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bbz 10 7 2019

Neue Leitlinien für die Berliner Hochschulpolitik

Die gesetzliche -Absicherung der bisher erreichten Fortschritte ist ein -wesentlicher Punkt der -anstehenden -Novellierung

Foto: stocksnap.io / Creative Commons CC0

Wissenschaft« ist 2019 in Berlin als Ausdruck der Zukunftsfähigkeit der Stadt schon beinahe ein Allgemeinplatz. Im Juli wurde entschieden, dass die »Berlin University Alliance« von Freier Universität, Technischer Universität, der Humboldt-Universität und der Charité im Finale der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern mit zehn weiteren herausragenden Universitäten den Titel »Exzellenzuniversität« errungen hat. Dadurch bekommen die drei Berliner Universitäten in den nächsten Jahren weitere rund drei Millionen Euro jährlich für ihre Forschungen aus den Hochschulwettbewerben. Damit kann Berlin seine Spitzenposition im deutschen Wissenschaftssystem weiter ausbauen.

Durch die neoliberalen Reformen der vergangenen Jahrzehnte, die sich in der Wissenschaft in Form des New Public Management niederschlugen und der Theorie eines effektiv administrierbaren, outputorien-tierten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten Wissenschaftssystems gründeten, wurde Wissenschaft jedoch vielfach nicht nur prekarisiert, sondern im Wettlauf um Drittmittel auch in ihrer Freiheit beschränkt. Alle Versuche, die Lehre zu verbessern, mussten in einem derartigen System wenige Erfolge zeitigen. Nur eine solide Grundfinanzierung, ergänzt durch Exzellenz, Drittmittel und kooperative Forschungsvorhaben, kann auch den Querdenker*innen und denen, die an langfristigen und weniger kurzfristig outputorientierten Vorhaben arbeiten, die notwendige Grundlage bieten.

Tatsächlich hat die SPD Berlin sich mit ihren Beschlüssen spätestens 2007 endgültig von der Ideologie der Privatisierung der Wissenschaften und des Kürzens und Stellenstreichens der Berliner Wissenschaftslandschaft verabschiedet. Ab 2009 wurde auch die finanzielle Absicherung einer solchen Politik in die Wege geleitet. Aus der Beendigung des Abbaus wurden die Konsolidierung und schließlich der allmähliche Aufwuchs der Berliner Wissenschaftslandschaft. Diese gewollte Entwicklung war und ist mit den sogenannten Hochschulverträgen verbunden.

Die gesetzliche Absicherung ist konsequenterweise ein wesentlicher Punkt der anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes, auf die sich die drei Berliner Koalitionsparteien verständigt haben.

Die Fachöffentlichkeit hat mitgewirkt

Unter großer Beteiligung der »Fachöffentlichkeit« haben insgesamt fünf Veranstaltungen stattgefunden, in deren Verlauf eine breite überaus konstruktive Diskussion aller Beteiligten über die Inhalte der anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes und auch darüber hinausgehende Initiativen erfolgte. Im Ergebnis haben sich die Berliner Koalitionsparteien auf »Hochschulpolitische Leitlinien für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes« verständigt.

Ein Bestandteil wird die Absicherung der von mehreren Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemein-sam getragenen Einrichtungen sein, die auch für die umfangreichen Erfolge bei den sogenannten Exzellenzwettbewerben eine immer größere Rolle einnehmen. Ebenso wird die Stärkung der Handlungsfähigkeit demokratisch verfasster Hochschulen einen nicht un-erheblichen Bereich einnehmen. Die breite Zustimmung für die Leistungen der Kommissionen für Studium und Lehre mit ihrem fünfzigprozentigen Anteil an Studierenden ist einerseits Ansatzpunkt für deren künftige verbesserte gesetzliche Verankerung, anderseits auch Grundlage dafür, die Zusammensetzungen auch anderer Gremien einer modernen Gruppenhochschule entsprechend zu ermöglichen.

Zentrale Ziele der Koalition insgesamt sind jedoch die gesetzlichen Änderungen für die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse und die Schaffung einer gerade auch für die Beschäftigten zukunftsfähigen Personalstruktur.

Daueraufgaben sollen auch auf Dauer-stellen geleistet und Berufswege in der Wissenschaft durchlässig und vor allem planbar werden. Dabei geht es um die dauerhafte Absicherung der bereits in den Hochschulverträgen vereinbarten Maßnahmen für die Realisierung des Anspruchs »Gute Arbeit in Wissenschaft und Forschung« in allen Bereichen.

Die bislang vertraglich vereinbarten Mindestquoten an Dauerbeschäftigten an jeder Hochschule sollen ebenso gesetzlich abgesichert werden, wie neben der Berücksichtigung des im Wissenschaftsmanagements tätigen Personals insbesondere auch die Schaffung einer neuen, selbständig wissenschaftlich arbeitenden Dauerstellenkategorie im Mittelbau. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter spiegelt sich auch in der ergänzenden institutionellen Absicherung der Frauenförderung und der Tätigkeitsmöglichkeiten der Frauenbeauftragten wider.

Die Diskussionsveranstaltungen haben auch die Ansicht der SPD bestärkt, dass die Berliner Koalition sich dafür einzusetzen hat, dass Drittmittel des Bundes nicht zwingend mit befristeter Beschäftigung verbunden werden.

Studienverläufe individuell gestalten

Auf die gesetzliche Sicherstellung qualitativ hochwertiger gebührenfreier Studienbedingungen und Ab-schlüsse konnten sich die Koalitionsparteien eben-falls verständigen. Dabei soll auch das langgehegte Ziel der SPD, Orientierungsstudien und ein »Studium Generale« für alle zu ermöglichen, gesetzlich abgesichert werden. Die Erhöhung des Anteils der Wahlmodule für eine deutlich verbesserte Möglichkeit der selbstbestimmten Studienschwerpunkte ist ebenso vorgesehen, wie die Schaffung umsetzbarer Studienbedingungen für die erhebliche Zahl der faktischen Teilzeitstudierenden.

Wichtig ist aber vor allem die gesetzliche Absicherung der Möglichkeit, Studienverläufe individuell zu gestalten und den persönlichen Profilen und Zeitbud-gets anzupassen. Dafür brauchen die Studierenden eine unbürokratische Flexibilität bei der Wahl der An-gebote auch hochschulübergreifend. Hochschulen sollen durch individuelle freiwillige Beratung diese Studienverläufe unterstützen. Vom Messen der Leistung der Hochschulen fixiert auf Abschlüsse in Regel-studienzeit wollen wir in den Hochschulverträgen weiter Abstand nehmen. Aus den Bekenntnissen aller drei Koalitionsparteien zu den Prinzipien »keine Anwesenheitspflicht«, »keine Studiengebühren«, »volle Durchlässigkeit zwischen Bachelor und Master« ergibt sich die Verpflichtung der entsprechenden Konkretisierungen im novellierten Gesetz.

Für die Entwicklungsmöglichkeiten und zur Sicherung der Studienerfolge wollen wir Sozialberatungen, Arbeitsberatung sowie ein dauerhaftes Angebot einer psychologischen Studienberatung mit Entscheidungskompetenzen ebenso verbessert absichern wie die Unterstützung von Beschäftigten und Studierenden mit Kindern.

Die Einbeziehung und Einbettung der Wissenschafts-landschaft in den gesamtgesellschaftlichen Dialog soll gestärkt werden. Gesellschaftsrelevante Themen sollen gesichert Kernbereiche der Forschung darstellen. Die Entwicklung der Arbeit der Zukunft, die Digi-talisierung, Stärkung der Nachhaltigkeit, Frie-dens- und Konfliktforschung, vorausschauende Stadt-ent-wick-lung und die Erforschung des Umgangs mit dem Kolonia-lismus sind nur einige Beispiele dafür.

In der Diskussion lehnt sich nicht nur die SPD an die Definition an, die nachhaltige Entwicklung beschreibt als Strategie, die globale und intergeneratio-nelle Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Erhalt von Bio-diversität und Ökosystemen, Klimaschutz, verantwortungsvollen Konsum, ressourcenschonendes und kreislauforientiertes Produktionsverhalten sowie faire Arbeits- und Handelsbedingungen umfasst und insofern eine umfassende Transformation anstrebt.

Die Diskussionen der näch-sten Monate über die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Änderungen werden auch darüber entscheiden, ob es gelingt, den weiteren Ausbau der Wissenschaftslandschaft in Berlin für die Bevölkerung der Stadt nicht nur durch die Sicherung der Standorte und die Schwerpunktsetzungen etwa in der Gesundheits- und Umweltforschung, sondern auch durch die Verstärkungen der Verankerung der Wissenschaften in der Gesellschaft positiv voranzubringen.

Die weitere aktive Beteiligung der Gewerkschaften nicht nur im Wissenschaftsbereich ist einer der wesentlichen Faktoren dafür, dass es gelingt, den Grund-sätzen der vertikalen wie horizontalen Durchlässigkeit, maximaler Chancengleichheit, Vielfalt bei Gleich-wertigkeit und einer breiten Beteiligung der Betroffenen umfassendere Geltung zu verschaffen.