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Schule

Mehr Entlastung für Teilzeitkräfte

Die Senatsbildungsverwaltung wollte entlastende Regelungen im Frauenförderplan verschlechtern. Damit konnte sie sich aber nicht durchsetzen. Was du jetzt tun kannst.

Foto: Christoph Wälz

In Berlin arbeitet über ein Drittel der Lehrkräfte in Teilzeit, davon doppelt so viele Frauen wie Männer. Frauen leisten durchschnittlich mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit.

Trotz eines höchstrichterlichen Urteils sind wir noch weit davon entfernt, dass die Rechte von Teilzeitkräften umgesetzt werden. Im Jahr 2015 gab es ein einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches vorsieht, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden dürfen oder ein zeitlicher Ausgleich erfolgen muss. Leider ist es in der Praxis nach wie vor so, dass dies nicht erfolgt. Zusätzliche Stunden für die Schulen zum Ausgleich für Teilzeitkräfte werden vom Senat verweigert. Stattdessen werden immer mehr außerunterrichtliche Aufgaben als nicht teilbar deklariert, siehe „Empfehlungsschreiben“ zum Einsatz von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften der Senatsverwaltung vom 26.06.2024. 

Die GEW BERLIN hat das Empfehlungsschreiben scharf kritisiert. Es enthält viele schwammige und zum Teil nicht rechtskonforme Reglungen. 

GEW-Beschluss (Herbst 2024)

Die Kritik der GEW und der Gesamtfrauenvertreterinnen haben bewirkt, dass konkrete Maßnahmen für die Teilzeitbeschäftigten wieder gelten. Diese beziehen sich vor allem auf die Checklisten IV und VI aus dem Frauenförderplan 2023–2029. Die Schulleitungen und Beschäftigten wurden durch ein Informationsschreiben der Gesamtfrauenvertreterinnen Anfang Februar informiert.

Was bedeutet das konkret?

  • Die Schulleitung darf nicht festlegen, dass die teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an allen Konferenzen und Elternsprechtagen teilnehmen müssen, ohne dass ein zeitlicher Ausgleich gewährt wird.
  • Lehrkräften sollen bei hälftiger Teilzeit zwei unterrichtsfreie Tage und bei einer 2/3 Stelle ein unterrichtsfreier Tag gewährt werden.
  • Ein schulinternes Teilzeitkonzept muss in der Gesamtkonferenz besprochen und verabschiedet werden. 

Was kann ich tun?

  • Bringt euch mit Anträgen in die Gesamtkonferenz ein. Gesamtkonferenzen gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 9 SchulG „Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool, des Einsatzes der Lehrkräfte und der sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterricht, Betreuung, Aufsicht und Vertretung, der Verteilung besonderer dienstlicher Aufgaben sowie besondere Formen der Arbeitszeitregelung“

    Hier findet ihr Infos zur Gesamtkonferenz und zur Antragsstellung sowie ein Muster für einen Grundsatzbeschluss zur Teilzeit.

  • Besprecht im Kollegium, was künftig an außerunterrichtlichen Aufgaben, Projekten und Aktivitäten an Schule entfallen kann. Weniger Zeit für außerunter­richtliche Aufgaben aufbringen zu müssen, ist gut für alle: für Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie alle Geschlechter.
  • Bei Schwierigkeiten oder Fragen nehmt Kontakt zur regionalen Frauenvertreterin und/ oder zum Personalrat auf oder lasst euch von uns beraten. https://www.gew-berlin.de/beratung

Wir suchen eine Lehrkraft, die klagt!

Die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ist in Berlin unzureichend umgesetzt. Für zusätzliche unbezahlte außerunterrichtlichen Tätigkeiten an Schule wird oft kein zeitlicher Ausgleich gewährt. Das ist ungerecht – bist du bereit zu klagen?

Die GEW unterstützt dich dabei.

 

Frauenvertreterinnen für den Schulbereich

Kontakt siehe: https://www.gew-berlin.de/beschaeftigtenvertretungen/frauenvertretung/frauenvertretungen-im-bereich-senbjf

Kontakt
Klaudia Kachelrieß
Referentin Vorstandsbereich Schule
Telefon:  030 / 219993-57

Telefonsprechzeiten:
Mo, Di, Mi 13-15.30 Uhr Fr 13-15 Uhr