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bbz 02 / 2017

ERZIEHER*INNEN IN KITAS UND SCHULEN

So viel Zeit muss sein

Kindheit in Deutschland hat sich verändert. Mehr Kinder verbringen mehr Zeit in Bildungsinstitutionen. Die Kita ist längst zur ersten Bildungseinrichtung geworden. Und die Grundschule hat sich als Ganztagsschule zu einem Lern- und Lebensort für den ganzen Tag entwickelt.

Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit einem verstärkten Interesse an kindlichen Bildungsprozessen und der Hoffnung auf mehr Chancengleichheit. Alle Kinder sollen durch gute Bildung die Möglichkeit erhalten, ihre Potenziale zu entfalten und zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigt werden. Das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und das – leider nicht verbindliche – Berliner Bildungsprogramm für Ganztagsschulen bilden einen Rahmen für die Arbeit aller Erzieher*innen. Erzieher*innen in Kitas und Schulen sollen individuelle Bildungsprozesse von Kindern fördern und begleiten. Ein verändertes Verständnis von kindlichem Lernen als einem eigensinnigen, aktiven Prozess der Auseinandersetzung mit der Welt macht die pädagogische Arbeit von Erzieher*innen zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Um Kinder in ihren individuellen Entwicklungsprozessen zu unterstützen, benötigen Erzieher*innen Zeit, um die Kinder zu beobachten, Projekte vorzubereiten, die Arbeit zu reflektieren und sich mit anderen auszutauschen. Diese Tätigkeiten, die nicht unmittelbar im Kontakt mit dem Kind erfolgen, werden als mittelbare pädagogische Arbeit bezeichnet. Die dazugehörigen Aufgaben werden an verschiedenen Stellen definiert. Für Erzieher*innen in Kitas sind sie unter anderem in der Verordnung zum Kita-Förderungsgesetz und in der Qualitätsentwicklungsvereinbarung Kindertagesstätten festgehalten. Für Erzieher*innen an Grundschulen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, regelt nicht zuletzt die im September 2016 abgeschlossene Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (DVmpA) entsprechende Aufgaben.

Die desolate Personalsituation von Erzieher*innen in Kitas und Schulen in Berlin ist bekannt. Immer mehr zusätzliche Aufgaben bei gleichzeitiger Personalknappheit – das macht die Wahrnehmung mittelbarer pädagogischer Arbeit für Erzieher*innen nicht einfach. Die DVmpA sichert den beim Senat angestellten Erzieher*innen mindestens vier Wochenstunden für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zu. Für einen Teil der Erzieher*innen in Kitas bestehenträgerabhängig Dienstvereinbarungen, die Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit stark variierend regeln. Eine verbindliche Regelung im Kita-Förderungsgesetz, die für alle Erzieher*innen gilt, steht jedoch aus.

In dem Titel dieser Ausgabe widmen wir uns der mittelbaren pädagogischen Arbeit und den Dienstvereinbarungen, die diesbezüglich mit der Senatsverwaltung und den Kita-Eigenbetrieben getroffen wurden. Christiane Weißhoff und Bärbel Jung von der GEW BERLIN zeigen auf, welche Verbesserungen für die Arbeit von Erzieher*innen durch Dienstvereinbarungen zur mittelbaren pädagogischen Arbeit erzielt wurden. Im Anschluss geben drei Erzieher*innen aus Grundschulen und einem Kitaeigenbetrieb Einblick in die Praxis.


Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „So viel Zeit muss sein“ [zur gesamten Ausgabe]