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Schöner Schein Inklusion

Die wachsenden Aufgaben der Förderzentren Geistige Entwicklung

Warum ein zweiter Blick notwendig ist, um den Beitrag der Förderzentren Geistige Entwicklung zur gesellschaftlichen und schulischen Inklusion klarer zu sehen.

Foto: GEW BERLIN

Der Anteil der Kinder mit geistiger Behinderung ist in den letzten zwei Jahrzehnten angestiegen und vor allem hat sich die Heterogenität dieser Gruppe stark ausgeweitet. Komplexe Behinderung, früher als Schwerstmehrfachbehinderung bezeichnet, gibt es häufiger, frühkindlicher Autismus ist keine Seltenheit mehr und Fetales Alkoholsyndrom nimmt zu. Im Gegensatz dazu gibt es immer weniger Menschen mit Down-Syndrom. Der Anteil an psychisch kranken Menschen nimmt nachweislich auch bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) zu. Sie sind sogar mehr gefährdet, psychisch zu erkranken, wobei eine Differentialdiagnose oft schwierig ist. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft am Förderzentrum hat sich in den letzten zehn Jahren stark verändert. Schüler*innen mit geistiger Behinderung ohne weitere Beeinträchtigungen besuchen inklusive Grundschulen und können oft in die Sekundarstufe I übergehen.

Schüler*innen mit schwerwiegenden Problemen in der Kommunikation, im Verhalten und zusätzlichem Pflegebedarf werden nicht so oft in Grundschulen eingeschult und wenn doch, so wechseln sie häufiger aus unterschiedlichen Gründen im Grundschulalter in ein Förderzentrum.

Im Land Berlin sind Schulplätze für Schüler*innen mit GE knapp. Nicht alle Elternwünsche nach einem Platz in der gewünschten Grund- oder Sekundarschule werden erfüllt, ebenso ist es nicht immer sichergestellt, dass es einen Platz am gewünschten bezirklichen Förderzentrum gibt.

Diese Situation wird sich zukünftig entspannen. Bei der Senatsverwaltung sind seit einiger Zeit Maßnahmen erkennbar, in Kooperation mit den Bezirken die Anzahl der Schulplätze zu erhöhen. Schwerpunktschulen werden weiter eingerichtet und Förderzentren erhalten durch bauliche Maßnahmen weitere Raumkapazitäten. Maßnahmen zur Qualifizierung von sonderpädagogischem Lehrpersonal wurden etabliert. Dieses alles wird mit Sicherheit nicht ausreichend sein. Trotzdem spiegelt es die Überlegungen in der Behörde wider, sich mit dieser Aufgabe zu befassen.

Statt darauf zu hoffen, dass die sukzessive Beschulung von Schüler*innen mit GE in der Grund- und Oberschule zu einem Abschmelzen der Förderzentren oder gar zu deren Auflösung beiträgt.

Ja, es muss die Förderzentren für GE schon allein deshalb geben, weil die Schüler*innen ein Recht auf Unterricht haben, welches aus strukturellen, personellen, räumlichen und inhaltlichen Gründen zur Zeit gar nicht in den anderen Schulen umgesetzt werden kann. 

Solange Anfragen aus Grundschulen kommen, ob Schüler*innen nicht ins Förderzentrum wechseln können, weil man sich nicht mehr in der Lage sieht, die Kinder ihren Bedürfnissen entsprechend zu unterrichten, solange besteht ein Bedarf. Allerdings sollte auch der Umkehrschluss bedacht sein: Solange es Förderzentren GE gibt, besteht die Möglichkeit von Seiten der Eltern und der Schulen dort nach einem Platz anzufragen. Die Überlegung, die gesamte Kompetenz der Förderzentren – Sonderschullehrer*innen, Pädagogische Unterrichtshilfen, Erzieher*innen, Betreuer*innen – an die anderen Schulen umzulagern, ist in diesem Kontext eine berechtigte Überlegung. Dies kann Perspektive sein, benötigt aber Vorbereitung. Ein Ansatz, der vielversprechend sein könnte, ist die stetige Kooperation des Förderzentrums GE mit einer Schwerpunktschule. So könnten Schulentwicklungsprozesse intensiviert und beschleunigt werden.

Inklusion bräuchte andere Schulen

Ja, es sollte Förderzentren auch geben, um Schüler*innen mit sehr schweren Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit, komplexen Behinderungen und schwersten Verhaltensstörungen einen Lernort zu geben, an dem sie sich sicher fühlen. Dazu gehören große, an Hilfsmitteln zeitgemäß ausgestattete Räume in kleinen Einheiten, kurze Wege, Ruhe, Ritualisierung, umfassende Materialausstattung zur Wahrnehmungsförderung und zum handlungsorientierten Lernen, passende Lichtverhältnisse und Temperaturen, geeignete Möglichkeiten pflegerischer, medizinischer und therapeutischer Versorgung. Es wäre unrealistisch, zu erwarten, dass dies jede Schule vorhalten kann.

Warum gelingt die inklusive Beschulung bei GE oft so schwer? Die Anfragen auf eine Umschulung in das Förderzentrum noch während der Grundschulzeit haben auffällig häufig den gleichen Hintergrund. Eltern sind enttäuscht, dass die soziale Integration nicht gelungen ist: »am Anfang lief es ganz gut …jetzt hat mein Kind keine Freunde … wird gehänselt oder sogar gemobbt«. Mit dem Unterricht ihres Kindes sind die Eltern meist zufrieden und schätzen oft die kognitiven Möglichkeiten ihres Kindes realistisch ein, würden sich aber dennoch mehr Eingehen auf die Besonderheiten wünschen. Erschreckend war für unsere Schule die Tatsache, dass diejenigen Jugendlichen, die erfolgreich inklusiv die Grundschule durchlaufen hatten und im 7./8. Schuljahr von ihren Eltern im Förderzentrum vorgestellt wurden, ausnahmslos Mobbing-Opfer waren.

Anfragen von Schulen haben in der Regel einen anderen Hintergrund: Der Schüler (ausnahmslos Jungen) weigert sich mitzuarbeiten, ist aggressiv, fremdverletzend, läuft weg, stört permanent, macht Sachen kaputt und ähnliches. Da dies nicht die primären Merkmale geistiger Beeinträchtigung sind, müsste spätestens hier – aber eigentlich von Beginn an – die Beratung und Kooperation mit den Fachkolleg*innen des Förderzentrums einsetzen. Grundschullehrer*innen sind stark eingebunden und belastet, da kann die Geistigbehindertenpädagogik nicht noch nebenbei geleistet werden. Die verlässliche Grundausstattung reicht hierfür nicht aus. Eine wichtige Ressource in diesem Zusammenhang ist der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit, wobei auch hier Fortbildungsbedarf im Bereich GE erkennbar ist. 

Die Senatsverwaltung hat in den letzten Jahren den Bedarf an Schulsozialarbeit in den Förderzentren GE erkannt und erste Maßnahmen ergriffen. Schulsozialarbeit trägt umfangreich zur gesellschaftlichen Partizipation bei, egal an welchem Lernort der Unterricht stattfindet.

Qualifizierung und Ressourcen können eine Brücke bilden

Ausgehend von den Lernbedürfnissen der Schüler*innen mit Förderbedarf GE kann jede Schule die Richtige sein, wenn die jeweils notwendigen Schulkonzepte sowie die Unterstützungssysteme vorhanden sind und umgesetzt werden. Gut durchdachte, fachlich begründete Konzepte, die von der Mehrheit eines Kollegiums wohlwollend getragen werden und bei allen Beteiligten (Schüler*innen, Eltern, Schulträger) gut kommuniziert werden, tragen zum Gelingen bei. Um auch im Bereich der ISS, der Gymnasien und der beruflichen Schulen mehr Plätze zur Verfügung stellen zu können und die Bereitschaft dazu zu stärken, sollten auch hier Kooperationen mit den entsprechenden Förderzentren verstärkt stattfinden.    

Sonderschule –  Förderschule –  Förderzentrum

Im 19. Jahrhundert sind Sondereinrichtungen für jene Kinder entstanden, die aus verschiedenen Gründen nicht in der allgemeinen Schule unterrichtet wurden. Wurde zunächst unter anderem von »Hilfsschulen« gesprochen, setzte sich später der Begriff »Sonderschule« durch. Inzwischen ist von »sonderpädagogischen Förderzentren« oder von »Schulen mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt« die Rede. Synonym wird der Begriff »Förderschule« gebraucht. Laut Bertelsmann-Stiftung besuchen derzeit 2,8 Prozent aller Berliner Schüler*innen eine solche Schule.  Bundesweit sind es  4,3 Prozent.

Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung wird festgestellt, wenn ein Kind durch die Anforderungen des allgemeinen Lehrplans stark überfordert ist und ihm eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz zugeschrieben wird. Für Kinder mit diesem Förderschwerpunkt gilt ein separater Rahmenlehrplan. Er sieht umfangreiche Praxisanteile vor und ermöglicht eine sehr weitgehende Individualisierung. Der Lehrplan führt aber zu keinem Schulabschluss.
 

 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46