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Schöner Schein Inklusion

Kein Verlass auf die Grundausstattung

Die vom Senat vorgesehene Ausstattung mit Ressourcen zur sonderpädagogischen Förderung ist zu gering. Das undurchsichtige Berechnungsverfahren weckt das Misstrauen der Pädagog*innen.

Foto: GEW BERLIN

Wir Pädagog*innen sind wütend. Wütend über Kürzungen, Verschlechterungen und falsche Versprechen, wütend über für Vertretung eingesetzte Förderstunden, wütend über die vom Senat verursachte Fachkräftekrise und wütend über ausufernde Bürokratie. Der neue Leitfaden für die Beantragung sonderpädagogischen Förderbedarfs enthält ein zehnseitiges Dokument, das von den Klassenlehrer*innen verbindlich ausgefüllt werden muss. Zusätzlich zum Tagesgeschäft. Die »verlässliche Grundausstattung« für sonderpädagogische Förderung ist weder verlässlich noch ausreichend. Auch deshalb sind wir wütend. 

In der bbz 07-08/2018 habe ich Sybille Volkholz eine »Inklusionsidealist*in« genannt, die am realen Bedarf der Schulen in ignoranter Weise vorbeischaue. Die »verlässliche Grundausstattung« sehe zu geringe Förderquoten vor. Frau Volkholz antwortete mir in der bbz 10/2018 und nannte meine Argumentation polemisch. Meine Vorstellungen liefen zudem auf »absurd hohe Förderquoten« hinaus. Es freut mich, dass die ehemalige Bildungssenatorin, frühere stellvertretende GEW-Vorsitzende und aktuell Vorsitzende des Fachbeirates Inklusion mich zum weiteren Gespräch einlädt. Diese Einladung nehme ich an dieser Stelle gerne an.

Kollegin Volkholz hält die im Rahmen der »verlässlichen Grundausstattung« vorgesehenen Förderquoten für realistisch und angemessen. Im Schuljahr 2016/ 17 hätten knapp vier Prozent der Berliner Grundschüler*innen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache (LES) gehabt. Die den Grundschulen »verlässlich« zugesicherten Ressourcen, die von einem Anteil von Kindern mit diesen Förderschwerpunkten zwischen 3,5 und 5,5 Prozent ausgehen, seien daher ausreichend, zumal eine Nachsteuerungsreserve vorgesehen sei. 

Unsere Realität mag »absurd« sein, aber sie lässt sich nicht wegberechnen

Es gibt aber viele Grundschulen in meinem Bezirk Neukölln, die weitaus mehr Kinder mit Förderbedarf haben. Unsere Realität mag »absurd« sein, aber sie ist nicht wegzuberechnen. Dass man auf eine Förderquote von vier Prozent kommt, liegt daran, dass berlinweite Durchschnitte herangezogen werden. Wenn in einer Neuköllner Grundschulklasse fünf Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich LES haben, dann liegt ihr Anteil bei rund 20 Prozent. Zwar soll der zusätzlich als Kriterium herangezogene Anteil von Kindern mit Lernmittelbefreiung besonderen örtlichen Belastungen Rechnung tragen. Aber am Ende des Tages stellen wir fest, dass wir in Neukölln schlicht einen höheren Bedarf haben, als sich die Senatorin und ihre Beiratsleiterin das in ihren schönen Berechnungen vorstellen. Die GEW BERLIN hat schon im Jahr 2011 eine Förderquote von mindestens sechs Prozent gefordert.

Sybille Volkholz verweist auf die Nachsteuerungsreserve, die sicherstelle, dass keine Schule mit der »verlässlichen Grundausstattung« schlechter gestellt werde als im Schuljahr 2016/17. Was ist aber mit Schulen, die im Jahr 2016/17 keine*n Sonderpädagog*in und deswegen auch kaum Kinder mit festgestelltem Förderbedarf hatten? Sie waren damals schlecht ausgestattet. Und diese schlechte Ausstattung wird nun als Maßstab für die Zukunft festgeschrieben. Außerdem ist die Zumessung der Mittel in höchstem Maße unübersichtlich und intransparent. Es fällt den Schulleitungen daher schwer, eventuelle Benachteiligungen zu erkennen. An einer großen Neuköllner Schule ist erst spät im Schuljahr erkannt worden, dass eine Nachbesserung beantragt werden muss. Bis dann die Nachsteuerung genehmigt war, war es zu spät, um noch qualifiziertes Personal für das Schuljahr zu finden. Zur Verlässlichkeit des Gesamtmodells trägt auch nicht bei, dass die bezirklichen Schulaufsichten die Nachsteuerungsreserve nach Gutdünken verteilen dürfen.

Kollegin Volkholz liefert in ihrem Artikel eine interessante Zahl, nämlich, dass das bisherige Modell der Senatsverwaltung von einer Förderquote von elf Prozent an den Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ausgehe. Diese Zahl findet sich nicht in der Information zur »verlässlichen Grundausstattung« auf der Senatswebsite. Die GEW BERLIN fordert für die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen eine Förderquote von mindestens zwölf Prozent. In Neukölln starten an diesen Schulen die meisten Klassen mit dem vorgesehenen Maximum an Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, also vier pro Klasse. Auch hier fördert eine einfache Rechnung zu Tage, dass das mehr als die von Frau Volkholz angenommenen elf Prozent sind. Zumal in vielen Klassen noch mehr Kinder mit Förderbedarf dazukommen. Solange sich das Gymnasium der Inklusion weiter verweigert, werden die Förderquoten an den anderen Oberschulen vermutlich noch weiter steigen.

Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Kürzungen durch die Hintertür vorbereitet werden

Die vom Senat vorgesehenen Förderquoten sind offensichtlich zu niedrig und müssen korrigiert werden. Regionale Besonderheiten und die Bedingungen an besonders belasteten »Brennpunktschulen« müssen mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Zumessung muss transparent und für die Schulen leicht verständlich erfolgen, und die Nachsteuerungsreserve muss möglichst großzügig und einfach abrufbar gestaltet werden. Nach dem aktuellen Modell führt die angeblich »verlässliche« Ausstattung zu noch mehr Verwirrung und Papierkrieg an den Schulen. Und sie weckt erneut das Misstrauen der Pädagog*innen. Es liegt der Verdacht nahe, dass mit Hilfe der komplizierten »Grundausstattung« Kürzungen durch die Hintertür vorbereitet werden. Denn letztendlich kann kein Mensch genau nachvollziehen, wie die Zumessung im Detail zu Stande kommt. Und Anlass, dem Senat an dieser Stelle zu vertrauen, besteht leider nicht. Zu oft wurden wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten betrogen.

Um den Unterschieden innerhalb Berlins Rechnung zu tragen, sollten die Förderquoten für die Ortsteile berechnet werden, anstatt anhand berlinweiter Durchschnitte. Zudem müssten die Quoten für alle Schularten wesentlich weiter nach oben gesetzt werden und die Verteilung aus der Nachsteuerungsreserve möglichst großzügig, transparent und aufwandsgering umgesetzt werden. Ansonsten müsste eine besonders wütende Lehrkraft diese Neuberechnung der sonderpädagogischen Ausstattung nur als eine weitere Kürzung ansehen müssen. Kürzungen und Sparpolitik im Namen der Inklusion (»Inklusion zum Nulltarif«) kennen wir als GEW schon lange.    

Verlässliche  Grundausstattung Die Ausstattung der Schulen mit sonderpädagogischen Ressourcen war jahrzehntelang an die individuelle Diagnostik bei jedem Kind gebunden. An diesem Modell gab es viel Kritik, zumal die zugrunde liegenden Annahmen zum Teil fragwürdig sind. Im Jahr 2017 wurde daher in Berlin eine pauschale Ausstattung für die Grundschulen eingeführt. Sie bekommen nun Ressourcen für eine fiktive Anzahl von Schüler*innen, die sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache haben. Für die Berechnung der Ressourcen spielen Sozialfaktoren (die sogenannte Lernmittelbefreiung bzw. zukünftig der BerlinPass) eine wichtige Rolle

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
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