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Nachteilsausgleichsgesetz

Jetzt Nachteilsausgleich geltend machen

Als GEW BERLIN empfehlen wir den Kolleg*innen eine vorsorgliche Geltendmachung. Ein Musterschreiben gibt es hier zum Download.

Foto: Adobe Stock

Im Februar 2023 traten das Nachteilsausgleichsgesetz und das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 in Kraft. Seitdem könnten angestellte Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, rückwirkend zum 01.02.2023 eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten. Ausgenommen sind Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrer*innen für Fachpraxis, sowie Lehrkräfte mit einer DDR-Ausbildung als Erzieherin oder Freundschaftspionierleiter*in ohne die Fächer Deutsch und Mathematik und ein weiteres Fach.

Als GEW BERLIN empfehlen wir den Kolleg*innen, die möglicherweise Anspruch auf die Zahlung haben, eine vorsorgliche Geltendmachung. Ein Musterschreiben gibt es hier zum Download.

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Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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