch Menschen ohne Kinderwunsch sowie die Möglichkeiten nichtgeschlechtlicher oder assistierter Reproduktion mitgedacht. Als anderes Beispiel sei erwähnt, dass in den schulischen Lehrbüchern und auch in den aktuellen gern an Schulen verteilten Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bis heute die Safer-Sex-Strategie der 1990er Jahre fortgeschrieben wird, die selten von heteronormativen Blickwinkeln abweichend allein die Benutzung von Kondomen sowie »Treue und Enthaltsamkeit« als HIV-Präventionsmethode darstellen. Im OHR werden nicht nur alle modernen HIV-Präventionsstrategien in ihrer Komplexität aufgegriffen, sondern es werden auch Menschen, die mit HIV leben, mitgedacht.
Der OHR ist das fortschrittlichste Rahmenplandokument zum Thema Sexualerziehung in der Geschichte des bundesdeutschen Bildungssystems, seine Entstehung war ein langer Arbeitsprozess. Denn für die Berliner Schule erfolgte die Konkretisierung der schulischen Sexualerziehung bisher durch den Rahmenplan für Unterricht und Erziehung im Allgemeinen Teil (A V 27). Diese Richtlinie wurde letztmalig im Jahr 2001 überarbeitet und trotzdem war bei der Erarbeitung eines neuen Rahmenlehrplanes die Sexualerziehung im ersten Entwurf fast verschwunden. Durch beständigen Druck und kontinuierliche Arbeit konnte der OHR dennoch erfolgreich erarbeitet werden. Wie kam es dazu?
Kaum Sexualerziehung im Entwurf von 2015
Obwohl es sich bei der Berliner Richtlinie A V 27 aus dem Jahr 2001 um eine vergleichsweise fortschrittliche Richtlinie handelte, stellte sich vor zehn Jahren heraus, dass die Terminologie und die benannten Inhalte bereits nicht mehr auf dem Stand der Entwicklungen der Sexual- und Gesellschaftswissenschaften sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen waren. In der Sexualpädagogik stand beispielsweise zunehmend der Bildungsbegriff anstelle des Erziehungsbegriffes im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtungen. Auch das Bewusstsein dafür, dass Geschlecht keine biologische Tatsache ist, sondern als soziales Konstrukt aufgefasst werden kann, nahm zu. Zudem gab es inzwischen die »Eingetragene Lebenspartnerschaft«. Der Blick auf lsbti*, also auf Lesben, Schwule, bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen wurde weg von der sexuellen Thematik hin zu gesellschaftlichen Zusammenhängen gelenkt. Darüber hinaus begann auch die überfällige Berücksichtigung der queeren Geschichtsschreibung.
Als ein neuer gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 in den Berliner und Brandenburger Schulen entwickelt werden sollte, war davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne für die Primar- und die Sekundarstufe I auch die Richtlinien zur Sexualerziehung aus dem Jahre 2001 neu verfasst werden würden. Durch die Bildungsverwaltungen der Bundesländer und durch vom LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien in Berlin-Brandenburg) eingerichtete Arbeitsgruppen, wurde ein Rahmenlehrplanentwurf entwickelt. Die neuartige Strukturierung des gesamten Rahmenplans in drei Teile sollte im Teil B zwölf übergreifende Themen, wie beispielsweise Sprach-, Medien- oder Verbraucherbildung, eine stärkere Bedeutung gegenüber den »klassischen« fachbezogenen Unterrichtsinhalten im Teil C verleihen.
Überrascht stellte ein Gutachten der AG Schwule Lehrer der GEW BERLIN Anfang des Jahres 2015 jedoch fest, dass die Sexualerziehung aus dem Rahmenlehrplanentwurf nahezu verschwunden war, obwohl die besondere Bedeutung der Sexualerziehung als übergreifendes Thema sogar in den Schulgesetzen der beiden beteiligten Länder festgeschrieben ist. Die GEW BERLIN machte auf dieses Problem öffentlich aufmerksam, indem sie unter anderem mehrfach darüber in der bbz berichtete. Darüber hinaus forderten wir die Senatsbildungsverwaltung wiederholt dazu auf, im neuen Rahmenlehrplan bezüglich der Sexualerziehung als fächerübergreifendes Thema wesentlich umfangreichere und konkretere Regelungen, mindestens auf dem Niveau des Jahres 2001, zu treffen. Die Bildungsverwaltungen machten großen Druck, den Zeitplan zur Veröffentlichung der neuen Rahmenpläne einzuhalten, der bei den schwerwiegenden Mängeln des Entwurfs zu kippen drohte. So kam es zu einer Notlösung, was von den Bildungsverwaltungen gern bestritten wird. Zu keinem Zeitpunkt war ursprünglich die Struktur geplant, wie sie heute existiert. Alle Orientierungs- und Handlungsrahmen sind nachträglich verfasst worden, weil wegen der gründlichen Ausarbeitung der Kerncurricula, wie zum Beispiel Sprach- und Medienbildung, für alle anderen relevanten übergreifenden Themen keine Zeit mehr blieb.
Ein Kompetenzmodell für sexuelle Bildung
Eine Arbeitsgruppe der Berliner Senatsbildungsverwaltung unter gelegentlicher Teilnahme von Vertreter*innen der Brandenburgischen Bildungsverwaltung und vielen Vertreter*innen der lsbti* Community, so auch der AG Schwule Lehrer, begann dann mit der Überarbeitung der A V 27. Durch sexualpädagogische Expertise ist es uns gelungen, ein Kompetenzmodell zu erarbeiten, das nun die Grundlage für sexuelle Bildung in der Schule darstellt. Es konnten Kompetenzen formuliert werden, die Schule in Bezug auf sexuelle Bildung zu vermitteln hat. Zum Beispiel gehört zu den Kernkompetenzen »Wahrnehmen und Reflektieren«. Hierzu gehört unter anderem, dass die Schüler*innen Gefühle, Empfindungen, Körperwahrnehmungen und Grenzen, soweit es um Sexualität geht, identifizieren und beschreiben können. Andere Kernkompetenzen sind »Urteilen und Entscheiden« oder »Kommunizieren«. Das Erreichen von Kompetenzen kann nun mit dem neuen OHR auch anhand von Standards für verschiedene Jahrgangsstufen abgelesen werden. Durch die Expertise von außerschulischen Akteur*innen konnten bedeutsame Inhalte erarbeitet werden, anhand derer der Kompetenzerwerb gezielt erfolgen kann.
Der Orientierungs- und Handlungsrahmen stellt nun eine verbindliche Grundlage für die Unterrichtsgestaltung und die Erziehung im Hinblick auf die sexuelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Berliner und Brandenburger Schule dar. Der umfassende, ganzheitlich-personale Begriff menschlicher Sexualität, der seit Jahrzehnten der schulischen Sexualerziehung zu Grunde liegt, steht weiterhin im Mittelpunkt. Klare lebensweltliche und vielfaltsorientierte Inhalte ermöglichen eine umfassende sexuelle Bildung. Die gelingende Umsetzung der Vorgaben hängt nun maßgeblich davon ab, dass der OHR Lehrkräften nicht nur bekannt gemacht wird, sondern dass sie beispielsweise durch Fortbildungen dazu befähigt werden, ihren Unterricht entsprechend zu gestalten und den OHR gleichzeitig auch im Rahmen der grundsätzlichen Schul- und Unterrichtsentwicklung an ihren Schulen zu berücksichtigen. Darin besteht jetzt ein klarer Auftrag an die Bildungsverwaltungen und das LISUM.