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Schule

Mit voller Blase, kein Job für Mutti

Dem Berliner Schulsystem gelingt die Umsetzung der Inklusion behinderter Kinder bisher nur sehr unzureichend. Das steht nicht nur im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, sondern kostet betroffene Eltern viel Zeit und Geld und manchmal sogar den Job.

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Foto: Imago Images/Hans Lucas

Nina ist fast sieben und geht in die erste Klasse einer inklusiven Schwerpunktschule. Burak ist sechs und ebenfalls Schulanfänger an der inklusiven Grundschule vor Ort. Beide Kinder freuen sich auf die Schule, die anderen Kinder, die ersten Buchstaben und Zahlen und den Hort mit seinen Angeboten. Beide Kinder haben einen Förderbedarf und zusätzlich einen Pflegebedarf. Doch was in der Kita noch halbwegs funktionierte, klappt in der Schule gar nicht mehr. Das hat Auswirkungen auf die ganze Familie. Beide Mütter konnten mit Schuleintritt ihren Job an den Nagel hängen: Hallo Schule – Tschüss Arbeit.

Mit Ninas Schule wurde im Vorhinein alles geklärt. Berichte und Akten wurden weitergereicht, es wurden Gespräche geführt und doch war nach dem ersten Schultag alles anders als geplant. Trotz aller Informationen war es für die Schule eine große Überraschung, dass Nina bei Bedarf katheterisiert werden muss. Nina ist Rollstuhlfahrerin und die Blase entleert sich nicht von allein. Wenn die Blase drückt, muss sie mit einem Katheter entleert werden. Wird die Blase nicht entleert, drohen Entzündungen und Erkrankungen. Es gibt auch keinen Rhythmus, wie »alle vier Stunden«. Das Katheterisieren kann also nicht terminiert werden. Es muss immer jemand da sein, der bei Bedarf katheterisieren kann und darf. Erst beim Schuleintritt stellte die Schule schließlich fest: »Wir können das nicht und wir dürfen das nicht. Wir sind ja gar nicht zuständig.«

Niemand sieht sich in der Verantwortung

Eigentlich wäre die Krankenkasse zuständig, doch die fühlt sich nicht verantwortlich. Für Nina ist die einzige Lösung, dass sich die Mutter auf Abruf in der Nähe der Schule aufhält. Wenn die Blase voll ist, wird die Mutter angerufen, um das Katheterisieren zu übernehmen. Um das zu ermöglichen, muss sie ihren Job aufgeben. Das Kind auf eine der wenigen Förderschulen zu geben, die über eine eigene Schulkrankenschwester verfügt und an anderem Ende der Stadt liegt, stellt für die Familie aber keine Lösung dar. Die Eltern möchten das Recht ihres Kindes auf inklusive Beschulung verwirklichen. Es soll mit der großen Schwester und den Nachbarskindern auf die Schule vor Ort gehen dürfen. Doch das Recht auf Inklusion einzulösen, hat weitreichende Konsequenzen. Diese Konsequenzen trägt nicht etwa der Staat, sondern viel zu oft die Eltern.

Burak hat Diabetes. Zur Mittagszeit braucht er jemanden, der die Insulingabe übernimmt und die Kohlenhydrate im Essen berechnet. Die Sonderpädagogik-Verordnung hat zwar festgelegt, dass Schulhelfer*innen diese Maßnahme der Behandlungspflege übernehmen dürfen, wenn sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Doch auch bei Burak kam mit dem Schuleintritt alles anders als geplant. Seine Schulhelferin kommt nur zwei Mal in der Woche für die ersten Schulstunden. Zum Mittagessen, wenn er ihre Hilfe braucht, ist sie nicht mehr da. Die Schule meint, es gäbe keine anderen Schulhelfer*innenstunden für Burak, außerdem sei die Krankenkasse zuständig. Da die Mutter auf keinen Fall ihren Beruf aufgeben möchte – sie ist alleinerziehend und nicht unbedingt scharf auf Harz IV – telefoniert sie mit der Krankenkasse. Sie solle sich einen Pflegedienst suchen, wird ihr dort gesagt. Die Mutter telefoniert 80 Pflegedienste ab. Alle lehnen ab. Es gibt in Zeiten des Fachkräftemangels einfach lukrativere Aufträge, als zu einer Schule zu fahren, das Kind zu suchen, nur um dann eine einzige kleine Leistung auszuführen. Kein Pflegedienst übernimmt die Versorgung von Burak in der Mittagszeit.

Ninas Eltern sind verzweifelt. Und sie sind nicht allein. Früher! – das waren andere Zeiten. Da übernahmen pädagogische Fachkräfte das Katheterisieren, auch ohne pflegerische Ausbildung. Die haben die Eltern ja auch nicht, und machen es dennoch jeden Tag. Das ist heute anders. Heute muss eine Pflegefachkraft das Katheterisieren übernehmen. Jemand, der das richtig gelernt hat und das Kind nicht verletzen kann. Das Problem ist nur: wer macht das? Wer stellt sicher, dass Nina gleichberechtigt mit ihren nichtbehinderten Mitschüler*innen die Grundschule besuchen kann? Die zuständige Schulbehörde der Stadt schiebt die Verantwortung weiter. Die Krankenkasse sei zuständig. Auch Ninas Eltern telefonieren über 100 Pflegedienste ab. »Was? Katheterisieren auf Abruf? Wie soll das gehen? Da müsste ja eine Krankenpflegefachkraft die ganze Zeit in der Schule sein. Finanziert wird aber nur die Leistung. Das geht nicht.«

Eltern bleiben auf den Kosten sitzen

Ninas Recht auf Bildung und die Sicherstellung ihrer Gesundheit stehen auf wackeligen Beinen. Anstatt als Schulbehörde schnell nach Lösungen zu suchen, um die Arbeitslosigkeit der Mutter zu verhindern, wird das Problem auf die lange Bank geschoben. Die Krankenkasse zahlt nur das Katheterisieren. Die Schulverwaltung zuckt mit den Achseln, und verweist auf die Förderschule mit Schulkrankenschwester. Dann findet sich doch noch ein spezialisierter Pflegedienst, der Nina versorgen würde, kostet aber 50 Euro mehr. »Mehrkosten? Gibt es nicht bei der Krankenkasse. Können Sie selbst zahlen.«

Jeden Tag um die Mittagszeit macht sich Buraks Mutter auf den Weg zur Schule. Sie erreicht die Mensa, drückt Burak einen Kuss auf die Wange, berechnet die Kohlenhydrate, stellt das Insulin ein und geht wieder. Arbeiten gehen kann sie so nicht. Auch sie hat endlich einen Pflegedienst gefunden, der Buraks Versorgung übernehmen würde, kostet aber mehr. »Mehrkosten? Übernimmt die Krankenkasse nicht. Kann ja die Mutter privat sponsern.«

Und die Schulverwaltung guckt zu, wie Eltern arbeitslos werden, und fühlt sich nicht zuständig. Dabei gäbe es Lösungen. In anderen Ländern hat jede Schule eine eigene Pflegekraft. Bedenkt man den Anstieg von Kindern mit Diabetes Typ 1, wäre das keine schlechte Idee, zumal diese Krankenpflegefachkraft nicht nur die Schürfwunde auf dem Schulhof verarzten und damit das pädagogische Personal entlasten könnte. Sie könnte auch wichtige Aufgaben der Gesundheitsprävention übernehmen. Gibt es Kinder mit ärztlichen Rezepten für eine Behandlungspflege, wäre sie an Ort und Stelle.

Teilhabe muss erkämpft werden

Theoretisch könnte die Schulverwaltung auch sagen: »Die Situation ist untragbar! Das Recht ihres Kindes auf gleichberechtigte Teilhabe am inklusiven Unterricht ist gefährdet und wir haben uns zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Kündigen Sie auf keinen Fall Ihren Job. Nächste Woche haben wir einen Pflegedienst für das Kind gefunden. Wir übernehmen erstmal alle Kosten und streiten uns im Nachhinein mit der Krankenkasse. Damit haben Sie aber nichts zu tun.« So sollte es laufen, tut es aber nicht.

Wie sich die Eltern fühlen, die durch die Schulpflicht ihrer Kinder in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, kann man sich ungefähr vorstellen. Aber wie fühlen sich eigentlich Burak und Nina, die von allen als »Störfaktor«, als »Kostenträger« gesehen werden, die vielleicht Schuldgefühle haben, weil ihre Mutter nicht mehr arbeiten gehen kann? Burak und Nina spüren die große Unsicherheit um sie herum. Auch dieses Gefühl sondert sie von ihren Mitschüler*innen ab. Das darf so nicht sein. Lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen, dass Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und alle angemessenen Vorkehrungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, getroffen werden. Nicht morgen, nicht übermorgen, sondern jetzt!    

*Namen sind geändert

Hier geht es zur Petition für das Land Berlin: Petition auf Chance.org.

Wir haben bald Wahlen, bitte schreibt euren Kandidat*innen im Wahlkreis und erzählt ihnen von den Missständen in der Umsetzung von Artikel 24.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46