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blz 10 / 2014

Bitte nachbessern

Eine kritische Betrachtung des Bonus-Programms

Eigentlich sollte es am 1. Februar 2014 starten. Das von SPD-Fraktionschef Raed Saleh im April 2013 in der Koalition durchgesetzte »Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage«. Ermittelt wurden 220 der 642 öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die in den Genuss von 50.000 bis 100.000 Euro jährlich kommen sollten, je nach Anteil der lernmittelbefreiten SchülerInnen. Rund 100.000 von insgesamt 295.000 SchülerInnen in ganz Berlin sind von der Zuzahlung der Lernmittel befreit.

Die meisten der sogenannten Brennpunktschulen im Bonusprogramm liegen in Neukölln, lediglich drei in Steglitz-Zehlendorf. Immerhin fließen so rund 15 Millionen Euro jährlich zusätzlich in das Bildungssystem. »Das Bonusprogramm bietet keine Patentrezepte. Ich setze darauf, dass die 220 Schulen das Programm als flexibles Instrument nutzen, das sie in ihrem Engagement unterstützt, die Schülerinnen und Schüler noch besser als bisher zu fördern«, erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres.

Große Hoffnung setzt die SPD und die von ihr verantwortete Bildungspolitik seither in das Programm, damit Brennpunktschulen bessere Bildungsbedingun-gen und vielfältige Bildungsmöglichkeiten für ihre SchülerInnen anbieten können. Ausgelegt ist es zunächst auf sechs Jahre und umfasst neben einer Basiszuweisung und einer Kooperationszuweisung, wenn beispielsweise verschiedene Bildungseinrichtungen mit-einander einen Kooperationsvertrag schließen, auch einen erfolgsabhängigen Bonus.

Diesem liegt eine schulspezifische Zielvereinbarung mit der regionalen Schulaufsicht zugrunde. Ab dem dritten Jahr reduziert sich die Basiszuweisung, dafür steigt der Leistungsbonus in dem Umfang, wie die Basiszuweisung sinkt. Vorausgesetzt, die betreffenden Schulen setzen die Mittel im Sinne der Schulaufsicht erfolgreich ein. Diese erhalten dann über die gesamte Zeit den vollen Betrag. Für Schulen, die aus Sicht der Schulaufsicht nicht gleichermaßen erfolgreich sind, sinkt der Betrag entsprechend. Soweit die Theorie.

Anlaufschwierigkeiten und Fallstricke

Aber wie viele andere Projekten konnte auch das Bonusprogramm erst mit einigen Wochen Verzögerung gestartet werden: Das Online-Portal, über welches die Verwaltung der schulischen Budgets erfolgt, stand nicht rechtzeitig zur Verfügung. Das führte mancherorts zu Stress, denn die jährlich bewilligten Gelder müssen immer bis Jahresende ausgegeben sein. Restmittel fließen zurück in den Staatshaushalt und können nicht übertragen werden.

Immerhin rechtzeitig wurden alle Leitungen der im Programm befindlichen Schulen von der Senatsverwaltung über die Verwendung der Mittel und die zu beachtenden Rechtsvorschriften informiert. Doch dabei traten auch Fragen und Probleme zutage, über die sich die InitiatorInnen im Vorfeld wohl nur unzureichend Gedanken gemacht haben. Die scheinbar unproblematischste und deshalb von der Verwaltung favorisierte Variante ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem Träger der freien Jugendhilfe, zum Beispiel für die Beschäftigung von sozialpädagogischem Personal.

Dann ist nämlich der jeweilige Träger Arbeitgeber und für die Erbringung der vereinbarten Leistung verantwortlich. Allerdings gab es bereits vor dem Bonusprogramm in einzelnen Regionen der Stadt Personalengpässe bei ErzieherInnen und SozialpädagogInnen, sodass es je nach Standort schwierig sein wird, geeignete Personen zu finden. Schulleitungen können daneben aber auch Honorar- und Werkverträge mit Einzelpersonen oder Unternehmen abschließen. Und da wird es dann schon kniffliger, denn es gibt dabei viele rechtliche Vorgaben zu beachten. So darf mit den Mitteln keine Scheinselbstständigkeit begründet werden. Das im Vorfeld zu prüfen, ist Aufgabe der Schulleitung.

Der Bereich, der vielen Leitungen und Kollegien aber am dringlichsten auf den Nägeln brennt, nämlich den Zustand des Schulgebäudes zu verbessern und damit die Schule attraktiver zu machen, kann mit dem Bonusprogramm nur in eng gesetzten Grenzen angegangen werden. Hier trat bei den eintägigen Schulungen an der Verwaltungsakademie schnell Ernüchterung auf, weil keine Ausgaben gemacht werden dürfen, für die der jeweilige Bezirk als Schulträger grundsätzlich verantwortlich ist. Was jedoch möglich sein soll und explizit auch als Beispiel in den Handreichungen erwähnt wird, ist der Aufbau und die Ausstattung einer Schulbibliothek, die nunmehr die Schulleitung selbstverantwortlich bei einem Schulausstatter in Auftrag geben kann. Doch da es sich hierbei um Summen von 10.000 Euro und mehr handelt, muss dieser das komplizierte Berliner Vergabe- und Haushaltsrecht beachten und hierfür eine ordnungsgemäße Ausschreibung starten. Dies ist ein sehr umfangreiches, zeitaufwändiges Unterfangen, das normalerweise in den Bezirken von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt wird. Somit sind größere Auftragsvergaben im Rahmen des Bonusprogramms erhebliche rechtliche Fallstricke für die betroffenen Schulen. Denn macht die Schulleitung hier einen Fehler, kann dies Regressforderungen nach sich ziehen. Ganz zu schweigen von den langen Laufzeiten, die eine Ausschreibung nach sich zieht.

Wenn Senatorin Scheeres sagt: »Es sind keine  ›Reparaturmittel‹ für gescheiterte Schulen, sondern zusätzliche Unterstützungsmittel, die schwierige Sozialstrukturen berücksichtigen und Leistung belohnen«, so muss dies mit Vehemenz gerade auch den Verantwortlichen in den Bezirken vermittelt werden. Uns erreichen schon erste Rückmeldungen, wonach Schulämter Brennpunktschulen Anträge auf notwendige Regelausstattung und bauliche Veränderungen mit Hinweis auf das Bonusprogramm verweigert haben. So war das nicht gedacht! Wir raten allen Schulleitungen dazu, derlei Vorkommnisse unverzüglich der Senatsbildungsverwaltung zu melden. Auch die GEW wird, sollte sie weitere Berichte diesbezüglich erhalten, hiergegen intervenieren.

Kollegien müssen beteiligt werden

Viele der von uns befragten Kollegien von Brennpunktschulen berichten, dass sie das Bonusprogramm grundsätzlich gut finden, bei der Entscheidung der Schulleitung über die Verwendung ihrer Mittel jedoch kaum oder gar nicht informiert waren. Sie konnten sich somit auch nicht in eine Verbesserung der Situation ihrer Schule konstruktiv einbringen und Vorschläge für eine nachhaltige Schulentwicklung hin zum Positiven machen. Außerdem wissen viele Kolle-gien nicht, dass mit Mitteln des Bonusprogramms Fortbildungen für Lehrkräfteteams oder das ganze Kollegium finanziert werden können. Möglich, dass der erwähnte Zeitdruck, unter dem das Geld ausgegeben werden muss, dazu führt, dass viele Schulleitungen ohne ausreichende Mitbeteiligung der Gesamtkonferenzen über die Verwendung der Mittel entscheiden. Daher sollte ein Übertrag der Mittel auf Antrag der Schule nach Einzelfallprüfung künftig ermöglicht werden. Qualität und Sorgfalt müssen hier vor Schnelligkeit gehen. Bedenklich ist, dass bereits erste Projekte wie das Quartiersmanagement, die zuvor kostenfrei, weil fremdfinanziert, an den Schulen liefen, künftig nur über Honorar- oder Werkvertrag bereit sind, ihr Engagement fortzusetzen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bald weitere kommerzielle Anbieter im Bildungsbereich an den jährlich 15 Millionen Euro mitverdienen möchten. Ob alle auch seriös und professionell in der Lage sind, das anzubieten, was die Brennpunktschulen brauchen, bezweifeln wir. So stehen auch die von uns kritisch angesehenen Teach-first- und Turn-Around--Projekte im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm wieder hoch im Kurs.

Brennpunktschulen als neue »Restschulen«

Schlussendlich wird das Bonusprogramm den strukturellen Personalmangel gerade an Brennpunktschulen nicht ausgleichen können, zumal auch andere schulstrukturelle Gegebenheiten, die Schulen zu Brennpunktschulen machen, eine große Rolle spielen. Noch zu sehr ist das Berliner Schulsystem trotz Reformbemühungen ein System der sozialen Selektion und Segregation. Das zeigt sich auch daran, dass nur sehr wenige Schulen mit einer Oberstufe im Programm sind. Das Bonusprogramm allein wird die noch immer viel zu große Kluft zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg nicht wesentlich verringern können. Viele Sekundarschulen im Bonusprogramm sind inzwischen zu »Restschulen« geworden, an denen die Zahl der Erstanmeldungen in der Jahrgangsstufe 7 im zurückliegenden Anmeldezeitraum teilweise gegen Null tendierte. Die GEW wird daher die weitere Entwicklung an den Brennpunktschulen beobachten, die Kollegien dort unterstützen und auf Nachbesserungen pochen, insbesondere was die Transparenz innerhalb der Schulen, aber auch aufseiten der Bildungspolitik anbelangt. Die kommt mitunter auf Ideen, die von herzlich wenig Sachverstand und Wertschätzung zeugen, wie die des Neuköllner SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck, der Mitte August über die Presse und auch gegenüber der GEW auf schriftliche Nachfrage vorschlug, unattraktive Schulen vorübergehend zu schließen und das Personal sowie die Schulleitung auszuwechseln. Ferner fordert er, junge Lehrkräfte mit Hilfe von »Brennpunkt-Zulagen« an die schwierigsten Schulen zu locken. Und was ist mit den KollegInnen, die sich über Jahre trotz der schwierigen Arbeitsbedingungen für ihre Schule engagiert haben? Ein Gespräch, das der Vorstandsbereich Schule aufgrund dieser Äußerungen mit dem Abgeordneten für Mitte September vereinbart hat, soll unterstreichen, dass der GEW an einem konstruktiv-kritischen Dialog mit allen BildungspolitikerInnen der Stadt gelegen ist. Denn das Bonusprogramm muss weiterentwickelt und für die auftauchenden Probleme bei der Umsetzung müssen Lösungen gefunden werden.

Nachbesserung erforderlich

Die Beschäftigen müssen bei der Verwendung der Mittel beteiligt werden. Die zu treffenden Zielvereinbarungen sollten realistisch und ehrlich sein, es darf nicht in bloßen Formalismus münden.

Ferner müssen unbürokratische Wege gefunden werden, damit Schulen auch einen Teil des Geldes in ihre Ausstattung investieren können, ohne den Schulträger aus seiner Mitverantwortung zu entlassen. Der zunehmenden Kommerzialisierung von Bildung darf durch die Bonusmittel kein weiterer Vorschub geleistet werden. Besser als das Bonusprogramm wäre aus Sicht der GEW BERLIN aber, den Bezirken mehr Investitionsmitteln für ihre Schulgebäude zuzuweisen und über die Zumessungsrichtlinien die Brennpunktschulen direkt mit mehr gut ausgebildeten PädagogInnen auszustatten.