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Exzellent und Perspektivlos

Gute Arbeit auch für Lehrbeauftragte

Die AG Lehrbeauftragte wird mit dem Senat auch nach der Erhöhung der Entgelte um weitere Verbesserungen verhandeln.

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Foto: Bertolt Prächt

In den Ende März 2017 von der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung veröffentlichten Eckpunkten der Hochschulverträge war unter der Überschrift »Gute Arbeit« zu lesen: »Für strukturelle Daueraufgaben werden an den Hochschulen Dauerstellen geschaffen… Die Mindestvergütung von Lehrbeauftragten wird von 24,50 auf 35 Euro im Jahr 2018 und ab 2019 auf 37,50 Euro erhöht.«

Die Reaktionen der Lehrbeauftragten auf diese Erhöhung der Untergrenze des Honorars waren unterschiedlich. An den exzellenten Universitäten Freie Universität (FU) und Humboldt-Universität (HU) sowie an den Musikhochschulen hat sie Freude ausgelöst, da die meisten Lehrbeauftragten dort weniger als 35 Euro pro Unterrichtseinheit verdienen. Die Erhöhung der Untergrenze hat allerdings keine Auswirkung auf die Honorare der Kolleg*innen, die 35 Euro oder mehr verdienen, so dass die Lehrbeauftragten an der Technischen Universität (TU) und an den (Fach)Hochschulen aus den Hochschulverträgen keine Verbesserungen zu erwarten haben.

Seit 2008 ist die Höhe der Vergütungen der Lehrbeauftragten in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen und die Richtlinie der Senatsverwaltung legt nur die Untergrenze fest, was zu einer großen Spreizung der Vergütungen geführt hat. Inzwischen bereiten die Lehrbeauftragten an der TU und an der Beuth-Hochschulen Anträge vor, um über den akademischen Senat alle Honorare – nicht nur die unter 35 Euro – zu erhöhen.

Erst seit Anfang Juli ist die paraphierte Fassung der Hochschulverträge öffentlich, wobei die Diskussion und die Abstimmung im Abgeordnetenhaus für September/Oktober vorgesehen ist. In den Verträgen aller Hochschulen gibt es ein Kapitel über die Lehrbeauftragten mit einem identischen Text. Einführend wird dort geschrieben, dass die Lehrbeauftragten zum guten Ruf der Berliner Hochschulen beitragen, indem sie ihre Praxiserfahrung in die Hochschulen einbringen. Dass viele Lehrbeauftragte grundständige Lehre liefern, wird hier verschwiegen. Dann wird aber festgehalten, dass »Lehrangebote, die nicht dem Wissenstransfer zwischen Praxis und akademischer Bildung oder dem Ausgleich von Schwankungen in der Lehrnachfrage dienen, von den Hochschulen nicht durch Lehraufträge, sondern durch hauptberufliches Personal gewährleistet werden«. Es wäre eine Welle von Anstellungen zu erwarten, wenn diese Textstelle ernst und wörtlich genommen würde.

Lehrbeauftragte decken auch Daueraufgaben ab

Leider lassen die Hochschulverträge auf keine Anstellung für die Daueraufgaben, die jetzt Lehrbeauftragte abdecken, hoffen. Aber sie legen doch einige, kleine Verbesserungen fest: Die Untergrenze der Honorare wird zwar erst im Wintersemester 2018/19 steigen, aber danach wird sie »jährlich jeweils zum Wintersemester um 2,35 Prozent« erhöht. Dann wird Schluss sein mit der traurigen, jahrzehntelangen Tatsache, dass die Honorare nie steigen oder dass jede Erhöhung – sei es auch um einen Euro pro Unterrichtseinheit – über mühsame Diskussionen mit den Hochschulleitungen zu erkämpfen ist. Es stimmt, dass die Erhöhung nur die Untergrenze betrifft, aber dieser Automatismus könnte sich auch auf die besser vergüteten Lehraufträge positiv auswirken.

Im Laufe der Monate, in denen die Hochschulleitungen und der Berliner Senat die Hochschulverträge verhandelt haben, hat der Staatssekretär für Wissenschaft, Steffen Krach, mit Vertreter*innen der AG-Lehr-beauftragte zwei Gespräche geführt. Wir haben ihm die Unterschriften auf eine Petition, mit der wir über die Hochschulverträge deutliche Verbesserungen gefordert haben (»Wir fordern gerechte Bezahlung und berufliche Perspektiven») überreicht. Im September wird die AG-Lehrbeauftragte das Gespräch mit Krach über die folgenden Punkte fortsetzen: erstens die Initiierung eines regelmäßigen round table; das erste Gesprächsthema sollte die Novellierung der Paragraphen im BerlHG sein, die die Lehrbeauftragten betreffen, und zweitens die Durchführung und Finanzierung einer Erhebung zur Situation von Lehrbeauftragten an Berliner Hochschulen.

Qualifizierungsphase: Zeitraum bis zum Erreichen eines akademischen Abschlusses, wie die Promotion oder Habilitation

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46