Hauptstadtzulage
Gut gemeint und schlecht gemacht!
Wie schon lange angekündigt und für die Beamt*innen bereits per Gesetz beschlossen, gibt es jetzt auch für die Tarifbeschäftigten ab 1. November eine Hauptstadtzulage im Wert von 150€.
Begünstigte sind alle Beamt*innen und Tarifbeschäftigte im unmittelbaren Landesdienst. Dazu gehören u.a. die Senatsverwaltungen und die Kita Eigenbetriebe.
Die Zulage kann entweder als monatlicher Zuschuss zum Firmenticket AB der BVG plus der Differenz zu den 150€ Brutto oder als monatliche Direktzahlung bezogen werden. Wer die erste Variante mit dem Firmenticket wählt, versteuert nur den Differenzbetrag. Die Direktzahlung muss aktiv beantragt werden. Zudem ist bei der Direktzahlung der komplette Betrag abgabepflichtig. Alle Details sind in den Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 73/2020 und 75/2020 erläutert.
Wir gehen davon aus, dass die Dienststellen umgehend Merkblätter hierzu versenden. Die Zeit drängt, weil die Anträge gestellt und die Tickets bestellt werden müssen.
Die Hauptstadtzulage wird nur bis zu den Entgeltgruppen E13, S18 und KR17 sowie A13 gezahlt. Alle Entgeltgruppen oberhalb dieser Grenze gehen völlig leer aus und können lediglich wie bisher den Zuschuss zum Firmenticket von 15€ erhalten.
Diese Kappung hat die GEW BERLIN sofort scharf kritisiert. Höhergruppierungen aus der EG 13 werden je nach Stufe durch den Wegfall der Hauptstadtzulage und die niedrigere Jahressonderzahlung in der EG 14 nahezu zum Nullsummenspiel. Größere Verantwortung zu tragen zahlt sich zukünftig also nicht mehr in größerem Geld aus. Der Ausschluss von der Hauptstadtzulage kann zu Recht als mangelnde Wertschätzung empfunden werden.
Die GEW BERLIN kritisiert massiv, dass die Beschäftigten bei den freien Trägern und den Hochschulen von vornherein von der Zahlung der Hauptstadtzulage ausgeklammert wurden. Die GEW setzt sich intensiv für die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes ein. Eine tarifliche Hauptstadtzulage hätte es ermöglicht, dass auch die vielen sozialpädagogischen Fachkräfte, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, von der Zulage profitieren. Die Kolleg*innen leisten genauso wertvolle und wichtige Arbeit für das Land Berlin und hätten unbedingt berücksichtigt werden müssen! Doch das wollte der Berliner Senat nicht. Die ungleiche Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern ist unfair und treibt einen Keil in die Berliner Bildungslandschaft und wiederspricht dem Sozialgesetzbuch. Soziale Politik für die gesamte Stadt kann so nicht funktionieren.
Völlig inakzeptabel ist es auch, dass die Tarifbeschäftigten der Berliner Hochschulen keine Hauptstadtzulage bekommen. Noch absurder ist, dass die Beamt*innen an den Hochschulen die Zulage erhalten, weil sie mittelbare Landesbeamte sind und damit unter die gesetzlichen Regelungen des Landes Berlin fallen. Diese Ungleichbehandlung innerhalb der Hochschulen und gegenüber dem öffentlichen Dienst Berlins wird das Arbeitsklima weiter verschlechtern und die Abwanderung von Beschäftigten in den attraktiveren Landesdienst beschleunigen. Offenbar nimmt der Berliner Senat die damit verbundenen negativen Folgen für die Ausbildung der Studierenden und den viel beschworenen Wissenschaftsstandort Berlin sehenden Auges in Kauf.
Auch wenn die Hauptstadtzulage ein richtiger Schritt zu höherer Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist und umweltpolitisch sinnvoll erscheinen mag, bleibt ein schaler Beigeschmack. Gewerkschaften und Verbände wurden in die Planungen nicht einbezogen, das Ergebnis ist entsprechend schlecht gemacht. Anstatt unserer Empfehlung zu folgen und in der letzten Tarifrunde 2019 eine Zulage zu verhandeln, wurde im Sommer für die Beamt*innen ein Gesetz beschlossen. Damit wurde das Pferd von hinten aufgezäumt. Denn die für die Tarifbeschäftigten notwendige Zustimmung des Arbeitgeberverbandes TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) wurde nicht eingeholt. Nun hat die TdL ihre Zustimmung versagt und Berlin droht schlimmstenfalls der Ausschluss.
Für das Aufkehren der Scherben muss der Arbeitgeber den Besen jetzt selbst in die Hand nehmen.