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Recht & Tarif

Debakel Hauptstadtzulage

Das Land Berlin hat mit seiner Hauptstadtzulage einen klaren Fehlgriff getan. Aber die Auswirkungen auf die Beschäftigen bleiben zunächst gering.

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Foto: Imago Images/ Sabine Gudath

Die Einführung einer Hauptstadtzulage für die Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes hätte dilettantischer kaum ausfallen können. Nach der völlig berechtigten Kritik von den Beschäftigten, die von der Zahlung ausgeschlossen wurden (Beschäftigte an Universitäten außer Beamt*innen, alle mit einer Besoldung über A13 oder einem Entgelt über EG 13, alle Beschäftigten bei freien Trägern und so weiter), ist das Land nun auch noch aus dem Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), ausgeschlossen worden. Den Ausschluss hat das Land dabei bewusst in Kauf genommen.

Der Ausschluss aus der TdL war absehbar

Jedem, der auch nur im Ansatz was von Tarifpolitik versteht, war klar, dass es der Zustimmung des Arbeitgeberverbandes bedurfte, um die Zulage an die Tarifbeschäftigten zu zahlen. Die politisch Verantwortlichen im Abgeordnetenhaus gehören offenkundig nicht dazu. Aus der eigentlich guten Idee wurde so ein politisches Desaster für das Land. Für die Zulage hätte es zweier Grundlagen bedurft: Erstens hätte eine gesetzliche Regelung im Besoldungsgesetz für die Beamt*innen geschaffen werden müssen. Das kann in der föderalen Bundesrepublik jedes Landesparlament für sich entscheiden. Zweitens hätte es für die Tarifbeschäftigten neben einem Beschluss des Senats auch die Zustimmung des Hauptpersonalrats (HPR) und des Arbeitgeberverbandes zu dieser übertariflichen Regelung gebraucht.

Hätte man sich zuerst die Zustimmung dieser Instanzen eingeholt, wäre die peinliche Blamage ausgeblieben. Der Weg war ein anderer. Erst wurde das Gesetz geschaffen und dann der Antrag in der Mitgliederversammlung der TdL gestellt. Da diese den Antrag abgelehnt hat, was hier nicht kommentiert werden soll, stand das Land vor einer interessanten Wahl. Pest, Cholera oder Schweinegrippe? Entweder den Beamt*innen die Zulage zahlen und den Tarifbeschäftigten nicht, oder das Gesetz für die Beamt*innen kurz nach der Veröffentlichung wieder zurücknehmen, oder den Tarifbeschäftigten die Zulage zahlen und den Rausschmiss aus der TdL riskieren. An dieser Stelle fiel den Verantwortlichen dann ein, dass man ja die Gewerkschaften mal einladen und zum gemeinsamen Scherbenkehren bitten könne. Allen Ernstes wurde wohl erwartet, es gäbe von dieser Seite Unterstützung für eine der »Lösungen«. Dem war aber nicht so.

Die Aufgaben bleiben dieselben

Was bedeutet der Ausschluss nun für die Beschäftigten? Zunächst einmal ist das nur ein halbherziger Ausschluss. Eine vermeintlich gesichtswahrende Lösung. Der Ausschluss soll erst in fünf Jahren wirksam werden. Fünf Jahre, weil das Gesetz die Zulage für die Beamt*innen bis zum 31. Dezember 2025 beschränkt. Sollte das Land Berlin innerhalb von fünf Jahren zur »Besinnung« kommen, wird der Rausschmiss wohl nicht vollzogen. Bitter für das Land ist allerdings, dass der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz sein Amt als erster Stellvertreter des Vorsitzenden der TdL mit sofortiger Wirkung verliert. Berlin ist zwar vorerst noch Mitglied der TdL, kann aber an den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nicht mehr aktiv mitwirken. Das Land hat also seinen Einfluss auf der Arbeitgeberseite eingebüßt.

Die Tarifverträge gelten für die Beschäftigten im Land Berlin weiter und auch kommende Tarifabschlüsse werden auf das Land übertragen. Bei Tarifverhandlungen sitzen aber bekanntlich immer zwei Parteien am Tisch. Neben den Arbeitgebervertreter*innen, nun ohne Berliner, sind das die Arbeitnehmervertreter*innen, und zwar weiterhin mit einer starken Berliner GEW im Rücken. So wird es sich auch in den nächsten fünf Jahren lohnen, für bessere Arbeitsbedingungen und Entgelte in den Tarifauseinandersetzungen einzutreten. Schließlich geht es in Tarifauseinandersetzungen darum, die gewerkschaftliche Seite zu stärken und dem Arbeitgeber Druck zu machen. Daran hat sich wenig geändert. Mit oder ohne Stimmrecht des Landes im Arbeitgeberverband.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46