Schwerpunkt „Am Limit. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“
Gewalt am Arbeitsplatz
Alle Branchen, in denen Interaktionsarbeit geleistet wird, sind von Gewalterfahrungen betroffen.
Als Schüler der neunten Klasse an einem Berliner Gymnasium war ich Zeuge, wie ein Mitschüler unter dem Gegröle der halben Klasse seinen vollen Tuschbecher in die Handtasche der Kunstlehrerin schüttete. Vielleicht erhoffte er sich Anerkennung von seinen Klassenkamerad*innen. Zum nächsten Halbjahr unterrichtete die Kunstlehrerin keine Klasse mehr. Wir hörten, dass sie sich in Behandlung befand und nicht mehr fit für den Schuldienst sei. Die Lehrerin wurde mehrfach Opfer von Gewalthandlungen am Arbeitsplatz und erkrankte dadurch.
Ein weit verbreitetes Phänomen
Wenn man sich etwas damit beschäftigt, stellt man schnell fest, dass Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz bedauerlicherweise keine Seltenheit sind. Nicht nur Lehrkräfte und Erzieher*innen sind davon betroffen, sondern auch Polizei- und Rettungskräfte, Busfahrer*innen, Angestellte in Bädern, im Einzelhandel, in der Gastronomie und besonders häufig im Bereich der sozialen Dienste: Pflegedienste, Heime, Psychiatrien und Krankenhäuser.
Die aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen für das Jahr 2021 13.000 Fälle von Angriffen und Bedrohungen auf Beschäftigte durch betriebsfremde und betriebsinterne Personen. Zu beachten ist, dass nur gemeldete Arbeitsunfälle erfasst werden, wobei ein Vorfall nur dann meldepflichtig ist, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt. Daher ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Gewalthandlungen können zudem in verschiedenen Branchen und Betrieben in unterschiedlicher Form auftreten – der Begriff der Gewalt ist weit zu verstehen, sowohl Bedrohungen, Belästigungen, Beleidigungen, aber auch tätliche Angriffe, Mobbing und sexuelle Übergriffe können dazugehören. Um Gewalt am Arbeitsplatz besser zu verstehen, ist es daher wichtig, die betroffenen Kolleg*innen selbst zu befragen.
Eine Umfrage der TU Darmstadt unter Beschäftigten der Behindertenhilfe hat aufgezeigt, wie groß das Gewaltproblem in dieser Branche ist. Über zehn Prozent aller Kolleg*innen erleben täglich Beschimpfungen und verbale Gewalt, fast sechs Prozent sind täglich körperlichen Angriffen ausgesetzt. Im letzten Jahr veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter Schulleitungen. Mehr als die Hälfte berichteten davon, dass es an ihren Schulen in den letzten fünf Jahren zu verbaler Gewalt gegenüber Lehrkräften gekommen war. Mehr als 30 Prozent bestätigten Fälle von Gewalt über das Internet und soziale Medien. Weitere 30 Prozent mussten Fälle von körperlichen Angriffen berichten. Alle Zahlen haben sich seit 2018 merklich erhöht.
Was sagt das Arbeitsschutzrecht?
Sind Kolleg*innen in Interaktionsberufen der Gefährdung durch Gewalt hilflos ausgeliefert? Nein, auf keinen Fall! Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz so einzurichten, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt sind. Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine so genannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Er muss also alle potenziell am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen analysieren und dann die für seinen Betrieb passenden Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Möglichkeit, Opfer von Gewalterfahrungen zu werden, ist hier in gleicher Weise ein Gefährdungsfaktor wie verstellte Notausgänge, überlange Arbeitszeiten, das Heben von Lasten, herabfallende Gegenstände und andere Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz gilt in gleicher Weise für alle Beschäftigungsverhältnisse. Kolleg*innen im öffentlichen Dienst und Beamt*innen müssen daher von ihren Dienststellen genauso geschützt werden, wie es auch die Pflicht von privaten Arbeitgebern ist.
Leider werden diese klaren gesetzlichen Vorgaben nicht überall eingehalten. In nur etwa der Hälfte aller Betriebe wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Selbst wenn eine Gefährdungsbeurteilung ernsthaft erstellt wird, werden mögliche Übergriffe und Gewalterfahrungen oft nicht berücksichtigt.
Seitens der Arbeitgeber*innen und Führungskräfte wird Gewalt am Arbeitsplatz noch viel zu häufig verharmlost. Oft fehlt es nicht nur an Präventionsmaßnahmen, sondern auch die Nachsorge bei Gewaltereignissen ist meist unzureichend. Betroffene werden mit ihren Erfahrungen allein gelassen und die Ursachen werden nicht angemessen aufgearbeitet.
Für einen besseren Umgang mit Gewalt ist jedoch auch ein Umdenken unter den Beschäftigten erforderlich. Manchmal sind es die Kolleg*innen selbst, die Gewalterfahrungen herunterspielen. Es wird argumentiert, dass es eben zu dem Job gehöre, den man sich ausgesucht habe. Obwohl es bemerkenswert ist, wie resilient manche Kolleg*innen mit derartigen Vorfällen umgehen können, ist dies keineswegs eine Selbstverständlichkeit oder gar eine Voraussetzung für die Arbeit im Bereich Gesundheit und Erziehung. Vielmehr gilt: Niemand sollte bei seiner Arbeit ungeschützt Gewalt ausgesetzt sein. Arbeitgeber und Dienststellenleitungen müssen alles tun, um ihre Beschäftigten zu schützen und Gewalt am Arbeitsplatz in allen Formen aktiv zu bekämpfen.
Mitbestimmung bei Gewaltprävention
Doch was, wenn die eigene Leitung oder der eigene Chef nicht dazu bereit ist? Betriebliche Interessenvertretungen, also Betriebs- und Personalräte, haben die Möglichkeit, für einen besseren Schutz zu sorgen. Im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte gestalten sie gemeinsam mit der Arbeitgeberseite die Gefährdungsbeurteilung. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass auch Gewalterfahrungen als Gefährdungsfaktoren berücksichtigt werden. Wenn Gewalt in die Gefährdungsbeurteilung einfließt, können entsprechende Gewaltschutzmaßnahmen im Betrieb implementiert werden.
Immer mehr Betriebs- und Personalräte richten ihre Aufmerksamkeit auf dieses Thema. Aber auch einzelne Beschäftigte dürfen ihre Interessenvertretung auf dieses Problem hinweisen. Gewalt bei der Arbeit kann nur in Zusammenarbeit aller betrieblichen Akteur*innen erfolgreich angegangen werden. Das Ziel muss sein, dass Vorfälle wie der in meiner Einleitung beschriebene endgültig der Vergangenheit angehören.