Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit
Juristischer Erfolg für Sozialpädagogin
Die Kündigung der Gewerkschafterin Inés Heider ist unzulässig.
Im Juli 2023 sorgte die Kündigung der engagierten Sozialpädagogin und Berliner GEW-Kollegin Inés Heider für einiges an Aufsehen. Was war geschehen? Heider, bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege angestellt, kritisierte die Kürzungen, die der Bezirk Neukölln in Höhe von 22,8 Millionen Euro, insbesondere im sozialen Bereich, angekündigt hatte. Hiergegen richtete sich eine Petition und auch eine Kundgebung vor dem Neuköllner Rathaus wurde organisiert. In diesen Zeitraum fielen auch Streiks, zu denen die GEW angestellte Lehrer*innen an Schulen aufgerufen hatte.
Wer den Mund aufmacht…
In einer E-Mail über den innerbetrieblichen Verteiler kritisierte Heider diese Kürzungen, aber auch die Tatsache, dass bei freien Trägern beschäftigte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen an Schulen derzeit nicht zum Streik aufgerufen werden. Um zu einem Meinungsumschwung innerhalb der Gewerkschaft zu gelangen, warb sie in ihrer E-Mail dafür, entsprechende kurze Videos, die sich für eine Ausweitung des Streiks stark machen, an sie zu senden.
Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin der Kollegin Heider außerordentlich und fristlos. Sie habe zu einem »wilden« Streik aufgerufen. Später meinte die Arbeitgeberin noch, Heider habe ihre Infrastruktur gefährdet, indem durch die möglichen Rückantworten auf die Mail der Server überlastet werden könnte. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Berlin bereits im April 2024 entschied, nachdem Heider gegen die Kündigung Klage erhob. Es liege schon kein wichtiger Grund für eine Kündigung vor. Ein Streikaufruf sei der E-Mail Heiders schlicht nicht zu entnehmen. Die Behauptungen zur Überlastung des Servers seien nicht hinreichend konkret.
… darf nicht abgestraft werden
Ein Beispiel, dass es sich lohnt, etwas gegen Kündigungen zu unternehmen, wenn gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen ihre Meinung im Betrieb äußern. Mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft, die Heider Rechtsschutz gewährte, aber auch großer solidarischer Unterstützung, nicht zuletzt durch zwei Kundgebungen vor dem Arbeitsgericht in Berlin, die die junge GEW organisierte, konnte dieses Ergebnis erzielt werden. Diese wird jedoch weiter von Nöten sein: Heiders Arbeitgeberin hat trotz der klaren Worte des Arbeitsgerichts Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, die also noch nicht rechtskräftig ist. Im Mai 2025 wird der Termin zum Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stattfinden.
ArbG Berlin, Urteil vom 17.04.2024, Az. 20 Ca 8288/23