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Service

Hauptstadtzulage im Referendariat

Seit November 2020 gewährt das Land Berlin seinen Beschäftigten eine sogenannte Hauptstadtzulage. Das Geld wird zusätzlich zu den regulären Bezügen gezahlt.

Im regulären Referendariat beträgt die Zulage 50 € / Monat (steuerpflichtig).

Bei Abschluss des VBB-Firmentickets wird die Zulage in Höhe des wirtschaftlichen

Gegenwerts des Tickets AB gewährt. Das sind bei monatlicher Zahlweise z. Z. 55,42 €. In dem Fall ist der Betrag dann steuerfrei.

Die GEW BERLIN hat es zusammen mit dem Personalrat der Lehramtsanwärter*innen und dem Gesamtpersonalrat durchgesetzt, dass auch die nicht verbeamteten Referendar*innen (im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, u.a. im Anpassungslehrgang) diese Hauptstadtzulage bekommen. Dieser Personenkreis wurde am Anfang nämlich schlicht vergessen vom Berliner Senat.

Lehrkräfte im berufsbegleitenden Referendariat erhalten als Angestellte ebenfalls die Hauptstadtzulage. In dem Fall beträgt sie 150 € bei Vollzeitbeschäftigung. Auch hier wird bei Abschluss des VBB-Firmentickets der wirtschaftliche Gegenwert des Tickets AB (bei monatlicher Zahlweise) als steuerfreier Zuschuss gewährt (der Differenzbetrag zu 150 € dann als steuerpflichtige Zulage).

Bei Teilzeit (auch im regulären Referendariat) wird der steuerpflichtige Zulagenbetrag entsprechend gemindert, nicht aber der Zuschuss zum Firmenticket.

Wer sein Referendariat an einer staatlich anerkannten privaten Schule absolviert, erhält die Zulage leider nicht, weil der Arbeitgeber in dem Fall nicht das Land Berlin ist.

Konkrete Informationen zur Antragstellung und zum Abschluss des VBB-Firmentickets werden mit Beginn des Referendariats durch die Senatsverwaltung für Bildung bzw. deren Personalstelle gegeben.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon:  030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

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