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Recht & Tarif

In der Tat, der Personalrat gibt Rat

Mit einem fiktiven Gespräch verdeutlicht unsere Autorin die Relevanz der Personalvertretung für Lehrkräfte und Erzieher*innen.

Kollegin A: Was ist das eigentlich dieser Personalrat? An welcher Stelle habe ich denn damit zu tun?

Personalrat (PR): Vor ungefähr zehn Jahren bist du eingestellt worden, da haben wir deine Einstellungsunterlagen geprüft und anschließend deine Eingruppierung mitbestimmt. Meistens stimmt die Vorlage der Personalstelle, aber manchmal muss der Personalrat die Eingruppierung auch ablehnen und Verbesserungen der Eingruppierung zugunsten der Beschäftigten einfordern. 

 

Kollegin A: Das ist sehr gut, aber es ist ja schon zehn Jahre her. Was macht denn der Personalrat jetzt für mich?

PR: Du hast ja inzwischen eine Funktionsstelle als Fachleiterin. Wir haben an dem Auswahlverfahren teilgenommen und darauf geachtet, dass alle Bewerber*innen gleichbehandelt werden. Zuvor haben wir deine Dienstliche Beurteilung geprüft und mitgewirkt und nach deiner Auswahl für die Funktionsstelle waren wir bei der damit verbundenen Höhergruppierung wieder in der Mitbestimmung. 

 

Kollegin A: Das war mir gar nicht bewusst. Unterstützt der Personalrat auch werdende Eltern?

PR: Ja, natürlich. Als du ein Kind bekommen hast, bekamen wir die Gefährdungsbeurteilung für deine Arbeitsbedingungen vorgelegt. Bei deiner Umsetzung sind wir nicht direkt beteiligt gewesen, wir hätten aber gegebenenfalls unseren Einfluss gegenüber der Schulaufsicht geltend machen können. Wir dringen darauf, dass Umsetzungen vor Neueinstellungen zu erfolgen haben. Wenn es Konflikte mit der Schulleitung gibt, werden wir häufig einbezogen und begleiten bei Gesprächen. Nach einer langen Erkrankung nehmen wir an dem Präventionsgespräch zur Wiedereingliederung teil und sorgen dafür, dass die Schulleitung die Maßnahmen des Betriebsarztes umsetzt. 

 

Kollegin A: Unterstützt ihr mich auch bei der Verbeamtung? 

PR: Wenn du einen Antrag auf Verbeamtung gestellt hast, dann passen wir auf, dass du noch rechtzeitig vor der Altersgrenze behandelt wirst. Wir haben bei der Festsetzung deiner Besoldungsgruppe kein Mitbestimmungsrecht, können dich aber beraten, wenn dir die Festsetzung vorliegt. 

 

Kollegin A: In welchen Bereichen unterstützt ihr denn noch?

PR: Wenn Kolleg*innen längerfristig erkranken und der Dienstherr keine Perspektive auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit sieht, kann auch eine Zur-Ruhesetzung ohne eigenen Antrag erfolgen. Hier sind wir in der Mitbestimmung. Möchte jemand seine Dienstzeit verlängern oder für eine geringe Stundenzahl weiterarbeiten, steht der Personalrat beratend zur Seite. 

 

Kollegin Z: Ich habe jetzt aufmerksam zugehört, aber das trifft auf mich alles nicht zu. Ich bin ja Erzieherin in berufsbegleitender Ausbildung.

PR: Stimmt, vieles trifft auf dich nicht zu, aber einiges schon. Auch du wurdest eingestellt und hast deine Eingruppierung in der Tätigkeit einer Erzieherin erhalten. Nach Abschluss deiner Ausbildung, wenn du deine staatliche Anerkennung vorgelegt hast, wirst du höhergruppiert. Bei diesen Vorgängen sind wir in der Mitbestimmung. Du kannst auch schwanger werden und Elternzeit nehmen oder du bewirbst dich auf die Stelle einer koordinierenden Fachkraft. Bei dem Auswahlverfahren sind wir dabei, der Auswahl selber müssen wir zustimmen. So kannst du in eine höherwertige Tätigkeit kommen, für die du auch wieder eine Höhergruppierung erhältst. 

 

Kollegin Z: Meine Eltern haben gesundheitliche Probleme, beratet ihr mich auch, wie ich meine Arbeit und die Unterstützung meiner Eltern unter einen Hut bekomme?

PR: Wenn deine Eltern hilfebedürftig sind und du nach dem Pflegezeitgesetz eine unterstützende Auszeit nehmen musst, beraten wir dich. Anträge auf Sonderurlaub zur Umwandlung des Weihnachtsgeldes in Urlaub müssen wir mitbestimmen. Am besten du fragst bei deinem Personalrat einfach nach, ob er eine Idee für die Lösung deiner Probleme hat oder an wen du dich wenden kannst.

Wir freuen uns, wenn du uns, den Mitgliedern der GEW im örtlichen Personalrat in deiner Region, deine Stimme im November 2024 gibst. Auch der Gesamtpersonalrat und der Hauptpersonalrat werden im November gewählt. Auch dort kandidieren GEW-Mitglieder auf den Listen »für bessere Arbeitsbedingungen«.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46