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Schule

Gender Budgeting ist der Turbogang zur Gleichstellung

In Berlin ist seit 20 Jahren Gender Budgeting im Haushaltsrecht festgeschrieben, doch von einer geschlechtergerechten Verteilung der Gelder im Schulbereich sind wir noch weit entfernt.

Foto: IMAGO

Auf den ersten Blick sieht es gerecht aus: Männer und Frauen erhalten für die gleiche Arbeit das gleiche Geld, die deutliche Mehrheit der Beschäftigten ist weiblich, Frauen entscheiden individuell, ob sie in Teilzeit arbeiten und Mädchen erzielen bessere Durchschnittsnoten und erreichen höhere Abschlüsse. Worin besteht also die Ungerechtigkeit? Wer die Ungleichheit der Verteilung der Gelder im Schulbereich erkennen will, muss genauer hinschauen.

Zwei Beispiele hierzu: Jeder siebente Mann hat eine Funktionsstelle inne, jedoch nur jede dreizehnte Frau. Dieses Ungleichgewicht liegt vor allem daran, dass es in Grundschulen und Förderzentren weniger Funktionsstellen gibt und an diesen Schulformen liegt der Frauenanteil der Beschäftigten bei über 80 Prozent. Das zweite Beispiel: Die Tätigkeiten im Schulbereich, mit denen besonders wenig Einkommen erzielt werden kann, führen zu 98,6 Prozent Frauen aus: Schulsekretär*innen. Diese werden in die Entgeltgruppe 6 eingestuft. In der höheren Entgeltgruppe E 8 des Schulbereichs arbeiten ebenso prozentual mehr Frauen als Männer, nämlich 80 Prozent.

Die Tätigkeitsfelder von Frauen sind traditionell betreuend, unterstützend und kooperativ. Die Bewertung dieser Tätigkeitsfelder ist jedoch weder objektiv noch zufällig. Bereiche, in denen viele Frauen tätig sind, werden schlechter bezahlt, als männlich dominierte Bereiche. Und die ungleichen Aufstiegsmöglichkeiten an den verschiedenen Schultypen sind politisch gewollt. Regelungen, von denen Männer profitieren.

Berlin hat sich vorgenommen, die öffentlichen Gelder gerechter zu steuern und hat diesen Prozess 2002 als erstes Bundesland begonnen. Im Haushaltsrecht wurde Gender Budgeting implementiert. Die aktuelle Koalition hat sich zudem vorgenommen, Gender Budgeting konsequent weiterzuentwickeln. Dazu gehört die Einsetzung eines Controllings, personelle Aufstockung, Schulungen und die Einrichtung eines Beirats aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Erste Schritte sind gemacht, es bleibt noch viel zu tun.

Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, warum das Geld im Bildungsbereich ungerecht verteilt ist und wie es gelingen kann, das Geld geschlechtergerecht auszugeben, dann lasst uns hierüber gemeinsam diskutieren. Kommt zur ersten berlinweiten Frauenversammlung am 27. März 2023. Alle weiblichen Beschäftigten an den allgemeinbildenden Schulen sind hierzu eingeladen und werden von ihrer Arbeit freigestellt.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46