bbz 10 / 2019
Etwas Neues soll entstehen
Die Berliner Koalitionsparteien haben sich zu einem anderen Hochschulgesetz verabredet
Nach den Wahlen vor zwei Jahren zum Berliner Abgeordnetenhaus haben sich erstmals SPD, Die Linken und Bündnis 90/Die Grünen zu einer für Berlin bisher einzigartigen Koalition verabredet. Das gilt auch, vertraglich festgelegt, für eine neue Wissenschaftspolitik. Schon bald nach Aufnahme der Arbeit machten sich die in den drei Parteien wissenschaftlich engagierten (und Verantwortlichen) an die Arbeit. Fast eineinhalb Jahre lang wurde jeweils parteiintern und auch interfraktionell über ein neu zu beschließendes Berliner Hochschulgesetz beraten. Zu den Beratungen wurden Interessierte aus Parteien und Öffentlichkeit eingeladen, mitzudiskutieren. Diese Offenheit und die Einbindung der Beteiligten zieht sich positiv durch die aktuelle Wissenschaftspolitik.
Ende Juni hat das Bündnis, bestehend aus dem »Fachausschuss Stadt des Wissens« der SPD (AG Hochschule), der Landesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik der Linken und der Landesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft der Grünen, die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst und sogenannte »Hochschulpolitische Leitlinien für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes« vorgelegt.
Die Leitlinien sind:
I. Abstimmung zwischen Land und Hochschulen weiterentwickeln
II. Gute Arbeit an unseren Hochschulen und eine nachhaltige Personalstruktur
III. Selbstbestimmung, Flexibilität und Mobilität im Studium gewährleisten und den Studienerfolg sicher
IV. Bewährtes sichern, neue Spielräume eröffnen, Partizipation verbessern
V. Diskriminierungsfreiheit und Diversität an den Hochschulen
VI. Gesellschaftliche Bedeutung der Hochschulen verdeutlichen, Nachhaltige Entwicklung als Leitlinie verstärken
Im Juni war die interessierte Öffentlichkeit zu einer Diskussion in das Abgeordnetenhaus geladen und circa 100 Personen fanden sich ein. Zunächst trugen Vertreter*innen der Koalition vor, was unter den einzelnen Leitlinien zu verstehen sei. Diese Beiträge sind im Folgenden im Kern wiedergegeben. Anschließend war die Diskussion eröffnet. Als Ergebnis kam heraus, dass die Arbeit der Fraktionen auf weitgehende Zustimmung traf, wobei einige kritische Anmerkungen nicht ausblieben. Insbesondere Vertreter*innen verschiedener Studierendenvereinigungen hatten Vorbehalte gegen die Leitlinien. Anne Hüls vom Landesstudierendenausschuss der GEW BERLIN (LAS) trägt die Kernelemente der studentischen Kritik vor (siehe Artikel von Anne Hüls auf Seite 14 der bbz 10 / 2019).
Die Autor*innen haben nun zusammen mit ihren Gruppierungen die schwierige Aufgabe, die Leitlinien unter der Berücksichtigung der kritischen Anmerkungen in ein Gesetz zu gießen, was ihnen hoffentlich gelingen möge. Und dass ein solcher Gesetzestext noch lange kein Gesetz ist, deutete Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung beim Regierenden Bürgermeister mit seinem kurzen Wortbeitrag drohend an. Er begab sich damit, von vielen so verstanden, auf die Gegenseite der Verfasser*innen der »Leitlinien«. Hoffentlich ist das ein Missverständnis.
Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „Hochschule gestalten - das neue Hochschulgesetz“ [zur gesamten Ausgabe]