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Corona-Pandemie

Forderungen der GEW BERLIN zum Hybrid-Semester

Mit Blick auf das kommende Hybridsemester fordert die GEW BERLIN vom Senat ein Sonderprogramm zur Hybridlehre auf den Weg zu bringen und die Arbeitsverhältnisse der befristet beschäftigten Mitarbeiter*innen längerfristig abzusichern.

Die Entscheidung der Berliner Hochschulen, das Wintersemester 2020/21 als Hybrid-Semester durchzuführen, erfordert noch viel größere Unterstützung der Lehrenden und Studierenden beim Übergang zu neuen Lehr- und Lernformaten. Deswegen fordert die GEW BERLIN ein Sonderprogramm des Landes zur Unterstützung der Hybrid-Lehre für zwei Jahre. Damit sollen die Hochschulen bei der Umstellung auf kleinere Gruppen, beim Wechsel zwischen Präsenz- und Digitallehre und bei den Prüfungsformen durch zusätzliche studentische Beschäftigte und Lehrbeauftragte für Beratungen, Tutorien, die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen unterstützt werden. Mit der Vereinbarung vom 03.04.2020 zur de facto regelhaften Verlängerung der Arbeitsverhältnisse des befristeten wissenschaftlichen Personals wurden Maßstäbe gesetzt, die es umzusetzen gilt.


Um diesen Prozess transparent weiterzuführen, fordert die GEW BERLIN

1) eine nachvollziehbare Rechenschaftslegung über die Umsetzung der o. g. Vereinbarungen zum wissenschaftlichen Personal.


Diese muss (getrennt für haushaltsfinanzierte und drittmittelfinanzierte Beschäftigte) folgende Angaben enthalten: Wie viele befristeten Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufen jeweils bis 31.12.2020 und bis 31.12.2021 aus und wie viele davon sind seit April 2020 bereits ausgelaufen?

  • Wie viele dieser Verträge wurden um die angestrebten 6 Monate verlängert?
  • In wie vielen Fällen erfolgte die Verlängerung unter Anwendung der durch die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erfolgten Erweiterung der Höchstbefristungsdauer um 6 Monate?
  • In wie vielen Fällen erfolgte die Verlängerung im Rahmen der individuellen Höchstbefristungsdauer, die vor der Änderung des WissZeitVG galt?
  • Welche Schlichtungsmechanismen haben die Hochschulen entsprechend der Vereinbarung vom 03.04.2020 vorgesehen?

2) eine verbindliche Zusage im Sinne der Gleichbehandlung, dass auch die Verträge, die bereits seit dem 1.3.2020 bestehen, deren Befristung aber erst nach dem 31.12.2021 endet, um 6 Monate verlängert werden.


3) einen deutlichen Beitrag der Berliner Hochschulen zur familienpolitischen Offensive: Gerade bei den befristet beschäftigten Eltern handelt es sich um junge Familien mit kleineren Kindern, die von der Schließung der Kindereinrichtungen und Schulen besonders betroffen waren. Verlängerungen der Verträge bei Kinderbetreuung unter Nutzung der sog. familienpolitischen Komponente müssen regelhaft erfolgen.


4) eine Änderung der Regelungen der LVVO bei Corona-bedingter Nichterfüllung der Lehrverpflichtung: Kein Verschieben und kein Nachholen der ausgefallenen Lehrveranstaltungen im Durchschnitt von drei Jahren. Notwendig ist hier eine temporäre Änderung der LVVO in § 2 (4, 5), § 5 (2) und § 13 (3), die von der Senatskanzlei rasch getroffen werden muss.

Mehr dazu in unserem Positionspapier

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon:  030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

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