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Neue Ausführungsvorschriften für Veranstaltungen

Maximalbeträge für Schulfahrten etc.

Seit 17.1.23 gelten neue Ausführungsvorschiften für Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen). Sie erhalten präzisere Regelungen zum Vertragsabschluss, zu den Dienstreisekosten und zum Datenschutz, die die GEW BERLIN grundsätzlich begrüßt.

Foto: Adobe Stock

Die Pauschalen bei den Dienstreisekosten sind endlich weggefallen und Präzisierungen zur Arbeitszeit insbesondere für Dienstkräfte, die keine Lehrkräfte sind, enthalten. Es wird nun explizit aufgeführt, dass Verträge gegen das Land Berlin geschlossen und Kontogebühren erstattet werden. In ihrer Stellungnahme zu den AV hatte die GEW BERLIN die Einführung von Schulkonten mit Unterkonten gefordert. Dies wurde nicht realisiert. Andere Kritikpunkte wurden zum Teil aufgegriffen. So wurde die Mitbestimmung der Gesamtkonferenz gestärkt und das Thema Versicherungsschutz mehr berücksichtigt.

Weiterhin sind Maximalbeträge für Schulfahrten, gestaffelt für Grund- (300 Euro), Mittel- (650 Euro) und Oberstufe (850 Euro), definiert worden mit der Möglichkeit zur Ausnahmeregelung. Für selbstorganisierte Projektfahrten in Kleingruppen, sog. Herausforderungen, wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen. Die Wahl ökologischer Transportmittel wird angeregt und auch bei höheren Preisen finanziert, wobei das Errechnen der Verhältnismäßigkeit sich hier ggf. als schwierig erweisen könnte.

 

Kontakt
Klaudia Kachelrieß
Referentin Vorstandsbereich Schule
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