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bbz 12 / 2018

Die Einigung ist endlich da

Es hat mehr als zwei Jahre gedauert, aber jetzt wird der letzte Schritt zur Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte umgesetzt

Foto: Christian von Polentz/Transitfoto.de

Was lange währt, wird endlich gut. Die Senatsbildungsverwaltung hat den Entwurf einer Änderung der Bildungslaufbahnverordnung vorgelegt. Mit der Änderung wird nun endlich die Höhergruppierung auch all der Grundschullehrkräfte in die A13/E13 geregelt, die noch nach älteren rechtlichen Regelungen vor dem Februar 2014 ausgebildet wurden. Ihre Befähigung wird künftig der Ausbildung für das neue Lehramt an Grundschulen (A 13) gleichgestellt. Insgesamt sind von der höheren Eingruppierung über 5.600 Lehrkräfte betroffen. Unsere Vereinbarung mit dem Finanzsenator Kollatz von vor über zwei Jahren ist damit endlich umgesetzt.

Wer wird befördert/höhergruppiert?
Alle Lehrkräfte mit der Befähigung für das Amt der Lehrer*in (L1) in A12/EG11, die ihre Ausbildung noch vor den Bedingungen des Lehrkräftebildungsgesetzes vom Februar 2014 abgeschlossen haben, und gleichgestellte Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung. Lehrer*innen für untere Klassen (LuK) und Sonderschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung, sofern sie eine Besoldung nach A 12 beziehungsweise ein Entgelt nach EG 11 erhalten. Ab Februar 2014 ausgebildete Grundschullehrkräfte werden bereits nach E13/A13 bezahlt. Die Beförderung/Höhergruppierung betrifft Beamt*innen und Tarifbeschäftigte gleichermaßen.

Werden Lehrkräfte mit einer Befähigung für das Amt der Lehrer*in, die nicht an der Grundschule unterrichten, auch nach A13/EG13 befördert/höhergruppiert?
In die Beförderung/Höhergruppierung werden auch alle Lehrkräfte mit einem Wahlfach an anderen Schulformen einbezogen.

Wie wird mit Lehrkräften verfahren, die ihre Lehrer*innenausbildung in anderen Bundesländern abgeschlossen haben?
In anderen Bundesländern voll ausgebildete Lehrkräfte in A12/EG11, deren Abschlüsse denen der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Amt der Lehrer*in nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz gleichgestellt sind, werden genauso behandelt wie die Berliner Lehrkräfte.

Können auch Lehrkräfte auf einer Funktionsstelle / in einem Beförderungsamt aus dem Laufbahnzweig der Lehrer*in in den neuen Laufbahnzweig der Grundschullehrer*in wechseln?
Ja, das können sie. Bereits im Laufbahnzweig der Lehrer*in durchlaufene Ämter müssen in dem neuen Laufbahnzweig nicht erneut durchlaufen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Höhergruppierung/Beförderung erfüllt sein?
Den Antrag auf »Feststellung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft an Grundschulen« (A13/E13) kann stellen, wer eine vierjährige Tätigkeit im Berliner Schuldienst nachweisen kann. Die Schulleitung bestätigt dann auf dem Antrag das Absolvieren von 30 Zeitstunden Fortbildung seit 2004 und eine Bewährung in der Tätigkeit. Für Schulberater*innen, Seminarleiter*innen oder Fachseminarleiter*innen wird die Fortbildung durch diese Tätigkeit als erbracht angesehen. Gleichzeitig muss man sich in dem Antrag verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahre weitere Fortbildungen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität im Umfang von 30 Zeitstunden zu absolvieren.

Wann muss ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfristen stehen noch nicht fest. Der Entwurf muss erst im Senat beschlossen und dann im Gesetz und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Wahrscheinlich können die Anträge ab Januar 2019 gestellt werden. Die GEW BERLIN wird gesondert hierzu informieren.

Ab wann zählt die Laufbahnzuordnung für die Beamtenversorgung?
Für Lehrkräfte, die nach den neuen Regelungen von der A12 in das neue Eingangsamt A13 befördert werden, gibt es keine Wartezeit. Wer nach dem 1. August 2019 in Pension geht, für den wird das neue Amt ruhegehaltsfähig.

Gibt es Angebote für die LuK, die noch nach A11/EG10 bezahlt werden, weil sie in den 1990er Jahren die Fortbildung für die Klassen 5 und 6 (»Sternchenkurse«) nicht absolviert haben oder die seit 2016 neu eingestellt wurden?
Analog zu den Regelungen der 90er Jahre wird eine Fortbildung angeboten. Darüber hinaus müssen die Kolleg*innen eine sechsjährige Bewährung (früher achtjährige Bewährung) als Lehrkraft seit dem 3. Oktober 1990 nachweisen. Danach soll die Höhergruppierung/Beförderung in die EG11/A12 und nach einem weiteren Jahr in die EG13/A13 erfolgen.

In den wesentlichen Punkten haben wir uns damit durchgesetzt. Wie gefordert, wird bei der Höhergruppierung die berufliche Erfahrung berücksichtigt und das Verfahren ist relativ unkompliziert gestaltet. Über 5.600 Berliner Lehrkräfte werden hiervon profitieren und ab dem 1. August 2019 ein Entgelt nach EG13 oder eine Besoldung nach A13 erhalten und damit zukünftig über 500 Euro monatlich mehr verdienen. Berlin geht damit einen großen Schritt voran zu einer gerechteren Bezahlung der Lehrkräfte. Dieser Erfolg ist nicht vom Himmel gefallen. Die Höhergruppierung haben wir uns in der Tarifauseinandersetzung 2016 gemeinsam erkämpft. Darauf können wir stolz sein!