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Gewerkschaft

Gegendarstellungen zum Artikel „Die Ehrenamtsdebatte“

Gegendarstellungen von Ilse Schaad und Udo Mertens zum Artikel „Die Ehrenamtsdebatte“ aus der bbz 05-06/2023

Foto: Adobe Stock

„Weshalb die Redaktion einen nach germanistischen und allgemeingültigen Kriterien eindeutig als Leserbrief verfassten Text in den Rang eines eigenständigen Artikels „befördert“ hat, ist mir ein Rätsel. Das wäre unschwer schon allein daran erkennbar, dass der Verfasser mich namentlich fünfmal in Bezug nimmt. Dies würde ich klaglos hinnehmen, wenn nicht eine Reihe der mir zugeschriebenen Behauptungen unzutreffend wären.

Folgende Behauptungen sind falsch:

  1. Die Behauptung, ich hätte „die Tatsache“ angesprochen, „dass die GEW, anders als alle anderen DGB-Gewerkschaften, massiv auf Ehrenamt setzt“ ist falsch. Eine solche Passage steht nicht in meinem Artikel und entbehrt darüber hinaus auch jeder Grundlage. Alle Gewerkschaften im DGB funktionieren nur durch die ehrenamtliche Arbeit vieler Kolleg*innen an der Basis.
  2. Die Behauptung, ich hätte geschrieben,  es gäbe nur die Lösung der Teilzeitbeschäftigung bei der GEW, „weil eben die alte Lösung der Personalratsentlastung immer seltener greift“ ist falsch. In meinem Artikel steht dies nicht, ich habe im Gegenteil auf die Kooperation zwischen GEW und Personalratsmitgliedern abgestellt und an keiner Stelle für eine Teilzeitbeschäftigung bei der GEW oder eine Zweckentfremdung von Personalratsfreistellungen plädiert. 
  3. Die Behauptung, ich hätte nur in zwei Bereichen die Frage der Hauptamtlichkeit angesprochen, nämlich „für Mandate des (GLV) und im Aktivierungsprojekt“ ist falsch. In meinem Artikel wird weder der GLV noch das Aktivierungsprojekt genannt.
  4. Die Behauptung: „Bis auf den Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik (VBBA) sind alle diese Arbeitsverträge Teilzeitverträge. Alle anderen GLV-Mitglieder arbeiten weiterhin in ihren Hauptberufen. Die Leitung des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik kann nur in Vollfreistellung gemacht werden, weil dieser Tarifverhandlungen führen muss… Bisher konnte die Vollfreistellung vom Vorstandsbereich VBBA teilweise über Personalräte erfolgen“ ist falsch und geeignet, die betroffenen Personen, zu denen auch ich gehöre, hinsichtlich ihrer Arbeit herabzuwürdigen und in ihrer Ehre zu verletzen. Die Behauptung des Verfassers beinhaltet den Vorwurf des massiven Arbeitszeitbetruges bzw. Dienstvergehens in Bezug auf mich, aber auch für meine Nachfolger in dieser Funktion. Ich habe meine Aufgaben als Vorstandsmitglied im Personalrat Kreuzberg, dann als stellvertretende Vorsitzende des GPR und HPR-Mitglied von 1980 bis 2005 immer in vollem Umfang erfüllt. Ich war von 1988 bis 2005 rein ehrenamtlich, wie es der Satzung der GEW Berlin entspricht, Leiterin des Vorstandsbereiches Beamten- und Angestelltenpolitik. In dieser Zeit habe ich eine sehr große Zahl von Tarifverhandlungen geführt. Allein die Zeit, in der Berlin nicht Mitglied der TdL war, führte zu vielen Verhandlungen mit jeder Fachhochschule, Universität, Lette, PFH, Land Berlin und vielen mehr. Die Behauptung, die Funktion könne nur in Vollfreistellung (gemeint ist: hauptamtliche Beschäftigung in der GEW) gemacht werden, ist falsch. 
  5. Die Behauptung, früher hätten Personalräte weniger zu tun gehabt, weil sie sich um die „Eingruppierung“ gerade auch von Nichtlaufbahnbewerbern nicht hätten kümmern müssen, ist falsch. In meinem Artikel steht das Gegenteil, auch früher war die Eingruppierung Beteiligungstatbestand und die Anzahl der Nichtlaufbahnbewerber*innen ist seit 40 Jahren bundesweit und in Berlin relativ konstant.
  6. Die Behauptung, ein Personalratsmitglied könne nicht beurteilen, ob es mehr oder weniger Konflikte vor den Verwaltungsgerichten gebe, ist unzutreffend. Die Anzahl der personalvertretungsrechtlichen Verfahren bei Verwaltungsgerichten ist ein Faktum, keine Frage der Beurteilung.
  7. Die Behauptung, heute gäbe  „es in den Schulen immer mehr Streit zwischen Schulleitung und Kollegium (gibt), wo die Personalräte aktiv werden müssen“, ist in zweierlei Hinsicht falsch. Differenzen zwischen Schulleitung und Kollegium gab es schon immer. Falsch ist auch, dass der örtliche Personalrat in diesem Bereich eine Zuständigkeit hat. Der örtliche PR wird sowohl von Schulleitungsmitgliedern als auch von allen anderen Beschäftigten gewählt, er ist nicht Streitschlichter zwischen Beschäftigten. Aus gutem Grund sieht das Personalvertretungsgesetz eine solche Aufgabe nicht vor.
  8. Falsch ist auch, dass Vorurteile wie „Lehrkräfte haben vormittags recht und nachmittags GEW (wobei es im Original „frei“ heißt) auf die „Lehrkraft von heute einfach nicht mehr (zutrifft).“ Richtig ist, dass dies auch auf Lehrkräfte früherer Jahre nicht zugetroffen hat.

Zu vielen weiteren Aussagen kann man unterschiedliche Meinungen haben, nicht jedoch zu eindeutig belegbaren Fakten.

Ilse Schaad

 


 

„In der bbz vom Mai/Juni 2023 werden in dem Artikel von Ryan Plocher – Die Ehrenamtsdebatte- unwahre und ehrverletzende Behauptungen über mich verbreitet.

Kollege Plocher schreibt in seinem Artikel: „Bis auf den Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik (VBBA) sind alle diese Arbeitsverträge Teilzeitverträge. Alle anderen GLV-Mitglieder arbeiten weiterhin in ihren Hauptberufen. Die Leitung des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik kann nur in Vollfreistellung gemacht werden, weil dieser Tarifverhandlungen führen muss... Bisher konnte die Vollfreistellung vom Vorstandsbereich VBBA teilweise über Personalräte erfolgen."

Ich leite den Vorstandbereich VBBA seit dem 1. Juli 2013, davon mehrere Jahre alleine. Für die Leserinnen und Leser bin ich als Leiter des Vorstandsbereiches bekannt und aus der Behauptung eindeutig zuordbar. Diese Behauptungen sind falsch und verletzen mich in meiner Ehre. Sie unterstellen mir einen massiven Arbeitszeitbetrug seit 2013, der in der Konsequenz zur fristlosen Kündigung führen könnte. Richtig ist, dass ich vom 1. Juli 2013 bis zum 1. Februar 2021 ohne jegliche Freistellung den VBBA geleitet habe. Gleichzeitig war ich seit April 2010 bis Dezember 2020 Vorstandsmitglied des Hauptpersonalrats und habe dort meine Aufgaben vollumfänglich erfüllt. Seit dem 1. Februar 2021 bis heute habe ich einen Teilzeitarbeitsvertrag mit der GEVV BERLIN im Umfang von 18 Stunden und 45 Minuten mit einem Entgelt nach TV-L EG 9b Stufe 6. Ebenso bin ich seit Dezember 2020 weiter Mitglied des Hauptpersonalrats und Mitglied des Personalrats der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen und nehme meine dortigen Aufgaben ebenso vollumfänglich wahr.“

Udo Mertens

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46