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bbz 10 / 2017

GELD HER – oder wir schließen ...

Die GEW macht sich für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen stark.

Bund und Länder müssen endlich die Weichen für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen stellen. Im Rahmen einer »Entfristungsoffensive« sollten sie für bundesweit 50.000 zusätzliche Dauerstellen an den Hochschulen sorgen. Das sind zentrale Forderungen der Wittenberger Erklärung, die die Bildungsgewerkschaft GEW 2016 als jüngsten Beitrag zur GEW-Kampagne für den »Traumjob Wissenschaft« sowie zur GEW-Initiative »Bildung. Weiter denken!« vorgelegt hat.

»Traumjob Wissenschaft« – eine Kampagne, die sich dieser Vision verschreibt, ist notwendiger denn je in einer Zeit, in der sich Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement für viele Wissenschaftler*innen eher als »Jobtrauma« denn als »Traumjob« erweisen. 93 Prozent der Wissenschaftler*innen unter 45 Jahren sind befristet beschäftigt, so der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017. Über die Hälfte der Zeitverträge an Hochschulen hat eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Gute Arbeit in Lehre, Forschung und Wissenschaftsmanagement auf der einen Seite sowie gute Beschäftigungsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite müssen aber zwei Seiten einer Medaille werden – das war Ausgangspunkt der Kampagne für den »Traumjob Wissenschaft«, welche die GEW 2010 mit den zehn Eckpunkten des Templiner Manifests für eine Reform von Berufswegen und Personalstruktur in Hochschule und Forschung gestartet hatte.

2013 hat die GEW mit ihrem Köpenicker Appell »Vorschläge für ein 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung« gemacht, in dessen Mittelpunkt die Forderung nach einer Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) (siehe unten) stand: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge, eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente und die Aufhebung der Tarifsperre (siehe unten) waren dessen Eckpunkte. Trotz erheblichen Widerstands der Arbeitgeber*innen in Hochschulen und Forschung verabschiedete der Deutsche Bundestag tatsächlich eine Novellierung des Gesetzes, die im März 2016 in Kraft getreten ist.

Position der Beschäftigten gestärkt

Auch wenn bei Weitem nicht alle Vorschläge der GEW aufgegriffen wurden: Im Ergebnis stärkt die WissZeitVG-Novelle die Position der Beschäftigten in der Wissenschaft. Verträge in der Qualifizierungsphase (siehe unten) dürfen nur noch dann befristet werden, wenn das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich der Qualifizierung dient. Die Stückelung einer Qualifizierungsphase in diverse Kurz- und Kettenverträge ist nicht mehr zulässig. Zeitverträge in Drittmittelprojekten (siehe unten) müssen eine Laufzeit haben, die der Projektlaufzeit entspricht. Für Beschäftigte mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit konnten Verbesserungen beim Nachteilsausgleich erreicht werden.

Eine weitere Forderung des Köpenicker Appells von 2013 war ein »Förderprogramm für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft«, mit dem gezielte Anreize für die nachhaltige Schaffung von Tenure--Track-Modellen (siehe unten) gegeben werden sollen. Tatsächlich haben die Regierungschef*innen von Bund und Ländern im Juni 2016 ein »Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses« beschlossen und dafür über einen Zeitraum von 15 Jahren eine Milliarde Euro für 1.000 Tenure-Track-Professuren zugesagt. Entscheidend ist, dass von den geförderten Universitäten tatsächlich der Nachweis eines Personalentwicklungskonzepts verlangt wird, das systematische Aussagen zur Weiterentwicklung der Personalstruktur und Karrierewege von Wissenschaftler*innen macht. Dann kann das Programm nachhaltig wirken und Impulse für die Schaffung verlässlicher Karrierewege auch über die unmittelbar geförderten Stellen hinaus geben.

Gleichwohl greift das Programm zu kurz. Um die Zahl der Professuren spürbar zu erhöhen und gleichzeitig die Betreuungsrelationen erhöhen und strukturelle Veränderungen der Karrierewege anstoßen zu können, sind nicht nur 1.000, sondern 5.000 zusätzliche Tenure Track-Professuren an den Universitäten notwendig. Das haben Berechnungen des Instituts für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ergeben. Darüber hinaus brauchen wir weitere 500 Tenure Track-Professuren an den Fachhochschulen, damit diese qualifizierte Wissenschaftler*innen über eine parallele Praxisqualifikation zur Professur führen können.

Neben Bund und Ländern sind auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen selbst gefragt. Ihre Autonomie in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten wurde in den vergangenen Jahren stark ausgebaut. Die Wissenschaftseinrichtungen können jetzt im Gegenzug unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer Autonomie verantwortungsvoll umgehen und die gewonnenen Gestaltungsspielräume für die Schaffung attraktiver Karrierewege und Beschäftigungsbedingungen nutzen. Mit dem Herrschinger Kodex »Gute Arbeit in der Wissenschaft« hat die GEW bereits 2012 einen Vorschlag gemacht, wie sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu entsprechenden Standards verpflichten können wie etwa Qualifizierungsvereinbarungen mit Promovierenden, Tenure-Tracks für Promovierte, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge oder eine konsequente Anwendung der familienpolitischen Komponente des WissZeitVG, deren Umsetzung vom Wohlwollen der Arbeitgeber*innen abhängig ist.

Selbstverpflichtungen der Arbeitgeber*innen weisen in die richtige Richtung

Inzwischen haben sich zahlreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen entsprechende Selbstverpflichtungen gegeben, die ganz unterschiedliche Formate haben: Teilweise handelt es sich um von den Hochschulleitungen oder Kollegialorganen beschlossene Erlasse oder Richtlinien, teilweise um Dienstvereinbarungen, welche die Personalvertretung mit der Dienststelle abgeschlossen hat. 2015 ist der Personalrat der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) dafür mit dem Deutschen Personalrätepreis in Gold ausgezeichnet worden.

Mit ihrer Wittenberger Erklärung macht die GEW deutlich, dass die Reform der Karrierewege und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen über eine Novellierung des Fristvertragsrechts, gezielter Impulse durch ein Förderprogramm und Kodizes für gute Arbeit hinaus einer substanziellen Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen bedürfen. Statt sich mit immer neuen zeitlich befristeten Programmen »von Pakt zu Pakt« zu hangeln, müssen Bund und Länder endlich eine ausreichende und nachhaltige Wissenschaftsfinanzierung schaffen.

Entfristungsoffensive starten

Unter dem Motto »Geld her – oder wir schließen …« macht sich die Bildungsgewerkschaft daher für eine »Bildungs- und Wissenschaftsfinanzierung aus einem Guss« stark. Gestützt auf die Berechnungen des Instituts für Hochschulforschung fordert die GEW Bund und Länder auf, die Handlungsmöglichkeiten der 2014 erfolgten Lockerung des Kooperationsverbots (siehe unten) für eine »Entfristungsoffensive« dafür zu nutzen, 50.000 zusätzliche Dauerstellen im Mittelbau zu schaffen: 40.000 an den Universitäten und weitere 10.000 an den Fachhochschulen, damit diese besser ihrer erweiterten Aufgabenstellung in Lehre und Forschung, Nachwuchsförderung und Wissenstransfer gerecht werden können.

Tatsächlich hat in den vergangenen Dekaden sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Schieflage in der Hochschulfinanzierung zur Destabilisierung der Beschäftigungsbedingungen beigetragen. Zum einen hält der Ausbau der Hochschulen nicht mit den steigenden Studierendenzahlen Schritt. Zum anderen sorgt der Ausbau der Drittmittelfinanzierung der Hochschulen zu Lasten ihrer Grundfinanzierung dafür, dass die Hochschulen die damit verbundene finanzielle Unsicherheit an ihre Beschäftigten weitergeben: Mittlerweile sind 26 Prozent des wissenschaftlichen Personals, bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sogar 38 Prozent, aus Drittmitteln finanziert. Dabei handelt es sich zu einem Anteil von 80 Prozent um öffentliche Drittmittel: Der Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung ist also in erster Linie das Ergebnis einer politischen Weichenstellung von Bund und Ländern, die mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten ihrer Zuwendungen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie der Entscheidung, die Exzellenzinitiative auf unbestimmte Zeit als »Exzellenzstrategie« fortzuführen, für ein stetiges Wachstum des Drittmittelaufkommens sorgen.Wir brauchen also nicht nur mehr Geld für die Hochschulbildung, sondern darüber hinaus die Weichenstellung für eine nachhaltige Hochschulfinanzierung durch einen spürbaren Ausbau der Grundfinanzierung. Das ist die Voraussetzung für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben und damit für eine bessere Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre.


Wissenschaftszeitvertragsgesetz:
Wissenschaftliches Personal kann an Wissenschaftseinrichtungen ohne besonderen Sachgrund bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach einer Promotion ist nochmals eine Befristung von sechs Jahren zulässig

Tarifsperre:
Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften dürfen keine von den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abweichenden tarifvertraglichen Regelungen treffen

Qualifizierungsphase:
Zeitraum bis zum Erreichen eines akademischen Abschlusses, wie die Promotion oder Habilitation

Drittmittel:
Gelder, die neben den öffentlichen Haushaltsmitteln (Grundausstattung) von dritter Seite aus anderen
staatlichen Quellen, der Wirtschaft oder von Stiftungen zufließen

Tenure-Track:
Die verbindliche Option, nach einer befristeten Bewährungszeit bei Erreichen vereinbarter Qualifizierungsziele eine Lebenszeitprofessur zu erhaltenKooperationsverbot:
Verbietet dem Bund seit dem Jahr 2006 sich an den Bildungsausgaben der Länder zu beteiligen. Seit 2014 sind Investitionen in die Wissenschaft allerdings wieder gestattet


Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „exzellent und perspektivlos - Arbeit in der Wissenschaft“ [zur gesamten Ausgabe]