Recht & Tarif
Musik ohne Honorar
Ein Urteil des Bundessozialgerichts sorgt derzeit für Verunsicherung bei Honorarkräften. Die Finanzierung von Musikschulen muss neu geregelt werden.
Für viele junge Menschen ist es nach wie vor ein Traum, irgendwann einmal auf einer Bühne zu stehen und andere mit eigenen künstlerischen und musischen Ausdrucksformen zu begeistern, ob als Solokünstler*in, Band- oder Orchestermusiker*in, Musical- oder Opernsänger*in, Schauspieler*in oder Tänzer*in. Oft gilt: Je früher damit begonnen, desto erfolgreicher.
19 Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien mit Schwerpunktprofil Musik sowie weitere zwölf Musikschulen der Berliner Bezirke, die mit über 100 Schulen kooperieren und eine Vielzahl an privaten Musikschulen bieten dafür die Möglichkeit. Allein in den zwölf Bezirksmusikschulen lernen um die 60.000 Schüler*innen, die von rund 270 Festangestellten und circa 2.100 Honorarkräften gefördert werden. Derzeit sorgt das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 für Unmut. Laut Urteil ist eine rechtssichere Beschäftigung der Honorarlehrkräfte nur im Rahmen einer Festanstellung mit Sozialversicherungsabgaben möglich. Hintergrund der Entscheidung ist die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit.
Das Urteil wird dabei unterschiedlich bewertet. Auf der einen Seite könnten viele Lehrkräfte von einer gesicherten Festanstellung profitieren und der Beruf der Musikschullehrkraft, vor allem für junge Nachwuchskräfte, wieder attraktiver werden. Andererseits steht die Gefahr im Raum, dass der Unterricht an vielen Schulen langfristig teurer oder unerschwinglich werden könnte und Angebote wegzufallen drohen. Wie die zu erwartenden Mehrkosten künftig verteilt werden und ob diese beispielsweise auf die Gebühren durchschlagen, wird sich in jedem Bundesland anders entwickeln.
Für das Land Berlin erwartet Kultursenator Joe Chialo (CDU) Mehrkosten von etwa 20 Millionen Euro, bei einem Kulturetat von einer Milliarde Euro.
Honorarkräfte stehen vor großen Veränderungen
Derzeit gibt es noch ein sogenanntes Stillhalte-Moratorium, welches besagt, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bis zum 15. Oktober 2024 ihre diesbezüglichen Prüfverfahren aussetzt, um dem Land Berlin die Möglichkeit einzuräumen, eine rechtssichere Lösung vorzulegen. Dennoch sind erste Folgen zu spüren. Viele Honorarkräfte erhielten nur kurze Verträge bis zum Ende des laufenden Schuljahres, teilweise mit einer Sonderkündigungsklausel. Die Künstlersozialkasse (KSK) teilte ersten Lehrkräften mit, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge, die bislang die KSK übernommen hat, künftig selbst zahlen müssen. Sie würden jetzt trotz eines Honorarvertrags aufgrund der neuen Kriterien als abhängig beschäftigt gelten. Manche Lehrkräfte erhielten von ihrem Träger die Kündigung, nachdem die DRV einen abhängigen Beschäftigungsstatus festgestellt hatte. Dies sorgt derzeit für große Verunsicherung bei den Betroffenen und bedroht die Arbeitsfähigkeit der Musikschulen.
Musik verbindet
Dennoch bieten Musikschulen weiterhin ein umfangreiches Angebot für alle an, die musizieren möchten. Der gesangliche und musikalische Unterricht bietet zahlreiche gute Gründe, den oft anspruchsvollen Weg einer solchen Erziehung zu gehen: Disziplin und Koordination werden geschult. Positive Einflüsse auf zahlreiche körperliche und geistige Prozesse sind belegt. Der Körper reagiert auf Eindrücke, das Wohlbefinden steigt und dies überträgt sich dann auf das Publikum. Eine Vielzahl von Projektmöglichkeiten verbindet; Freundschaften und Gemeinschaften entstehen. Ausdrucksformen für die Persönlichkeit oder für gesellschaftliche Inhalte erhalten Form, kreativen Gestaltungsraum und Ausdruck. Sie fördern, ähnlich wie der Sport, das gemeinschaftliche und künstlerische Miteinander.