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Gute Arbeit in der Hochschule

Kein Zurück beim BerlHG

Auch Hochschulleitungen stehen nicht über dem Gesetz! Am 16. Mai haben Wissenschaftler*innen und andere Hochschulangehörige in einer Aktion von GEW, ver.di und dem DGB vor dem Berliner Abgeordnetenhaus demonstriert.

Aktion von GEW, ver.di und DGB vor dem Berliner Abgeordnetenhaus zum Berliner Hochschulgesetz.

Die Demonstrierenden appellierten an die Koalition, am Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) festzuhalten und nicht vor den ideologischen Widerständen einiger Universitätsleitungen und Professor*innen sowie der Opposition einzuknicken. „Kein Zurück beim BerlHG! Hochschulleitungen stehen nicht über dem Gesetz! Der Weg für mehr Dauerstellen in der Wissenschaft muss jetzt freigemacht werden“, skandierten die Demonstrierenden.

Kaum war das neue Berliner Hochschulgesetz verabschiedet, sind die Hochschulleitungen auf die Barrikaden gestiegen: Nicht nur mit überzogenen Finanzkalkulationen und der HU-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht haben sie versucht, den Willen des Gesetzgebers zu Entfristung im Mittelbau zu beugen. Sie haben die finanzielle Lebensgrundlage und das Wohlbefinden ihrer eigenen Beschäftigten aufs Spiel gesetzt: Vertragsverlängerungen und Neueinstellungenwurden kurzfristig und werden teils auch aktuell noch ausgesetzt, die Mitarbeiter*innen einer unzumutbaren Unsicherheit ausgesetzt, um einen Status Quo zu sichern, der Studierenden wie Lehrenden, Ausbildung wie Forschung schadet. Der Gesetzgeber darf vor dieser Drohkulisse nicht einknicken! Der erste Entwurf für eine Anpassung des BerlHG liegt vor und signalisiert genau das: Wird sie so verabschiedet, schränkt der Senat den Kreis derer ein, die für eine Entfristung in Frage kommen; vor allem aber schließt er durch eine überaus großzügige Übergangsregelung genau diejenigen von der Stellenverstetigung aus, die unter der Einstellungsblockade gelitten haben und lässt eine ganze Generation Post-Docs im Stich. Er ermöglicht den Hochschulen auszuwählen, welches Personal (wieder-)eingestellt wird und unliebsame Personalien loszuwerden.

In der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Abgeordnetenhauses am 16. Mai äußerte Laura Haßler, Leiterin des Vorstandsbereichs Hochschulen der GEW BERLIN, Kritik am Senatsentwurf der erneuten Änderung des § 110 Abs. 6 BerlHG. „Die Änderungen bieten noch keine Rechtssicherheit, um die Umsetzung der Personalstrukturreform voranzubringen. Es fehlt eine klare und verbindliche Festlegung, dass die angestrebten Dauerstellen zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre, Forschung und Promotionsbetreuung geschaffen werden müssen“, sagte Haßler. Sie verwies darauf, dass ein von der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Rosemarie Will erstelltes Rechtsgutachten ebenfalls fordert, dass die Personalkategorie für die dauerhafte Beschäftigung von promovierten Wissenschaftler*innen im Hochschulgesetz klar und verbindlich definiert werden muss. „Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Universitäten auf die bereits vorhandenen Kategorien mit hoher Lehrverpflichtung ausweichen“, betonte Haßler.

Die GEW BERLIN kritisierte erneut die Verfassungsklagen der Leitung der Humboldt Universität sowie von CDU und FDP. „Es geht ihnen nicht um die Verfassungsmäßigkeit. Sie wollen die Privilegien der Professorenschaft bewahren und die Universitäten als Durchlauferhitzer für Wissenschaftler*innen erhalten. Damit gefährden sie den Wissenschaftsstandort Berlin. Kein Unternehmen würde es sich leisten, die besten Köpfe regelmäßig auf die Straße zu setzen“, stellte Haßler fest. Die GEW BERLIN fordert, dass das Verfahren zur Schaffung der Dauerstellen als echtes Tenure-Track-Verfahren wie bei den Hochschuldozenturen und Juniorprofessuren ausgestaltet werden muss. Unabdingbar dafür ist, dass in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen die Stellen für die promovierten Wissenschaftler*innen verankert und deren Zweckbestimmung klar definiert werden.

„Wir brauchen auch die klare Regelung im Gesetz, dass es sich um haushaltsfinanzierte Vollzeitstellen handelt. Eine unbefristete Stelle in Zwangsteilzeit mit der Option, den Rest über Drittmittel einzuwerben, würde die Attraktivität der angestrebten Dauerstellen für hochqualifizierte Wissenschaftler*innen zunichtemachen“, erklärte die GEW-Hochschulexpertin vor den Abgeordneten. Als inakzeptabel bezeichnete Haßler die vorgesehene Übergangsregelung, nach der § 110 Abs. 6 nur für „Ersteinstellungen“ nach Abschluss der Promotion ab 1. Oktober 2023 gelten soll. „Gerade die Wissenschaftler*innen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes unter der Blockadehaltung der Unis mit Einstellungs- und Verlängerungstopps gelitten haben, werden hier komplett von einer möglichen Dauerbeschäftigung ausgeschlossen. Das kann so nicht bleiben.“