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bbz 07-08 / 2019

»Fridays for Future« und der Kampf für ein politisches Streikrecht

Besonders die Gewerkschaften sollten die Schüler*innen-Demonstrationen gegen den Klimawandel mit mehr Macht unterstützen, findet unser Autor

Foto: FridaysForFuture Deutschland [CC BY 2.0]

Im März belehrte Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Studentin Luisa Neubauer, eine Organisatorin der »fridays for future”-Demonstrationen in Berlin: »Sie sagen, dass Sie für das Klima streiken, aber in Deutschland kennen wir keinen politischen Generalstreik. Unser Streikrecht richtet sich immer auf Forderungen, die ein Arbeitgeber liefern kann.«

Man muss dem Wirtschaftsminister fast dankbar sein. Er hätte ja auch einfach sagen können: »Schüler*innen dürfen nicht streiken. Es gibt die Schulpflicht und wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.” Aber nein, Altmaier spricht über den politischen Streik, den wir in Deutschland »nicht kennen«. Der Anstoß für diese Erklärung kam von den Schüler*innen selbst, die nun schon seit Monaten jeden Freitag während der Schulzeit für ihre Zukunft demonstrieren. Neubauer ließ sich von den Belehrungen Altmaiers nicht beeindrucken: »Als das Streikrecht erfunden wurde, kannte man die Klimakrise ja noch nicht.«

Doch was ist ein politischer Streik überhaupt? Ein politischer Streik richtet sich gegen den Staat. Es liegt nahe, dass damit nicht ein Streik der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um höhere Löhne gemeint ist. Der richtet sich zwar auch gegen den Staat, aber der Staat wird nur als Tarifvertragspartei gefordert. Ein politischer Streik zielt auf das hoheitliche Handeln des Staates. Es ist das staatliche Handeln »von oben nach unten« gemeint, von der Regierung, von öffentlichen Verwaltungen, von Gerichten durch ihre Urteile oder von Parlamenten durch ihre Gesetze. Überdies wird auch ein Streik gegen gesellschaftliche Missstände als politischer Streik gewertet.

Der Demonstrationsstreik ist dabei ein Protest während der Arbeitszeit. Er ist von vornherein zeitlich begrenzt und weist auf Missstände hin. Der Erzwingungsstreik hingegen zielt auf die Durchsetzung einer Forderung. Das wichtigste Beispiel ist der Generalstreik gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch im Jahr 1920. Die Putschisten mussten aufgeben.

Freiheitliches Handeln wird geknebelt

Die erste Republik in Deutschland wurde 1918 mit einem politischen Generalstreik aus der Taufe gehoben. Er besiegelte das Ende des Ersten Weltkrieges. Danach erhielt das Streikrecht Verfassungsrang. Auch wenn der Wortlaut der Weimarer Reichsverfassung kein Streikrecht enthielt, war es Verfassungsrecht. Das war Konsens, auch, dass dies das politische Streikrecht umfasste. Die Republik wurde nicht nur mit dem politischen Generalstreik durchgesetzt, sondern mit diesem auch 1920 verteidigt. 1933 war die Arbeiter*innenbewegung nicht mehr in der Lage, gemeinsam in einem politischen Generalstreik die Republik zu verteidigen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es mehrere politische Streiks. Doch 1952 setzten die Gerichte die Illegalisierung von politischen Streiks durch. Grundlage war ein Gutachten von Hans Carl Nipperdey, der sich damit als erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts empfahl. Im Faschismus hatte er sich als Kommentator des faschistischen Arbeitsrechts hervorgetan. Dieses Verbot war ein Bruch mit der Rechtsprechung der Weimarer Republik. Auch wenn damals das Streikrecht massiven Einschränkungen unterworfen war, ein Streik war nicht schon allein deswegen rechtswidrig, weil er politisch war. Diese Rechtsprechung, über die Altmaier die Studentin belehrt, ist also ein elendes Kapitel deutscher Nachkriegsrechtsprechung, ein Knebel gegen freiheitliches Handeln der abhängig Beschäftigten. Das 1968 mit der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz aufgenommene Widerstandrecht zur Verteidigung »dieser Ordnung« schützt einen politischen Generalstreik wie den gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch im Jahr 1920. Es ist aber nicht anwendbar, wenn die Demokratie schleichend ausgehöhlt wird, wenn es darum geht, einen Krieg zu verhindern oder eine Klimakatastrophe abzuwenden.

Unternehmen haben Rechte, über die die abhängig Beschäftigten nicht verfügen. Das Kapital entscheidet allein über Investitionen, Arbeitsplätze, Betriebsverlagerungen und Betriebsschließungen. Das verschafft Unternehmer*innen ein enormes außerparlamentarisches Druckpotential, nicht nur im Betrieb. Jede Regierung sorgt sich um ein gutes Investitionsklima. Keinen Platz haben da Forderungen, auf die Unternehmen mit »Investitionszurückhaltung« reagieren könnten.

Um dieser außerparlamentarischen Überlegenheit des Kapitals bei der Einflussnahme auf staatliches Handeln nicht schutzlos ausgeliefert zu sein, müssen die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften Gegenmacht aufbauen können. Die kann nur aus den Betrieben kommen.

Es ist nicht so, dass sich die Gewerkschaften nach dem Verbot des politischen Streiks dieser Rechtsprechung vollständig unterworfen hätten. So riefen die Gewerkschaften 1986 zu zentralen Protestkundgebungen während der Arbeitszeit um 13 Uhr gegen eine Gesetzesänderung auf, die das Streikrecht beeinträchtigte. Es beteiligten sich mehrere Hunderttausend. Und 2007 kam es ohne Aufruf der Gewerkschaften zu Streiks gegen die Rente mit 67. Das Verbot des politischen Demonstrationsstreiks ist auch nicht in Stein gemeißelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 ausdrücklich offengelassen.

Demonstrieren für den Planeten A

Ich weiß nicht, ob die Schüler*innen schon ihre Eltern gefragt haben: »Warum streikt nicht auch ihr unter dem Motto ‚Es gibt keinen Planeten B‘?« Denn auch für die, die in den Betrieben arbeiten, gibt es keinen Planeten B. Das müsste für sie ein Grund sein, für eine Umstellung der Produktion auf umweltfreundliche Produkte zu demonstrieren. Aber da ist immer die Angst, mit der Umstellung der Produktion die Arbeit zu verlieren. Es sind eben in den Betrieben nicht die Beschäftigten, die das Sagen haben, sondern die Kapitaleigner*innen. Diese überlegene Stellung bei Produktionsentscheidungen ist das Fundament der Angst.

Aber genauso geht die Angst vor einer Klimakatastrophe auf das Konto der Kapitaleigner*innen. Die Produktion von Autos mit Benzin- oder Dieselmotor hätte schon längst eingestellt und eine Ersatzproduktion geschaffen werden müssen. Aber sie haben alles getan, um die Umstellung auf umweltfreundlichen Personenverkehr zu torpedieren. So sind sie mitverantwortlich für die weitere Aufheizung des Klimas. Wenn wir sehen, was diese Personen angerichtet haben, dann drängt sich die Frage auf, warum eine Vergesellschaftung der Autoindustrie nach Artikel 15 Grundgesetz immer noch kein Thema ist.

Streiken für Ersatzarbeitsplätze

Es darf nicht mehr an Arbeitsplätzen festgehalten werden, die die Umwelt zerstören. Ganz abgesehen davon, dass eine Umstellung in der Autoindustrie schon längst nicht mehr aufzuhalten ist, darf eine Umstellung auf umweltfreundliche Produkte nicht länger im Namen der Verteidigung von Arbeitsplätzen verzögert werden. Es geht darum, diesen Prozess entschieden gegen das große Kapital voranzutreiben.

Wir sollten uns an die politischen Streiks von 1986 oder 2007 erinnern und uns an einem Freitag an den Kundgebungen der jungen Klimabewegung unter dem Motto beteiligen: »Es geht um unsere Existenzgrundlage, Ersatzarbeitsplätze jetzt, bevor es zu spät ist!«. Die widerständigen Schüler*innen von heute sind die widerständigen Gewerkschafter*innen von morgen, die ihren Ungehorsam, den sie in der Schule zeigen, morgen in die Betriebe und Verwaltungen tragen. Das ist unsere Hoffnung!


Der Text ist eine gekürzte Fassung eines Redebeitrags auf dem Symposium »Die unvollendete Revolution 1918/1919« am 29./30.03.2019. Alle Beiträge des Symposiums werden in Kürze als Buch herausgegeben, das auf dieser Website bestellt werden kann: 1918unvollendet.blogsport.eu