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bbz 12 / 2015

Ein Förderplan – nicht nur für Frauen

Frauen zu stärken, Führungspositionen zu übernehmen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern – das sind wichtige Ziele des Frauenförderplan 2015/2016. Endlich tritt er in Kraft.

Mal ganz ehrlich, wer kennt den jeweils gültigen Frauenförderplan wirklich? Und wie viele haben sich möglicherweise schon gefragt, wozu er gut ist? Haben wir doch in den pädagogischen Berufen deutlich mehr Frauen als Männer an Bord und weiß Gott zahlreiche andere Probleme.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Berliner Verwaltung, einen Frauenförderplan zu erstellen und alle zwei Jahre anzupassen. Er ist Teil der Personalentwicklungsplanung. Für Schulleitungen und für alle Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben ist der neue Frauenförderplan eine Handlungsanweisung. Das bedeutet, seine Inhalte stellen nicht nur eine Option dar, sondern sind verbindlich umzusetzen.

Der Frauenförderplan ist das Ergebnis langer Diskussionen innerhalb einer Arbeitsgruppe, der verantwortliche Personen der Behörde, die Gesamtfrauenvertreterin sowie regionale Frauenvertreterinnen angehören. Und mir ist es wichtig, hier festzustellen, dass es die Gesamtfrauenvertreterin und regionale Frauenvertreterinnen waren, die mit klaren Vorstellungen und Konzepten in die Gesprächsrunden gingen.

Der Frauenförderplan 2015/16 besteht zum einen aus dem berlinweiten Teil, der eindeutig darauf verweist, dass die in ihm enthaltenen Maßnahmen für alle Regionen verbindlich sind. Zum anderen wird er ergänzt durch die Festlegungen der regionalen Teile. Diese sollen die besondere Situation der einzelnen Regionen berücksichtigen und unter diesem Blickwinkel den berlinweiten Maßnahmenkatalog durch regionale Festlegungen ergänzen. Damit ist der Frauenförderplan, der ganz bewusst auf diese Bezeichnung verzichtet und sich nach unserem Verständnis zu Recht »Richtlinien für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Schuldienst« nennt, in jedem Fall eine Orientierung für alle Beschäftigten der Berliner Schulen.

Frauen an die Macht

Der Frauenförderplan verfolgt unter anderem das gesetzlich festgeschriebene Ziel, Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung aktiv zu fördern, um noch immer bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen in Leitungspositionen abzubauen. Wobei das gesetzlich vorgegebene Ziel von mindestens 50 Prozent Frauen in Leitungspositionen für den Bereich Schule mit einem Frauenanteil von über 70 Prozent bei allen Lehrkräften und von fast 85 Prozent beim weiteren pädagogischen Personal eine eher »gemäßigte« Vorgabe ist. Während in Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gut zwei Drittel der Schulleitungen Frauen sind, sieht das bei allen anderen Schularten schon deutlich anders aus. Hier beträgt der Anteil an Frauen in Schulleitungen in Gymnasien 43 Prozent, in ISS 45 Prozent, in zentralbildenden Schulen 32 Prozent und im zweiten Bildungsweg 37 Prozent.

Über die Ursachen ließe sich ausführlich diskutieren. Fakt ist jedenfalls, dass der Anteil an Frauen sinkt, je höher die Besoldung beziehungsweise das Entgelt ist.

Zur Beseitigung dieser Unterrepräsen-tanzen trifft der Maßnahmenkatalog verschiedene Festlegungen. Beispielsweise sollen Schulleitungen Frauen ermuntern, innerhalb der Schule Aufgabenbereiche zu übernehmen, die sie für die Übernahme von Leitungsaufgaben qualifizieren. Fachlich qualifizierte Frauen sollen gezielt angesprochen werden, sich auf Führungspositionen zu bewerben. An Leitung interessierte Frauen sollen die Möglichkeiten für Hospitationen erhalten. Außerdem sollen Frauen in den Gesprächen zu dienstlichen Beurteilungen auf Wunsch beraten werden, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Chancen in einem möglichen Bewerbungsverfahren zu verbessern.

Beruf und Familie besser vereinen

Einen breiten Raum im Frauenförderplan 2015/16 nehmen die Maßnahmen ein, deren Ziel es ist, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu ermöglichen. Hier finden Personen mit Betreuungs- oder Pflegeaufgaben und alle Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, konkrete Hinweise. Dies schließt selbstverständlich auch betroffene Männer ein.

Ein wichtiger Hinweis ist beispielsweise, dass die Zuständigen für die Stunden- oder Dienstplangestaltung vor dieser (und der Unterrichtsverteilung) mit den Beschäftigten verschiedene Regelungen zu besprechen haben.

Das betrifft vor allem den Dienstbeginn und das Dienstende in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die Verteilung von Springstunden und die Möglichkeiten familienfreundlicher Regelungen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aktivitäten. Bei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freigestellt werden. Den Teilzeitbeschäftigten, insbesondere denjenigen mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben, sind außerdem je nach Umfang der Teilzeit ein oder zwei unterrichtsfreie Tage zu ermöglichen und die Zahl der Springstunden ist proportional zur jeweiligen Stundenreduzierung zu verringern.

Eine gute Sache, die niemand kennt

Der neue Frauenförderplan enthält viele gute Ansatzpunkte für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Jedoch kann er seine Wirkung nur entfalten, wenn ihn alle Beschäftigten kennen, seine Umsetzung einfordern und sich selbst in diesen Prozess einbringen. Deshalb haben die Schulleitungen ihn nicht nur für alle Kolleginnen und Kollegen frei zugänglich zu machen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, ihn zeitnah nach seinem Erscheinen in einer Gesamtkonferenz zu thematisieren, denn diese hat im Rahmen ihrer Beschlüsse die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen. Und genau hier ist der Platz für alle Beschäftigten, sich aktiv in die Gestaltung der Rahmenbedingungen für ihre Arbeit einzubringen.

Darüber hinaus möchte ich alle KollegInnen ermuntern, ihre Ideen und Hinweise für den in jedem Fall folgenden Frauenförderplan 2017/18 an mich beziehungsweise die regionalen Frauenvertreterinnen weiterzugeben. Es bleibt zu wünschen, dass die Erstellung dieses Planes in einem kürzeren Zeitraum erfolgt und mit Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten kann. Hier setze ich auch auf die Unterstützung der Personalräte, deren Aufgabe es unter anderem ist, über die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes zu wachen.