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blz 11 / 2014

Die neue (Zweite) Staatsprüfung

Keine LehrerInnenvertretung mehr im Prüfungsausschuss

Mit der Einführung der modularisierten Ausbildungsstruktur im Jahr 2012 hat sich auch die Zusammensetzung der (Zweiten) Staatsprüfung geändert. Die umfangreiche schriftliche Prüfungsarbeit ist ebenso entfallen wie die mündliche Prüfung am Ende der Ausbildung.

Dafür gibt es jetzt zwei Modulprüfungen. Für alle ab August 2014 neu Eingestellten hat sich außerdem die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für die unterrichtspraktische Prüfung geändert. Die Modulprüfungen werden von dem/der LeiterIn des jeweiligen Allgemeinen Seminars als Prüfungsvorsitzende/r zusammen mit einer weiteren Person (SeminarleiterIn, FachseminarleiterIn, SchulleiterIn) abgenommen. Das Ergebnis muss mindestens 4,00 lauten. Die Modulprüfung kann aber einmal bis vor Beginn des Prüfungszeitraumes wiederholt werden. Nach § 17 der VO Vorbereitungsdienst wird vor der Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung die Ausbildungsnote festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus den benoteten Gutachten der beiden FachseminarleiterInnen sowie dem Gutachten der Schulleitung.

Zur unterrichtspraktischen Prüfung wird zugelassen, wer beide Modulprüfungen und die Ausbildungsnote mit mindestens 4,00 abgeschlossen hat.

Unterrichtspraktische Prüfung heißt, dass in beiden Fächern oder Fachrichtungen je eine Unterrichtsstunde gezeigt wird. Nach der Prüfung gibt es ein Analysegespräch mit dem Prüfungsausschuss. Insgesamt muss die Unterrichtsdurchführung stärker gewertet werden als die Planung und die Analyse. Die unterrichtspraktische Prüfung ist bestanden, wenn beide Stunden mit mindestens 4,00 bewertet wurden. Sie ist auch bestanden, wenn eine Stunde mindestens mit 3,00 und die andere noch mit 5,00 bewertet wurde.

Für alle, die ab August 2014 neu eingestellt werden, gibt es einen verkleinerten Prüfungsausschuss (§ 20 der neuen VO Vorbereitungsdienst). Trotz der GEW-Proteste und auch der Proteste der SeminarleiterInnen gibt es jetzt keine LehrervertreterIn mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses, weiterhin nimmt die eigene SeminarleiterIn nicht mehr an der unterrichtspraktischen Prüfung teil. Somit gibt es statt sechs nur noch vier Mitglieder. Den Vorsitz führt eine LeiterIn eines anderen Allgemeinen Seminars oder eine andere SchulleiterIn oder eine Person aus der Senatsverwaltung. Die weiteren Mitglieder sind wie bisher die beiden eigenen FachseminarleiterInnen und die SchulleiterIn.

Ein Mitglied des Personalrats der LehramtsanwärterInnen (PR LAA) kann an der Prüfung teilnehmen. Im berufsbegleitenden Referendariat ist der jeweilige Personalrat der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk der Schule zuständig.