bbz 03 / 2016
Hochschulzugang auch für Flüchtlinge
Obwohl der Berliner Senat in seinem im August 2015 veröffentlichten Konzept festschreibt, dass die Aufnahme eines Studiums nicht länger aufenthaltsrechtlich untersagt werden soll, bleiben viele Hürden.
Lilas Alloulou aus Syrien studierte drei Jahre Englische Literatur in Damaskus, bis sie auf Grund ihrer politischen Aktivitäten nach Deutschland fliehen musste. In Kairo machte sie ein Jahr ein Praktikum als Sozialarbeiterin bei einer Partner-organisation der UNO-Flüchtlingsagentur und lebt nun seit knapp anderthalb Jahren in Deutschland. Nun möchte sie Soziale Arbeit studieren. Viele Faktoren erschweren ihr jedoch den Weg an die Hochschule. Als besonders schwierig empfindet Alloulou es, überhaupt an die notwendigen Informationen zu gelangen. Eine weitere Hürde stellt für sie die sprachliche Anforderung dar. Sie erzählt außerdem von FreundInnen, denen es kaum möglich ist, ein Studium aufzunehmen, da die Erlaubnis auch vom Aufenthaltsstatus und der Vorlage notwendiger Papiere abhängt. Viele der geflüchteten Menschen haben einen Schulabschluss oder haben in ihrem Herkunftsland bereits mit einem Studium begonnen. Um diese Menschen nicht zum Nichtstun zu verdammen, ist es wichtig, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ein Studium aufzunehmen oder ihre bereits begonnene Ausbildung zu beenden.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres und die Integrationsbeauftragte Dilek Kolat strebten mit dem Konzept für Flüchtlinge vom August 2015 eine Abkehr von der Praxis der Ausländerbehörde an, Asylsuchenden »Studium nicht gestattet« in ihren Pass zu stempeln. Auch die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten begrüßte die Aufhebung des Studierverbots für Asylsuchende und Geduldete in Berlin ausdrücklich. Inzwischen hat die Ausländerbehörde reagiert und auf das Studienverbot verzichtet. Doch natürlich bleiben viele Hürden.
Viele Geflüchtete mussten ihre Dokumente in ihren Heimatländern zurücklassen oder haben diese auf der Flucht verloren. Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2015 schlägt Verfahren zur unbürokratischen Zulassung geflüchteter Menschen mit fehlenden oder unvollständigen Dokumenten vor. Eine wichtige Vereinbarung ist das Verfahren zur »Plausibiliserung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland«. Unter anderem kann eine geflüchtete BewerberIn nun anstelle universitärer Leistungsnachweise ein Praktikumszeugnis im Original vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Voraussetzung für dieses Praktikum zwei Semester Grundstudium waren. Dies würde nahelegen, dass tatsächlich zwei Semester in diesem Fach studiert wurden. Inwieweit dieses Verfahren sich als brauchbar erweist, bleibt abzuwarten. Denn es ist zweifelhaft, dass Geflüchtete ihr Praktikumszeugnis oder das Zeugnis aus der 11. Klasse im Original anstelle ihrer offiziellen Hochschulzugangsdokumente bei sich haben.
Offizielle Hilfs- und Unterstützungsangebote
Bildungsministerin Johanna Wanka legte im November ein Maßnahmenpaket für Flüchtlinge mit dem Namen »Leichter Zugang zum Studium« im Umfang von 100 Millionen Euro auf. Dieses soll dem Ausbau der Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, uni-assist e.V., dienen, um die Ermittlung der Studierfähigkeit bei Geflüchteten zu beschleunigen, 10.000 zusätzliche Plätze an den Studienkollegs in den nächsten vier Jahren finanzieren sowie ehrenamtliche Initiativen wie die Refugee Law Clinic unterstützen. Fabio Almurtada, Referent für internationale Studierende beim AStA der Freien Universität, kritisiert den Ausbau von uni-assist als Beratungsstelle unter anderem wegen der teils absurden Intransparenz des Ablaufes des Bewerbungsverfahrens, der mitunter dilettantischen Prüfung der Dokumente sowie der enorm hohen Kosten der Bewerbung selbst für einige privilegierte EU-BewerberInnen. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft stellte im letzten Semester Mittel zur Förderung von Beratungsangeboten, Sprachkursen und GasthörerInnenprogrammen für Geflüchtete an Universitäten und Hochschulen bereit. Als Vorzeigeprojekt gilt das Programm für geflüchtete Studieninteressierte an der Technischen Universität (TU), an der im November ein studienvorbereitender Sprachkurs für 20 Geflüchtete startete. Besonders hervorzuheben ist, dass die TU die Geflüchteten immatrikuliert oder, selbst wenn die Gaststudierenden noch nicht immatrikuliert sind, absolvierte Prüfungen und andere Leistungsnachweise für das spätere Studium anrechnet. Ähnliche Programme bieten die FU und die HU. Geflüchtete Studieninteressierte erhalten zudem intensive Beratung und Förderung durch das Programm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule. Und auch die Agentur für Arbeit bietet ab Januar 2016 das Online-Programm »Ready for Study« für studieninteressierte Geflüchtete an.
Seit Januar 2016 können Geduldete und InhaberInnen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach 15 Monaten außerdem Bun-desausbildungsförderung (Bafög) beantra-gen. Davor betrug die Sperrfrist vier Jahre. Jedoch sind auch 15 Monate noch eine lange Zeit, denn Studierende sind von den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgeschlossen und stünden so mittellos da. Seit Herbst 2015 stellt das Berliner Studentenwerk zwei Förderprogramme zur Verfügung. Geflüchtete können einen Antrag über jeweils 1.000 Euro Unterstützung für die Start- und Abschlussphase des Studiums stellen, hiermit können sie Bewerbungs- und Verwaltungsgebühren bei der Einschreibung sowie Sprachtestkosten finanzieren.
Ein Gegenmodell: die Kiron University
Ein Gegenentwurf einer Hochschule ohne die üblichen Hürden ist die Kiron University. Sarah Schulz, Aktivistin bei der Kiron University, beschreibt das Projekt folgendermaßen: »Unser System ist, dass die StudentInnen bei Kiron ihre ersten beiden Bachelorstudienjahre online absolvieren, dabei auch ECTS Punkte erwerben und damit dann im dritten Jahr an einer unserer Partnerhochschulen einen offiziell anerkannten Bachelorabschluss machen können«. In den ersten beiden Jahren werden die Studierenden dabei unterstützt, an ihre Dokumente zu kommen sowie die nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben. Start des Projekts war im Wintersemester 2015/2016 mit 1.250 Stu-dierenden. Auch jetzt noch können sich weitere Studieninteressierte auf der Website registrieren und zum nächsten Semester ihr Studium aufnehmen. Die Studierenden kommen aus aller Welt. In Berlin sind es derzeit zwischen 60 bis 70 Studierenden. Bisher hat die Kiron University 32 offizielle Partnerhochschulen und -universitäten. Für den kompletten Bachelorstudiengang fallen pro StudentIn Kosten in Höhe von 1.200 Euro an, gespendet werden kann unter www.betterplace.org mit dem Stichwort »Ermögliche Geflüchteten ein Studium«. Getragen wird das Projekt zum größten Teil durch ehrenamtliche HelferInnen.
Es bleibt sehr zu hoffen, dass Alloulou in nächster Zeit mit ihrem Studium beginnen kann. Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist es außerdem wichtig, im Zusammenhang mit dem Aufbau einer leicht zugäng-lichen Beratungsstruktur die neu einge-rich-teten Beschäftigungsverhältnisse im Auge zu behalten und prekären Beschäftigungsformen entgegen zu wirken. Es muss sich um dauerhafte Stellen handeln, die gut ausgebildete MitabeiterInnen erfordern anstatt wie bisher durch ehrenamtliches Engagement getragen zu werden. Die GEW setzt sich seit Jahren für einen fairen und unbürokratischen Hochschulzugang ein, der allen Menschen den Zugang zur Hochschulbildung öffnet, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern oder dem Aufenthaltsstatus. Wir hoffen, dass möglichst viele Geflüchtete, die noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben, trotz der vielen Hürden von ihrem neu-en Recht Gebrauch machen werden.