Recht
Muster-Geltendmachung für die Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit
Nach TV Inflationsausgleich sollen Beschäftige im Geltungsbereich des Tarifvertrages nach § 1 TV Inflationsausgleich Inflationsausgleichszahlungen erhalten.
Nach TV Inflationsausgleich sollen Beschäftige im Geltungsbereich des Tarifvertrages nach § 1 TV Inflationsausgleich Inflationsausgleichszahlungen erhalten. Das Arbeitsgericht Essen, Az. 3 Ca 2231/23, hatte am 16.04.2024 im Falle einer Lehrerin in Elternzeit entschieden, dass die Nichtzahlung der Inflationsausgleichszahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich u.a. gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die Nachinstanz, das LAG Düsseldorf hat zwischenzeitlich entschieden, dass kein Anspruch auf Zahlung eines tariflichen Inflationsausgleichs während der Elternzeit bestehe (LAG Düsseldorf Urt. v. 14.8.2024 – 14 SLa 303/24). Das Verfahren ist mittlerweile beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 10 AZR 261/24 anhängig.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Personalstelle mitteilte, die Zahlungen würden mit dem Entgelt für Februar 2024 erfolgen, gehen wir für Berlin davon aus, dass die Ausschlussfrist gemäß § 37 Abs. 1 TV-L mit Ablauf des 29.02.2024 begonnen hat. Die betroffenen Kolleg*innen können ihre möglichen Ansprüche gegenüber der Personalstelle geltend machen, auch wenn vorerst nicht mit einer Zahlung zu rechnen sein wird. Für einen Zugangsnachweis könnte das Geltendmachungsschreiben per Einwurf-Einschreiben an die Personalstelle versendet werden.