Recht & Tarif
Erfolgreicher Einsatz für die Erstattung von Dienstreisekosten
Der GEW-Rechtsschutz sorgt dafür, dass unsere Rechte umgesetzt werden.
Viele Lehrkräfte und Erzieher*innen berichten derzeit, dass die Senatsverwaltung Probleme bei der Erstattung von Kosten für Klassenfahrten und andere Dienstreisen macht. Ich möchte von einem bemerkenswerten Fall berichten, der zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzutreten.
In meinem Fall sollten die Dienstreisekosten für eine Klassenfahrt, die im November 2023 stattfand, zunächst aufgrund fehlender Haushaltsmittel auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Doch ich entschied mich, diesen Zustand nicht hinzunehmen und schaltete den GEW-Rechtsschutz ein. Schließlich gibt es einen Rechtsanspruch auf die Erstattung von Dienstreisekosten. In der AV Veranstaltungen heißt es: »Eine Schülerfahrt darf nicht genehmigt werden, soweit der Schule zu deren Durchführung Dienstreisekostenmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. (…) Lehrkräfte und das weitere in der Schule tätige pädagogische Personal haben einen Anspruch gegen das Land Berlin auf die Erstattung ihrer Dienstreisekosten, sofern die schulische Veranstaltung genehmigt ist.« Und Rechte der Beschäftigten können nicht einfach nach Kassenlage ausgehebelt werden.
Der GEW-Anwalt forderte die Senatsverwaltung zur zeitnahen Zahlung der Dienstreisekosten auf. Wenige Stunden nach dieser Aufforderung kam tatsächlich die Mitteilung, dass die Dienstreisekosten nun doch kurzfristig erstattet werden könnten. Der Rechtsschutz, den ich in diesem Fall durch die GEW erhielt, war eine große Hilfe und entscheidend bei der schnellen Lösung des Problems.
Dieser Fall verdeutlicht, dass es sich lohnt, sich gegen fragwürdige Maßnahmen zur Wehr zu setzen und seine Rechte einzufordern. Die GEW BERLIN rät dazu, Fahrten nur durchzuführen, wenn wirklich alle Kosten übernommen werden. Auf keinen Fall sollte vorher eine Verzichtserklärung unterschrieben werden.
»GEW BERLIN kritisiert Ausgabensperre bei Klassenfahrten«, Pressemitteilung vom 14.10.2024