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Nachteilsausgleichsgesetz

Jetzt Nachteilsausgleich geltend machen

Als GEW BERLIN empfehlen wir den Kolleg*innen eine vorsorgliche Geltendmachung. Ein Musterschreiben gibt es hier zum Download.

Foto: Adobe Stock

Als eine der letzten Amtshandlungen hat der alte Rot-Grün-Rote Senat den Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte auf den Weg gebracht. Mit Rückwirkung zum 1. Februar 2023 soll angestellten Lehrkräfte mit Laufbahnbefähigung, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, eine funktionslose Zulage von 300 Euro monatlich erhalten (außertariflich bezahlte Lehrkräfte in Schulleitungsfunktion erhalten 250 Euro). Bis heute fehlt jedoch eine entsprechende Ausführungsvorschrift oder Aussage der Bildungsverwaltung darüber, wie und an wen diese Zulage gezahlt werden soll.

Wir raten daher bestimmten Mitgliedern, die als angestellte Lehrkräfte arbeiten, diese Zulage bei der Personalstelle geltend zu machen. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen zur Auszahlung erst nach dem 1. August 2023 feststehen, also sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Mit einer Geltendmachung sichert ihr eure Ansprüche! Weitere Infos und ein Musterschreiben findet ihr hier zum Download.

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Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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