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Besoldungsrecht

Berliner Besoldung – weiterhin Schlusslicht in Deutschland

Die Berliner BeamtInnen erhalten ab 1. August 2012 2% mehr Besoldung. Der DGB hat den Berliner Senat zusätzlich aufgefordert, den Berliner BeamtInnen eine Perspektive zur schrittweisen Angleichung der Besoldung zu geben. Die Erhöhungen von jeweils 2 % zum 1. August 2012 und die beabsichtigte zum 1. August 2013 gleichen lediglich den Inflationsanstieg aus.

Mit großem Bedauern hat Senator Henkel gegenüber den Vertreter/innen der DGB-Gewerkschaften erklärt, dass mit der tariflichen Einigung zur Einkommenserhöhung im Bereich des TVöD ( Erhöhung von 6,3 % in den nächsten zwei Jahren) der Abstand zwischen der Berliner Besoldung und der Besoldung im übrigen Bundesgebiet noch größer werden wird. Der Haushalt des Landes Berlin gäbe es nicht her, einen verlässlichen Zeitplan zur Verringerung des Abstands aufzustellen.

Die DGB-Vertreter/innen hatten den Berliner Senator aufgefordert, den Berliner Beamtinnen und Beamten eine Perspektive zur schrittweisen Angleichung der Besoldung zu geben. Die beabsichtigte Erhöhung von jeweils 2 % zum 1. August 2012 und zum 1. August 2013 gleicht den Inflationsanstieg nur annähernd aus. Damit bleibt Berlin auch in der Zukunft Schlusslicht in Deutschland.