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bbz 12 / 2017

Herausforderung Kinderschutz

Beim Kinderschutz sind viele Professionen und Institutionen involviert. Wichtig ist, dass das Zusammenspiel klappt.

Jedes Kind hat ein Recht, ohne Gefährdung seiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung aufwachsen zu können. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, dieses Recht zu gewährleisten. Für Eltern kann die Sorge für ihre Kinder zu einer großen Herausforderung werden. Vor allem aus Überforderung der Eltern entstehen oft Gefahren für Kinder. Es ist zunächst die Pflicht des Staates, Eltern in ihrem Elternsein mit vielfältigen Angeboten zu unterstützen und bei Bedarf, aber vor allem bei Gefährdungen für Kinder, gezielte Hilfen anzubieten. Der Übergang vom Hilfeangebot zu restriktiven Maßnahmen ist oft grau und verlangt die ganze Fachlichkeit, aber auch Empathie aller Beteiligten, vor allem der Fachkräfte in den unterschiedlichen Professionen. Dazu zählen unter anderem Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Verwaltungsfachkräfte, Jurist*innen, Mediziner*innen, Erzieher*innen und Lehrkräfte.

Kinderschutz ist hochprofessionell

Die Feuerwehr des Kinderschutzes sind dabei die Regionalen Sozialen Dienste (RSD) in den Jugendämtern. Hier wird die Kindeswohlgefährdung eingeschätzt. Bei Bedarf werden gemeinsam mit den Familien und weiteren Beteiligten Maßnahmen und Hilfen eingeleitet. Oder es wird als letzte Maßnahme bei einer akuten Gefährdung über die Inobhutnahme von Kindern entschieden. Viele Jahre beruflicher, ehrenamtlicher und politischer Tätigkeit haben mir einen vielseitigen Einblick in die herausfordernde Arbeit im Kinderschutz vermittelt.

In jedem Einzelfall müssen neue Lösungen erarbeitet werden. Immer wieder muss abgewogen werden, wie und wo Hilfe angeboten werden kann oder wo schmerzhafte Eingriffe in die Rechte von Eltern notwendig sind, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Wichtig dabei ist, dass diese Entscheidungen immer wieder kritisch überprüft werden.

Der Kinderschutz in Berlin ist hochprofessionell und zeichnet sich durch hohe Fachlichkeit, ein enges Netzwerk und viele Standards aus. Zu den Standards zählen unter anderem der Berliner Kinderschutzbogen, Ausführungsvorschriften zum Kinderschutz, ein Notdienstsystem Kinderschutz und das Netzwerk Kinderschutz. Dabei kommt es oft vor, dass verschiedene Professionen, aber auch verschiedene Systeme und Institutionen wie Jugendämter, Schulen, Kitas, freie Träger, Familiengerichte, Gesundheitsämter und medizinische Einrichtungen beteiligt sind. Anfällig wird das System Kinderschutz, wenn die beteiligten Professionen nicht miteinander kommunizieren oder kooperieren und nicht klar ist, wer welche Aufgaben und Verantwortungen hat.

Wichtig bei all dem ist aus meiner Sicht, dass die Kinder, Jugendlichen, ihre Familien und ihre Fähigkeit zu Veränderung nicht aus den Augen verloren werden. Alle Hilfe soll und muss vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe sein: ohne Bevormundung, auf Augenhöhe. Die eigene »professionelle« Einstellung muss kritisch hinterfragt werden. Auch in den Fällen, in denen Eltern und Familien nicht erreicht werden können und restriktive Eingriffe getätigt werden müssen, muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip der maßgebende Rahmen sein.

Qualifizierte Fachkräfte fehlen immer noch

Kinderschutz braucht Rahmenbedingungen. Schlechte Rahmenbedingungen gehen zu Lasten der Betroffenen. Gute Rahmenbedingungen befördern ausgewogene, dem Einzelfall gerecht werdende Hilfen und Entscheidungen. 15 Jahre Sparen am Personal, Kürzungen bei den präventiven Angeboten und den Hilfen in Berlin hatten Folgen. Diese können nicht allein durch die Verbesserung der finanziellen Ausstattung verändert werden.

Die Folgen des langen Einsparens sind zu wenige Fachkräfte in den Jugendämtern, was auch zur Reduzierung von Angeboten und Hilfen geführt hat. Rot-Rot-Grün steht auch beim Kinderschutz vor großen Herausforderungen und es wird Zeit brauchen, um die Situation wieder zu verbessern. Die personelle Situation in den Regionalen Sozialen Diensten ist das beste Beispiel dafür. Jahrelang wurde nicht mehr eingestellt und viele Fachkräfte sind inzwischen in den Ruhestand gegangen. Dabei wurden gleichzeitig weniger Fachkräfte mit dem Schwerpunkt öffentlicher Kinderschutz ausgebildet.

So stehen wir nun vor der Situation, dass mittlerweile zwar sehr viel einfacher und mehr eingestellt werden kann, aber schlicht nicht genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Sehr kleinteilig wird nun versucht, die Versäumnisse der vergangenen Jahre so schnell als möglich nachzubessern, beispielsweise durch die Wiederaufnahme der Vermittlung der Tätigkeit im RSD im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit, durch Mentoring und die Einführung von Zulagen und schnelleren Aufstiegsmöglichkeiten im Entgeltstufensystem.

Interdisziplinäre Gefährdungseinschätzung verbessern

Die Herausforderungen für alle am Kinderschutz Beteiligten liegen aus meiner Sicht auch in der notwendigen Verbesserung der interdisziplinären Gefährdungseinschätzung. Es muss klarer werden, wer, wo, welche Verantwortung trägt und wie die jeweilige Profession mit eingebunden wird. Wie wird mit unterschiedlicher Herangehensweise und Sichtweise des gleichen Phänomens umgegangen? Wo liegen die Grenzen der eigenen Profession?

Interdisziplinarität heißt dabei, dass die verschiedenen Fachmeinungen auch miteinander kommunizierbar werden. Weiter diskutiert werden muss über die Frage der Einarbeitung von neuen Mitarbeiter*innen im RSD, die Frage des Verhältnisses von »vorgestanzter« Dokumentation zum tatsächlichen Kontakt mit den Betroffenen.

Darüber hinaus ist die Frage der Fort- und Weiterbildung in der Wahrnehmung von und Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen wichtig, beispielsweise auch die Diagnostik von Eltern-Kind-Interaktionen. Weiterbildung der RSD-Fachkräfte, zum Beispiel in Form systemischer oder kindertherapeutischer Ausbildung fällt oft unter den Tisch. Dabei wären Weiterbildungen in den Behörden über Inhouse--Fortbildungen hinaus notwendig.

Auch muss man die Frage angehen, in welchem Verhältnis eigentlich die Beteiligung der Kinder zu der Arbeit mit den Eltern steht. In Bezug auf die Familiengerichte gibt es aus meiner Erfahrung unter den langjährigen Familienrichter*innen wenige, die sich in Kinderschutzfragen wirklich sicher auskennen. Das hat auch mit der im Verhältnis zu Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten kleinen Fallzahl zu tun. Diese Herausforderungen müssen in einem perspektivischen Veränderungsprozess angegangen werden.


Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „Kinder schützen“  [zur gesamten Ausgabe]