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Guter Rat - Betriebsrat

Ein wichtiger Baustein unserer Demokratie

Betriebsräte sichern den Beschäftigten Mitbestimmung und leisten einen Beitrag zur Integration in ihrem Unternehmen. Deswegen verdienen sie Aufmerksamkeit und eine breite gewerkschaftliche Solidarität.

Foto: Bertolt Prächt

Ab März sind bundesweite Betriebsratswahlen. Demokratie darf vor den Betrieben und Dienststellen keinen Halt machen. Es braucht mehr Betriebsräte und vor allem auch mehr aktive und kreative Betriebsratsmitglieder. Alle, die ein Interesse daran haben, dass es in den Betrieben und Unternehmen aktive Betriebsräte gibt, sollten die Gelegenheit nutzen, um für diese bundesweiten Wahlen zu mobilisieren!

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass es in jedem Betrieb ab fünf Beschäftigten, von denen drei wählbar sind, einen Betriebsrat geben muss. Tatsächlich sieht die Realität anders aus. Derzeit ist nur in neun Prozent aller betriebsratsfähigen Betriebe ein Betriebsrat gewählt worden.

In Sonntagsreden vieler Politiker*innen werden Betriebsräte als wichtige Institutionen bezeichnet. Obwohl die Misere bekannt ist, hat sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD 2015 geweigert, Gesetze zu verabschieden, die helfen könnten, dass mehr Betriebsräte gewählt werden. Gesetzesvorschläge der Grünen und der Linken, die darauf abzielten, den Kündigungsschutz für Wahlbewerber*innen zu verbessern, einen Rechtsanspruch für gewählte Betriebsrät*innen mit befristetem Arbeitsvertrag zu schaffen, wirksame Strafen und Sanktionen gegen die Behinderung von Betriebsräten zu schaffen und die Arbeitsbedingungen für diese zu verbessern, wurden nicht angenommen. Die Bundesregierung hat sich gegen diese Maßnahmen entschieden, obwohl die Mehrheit der vom Bundestag benannten Sachverständigen im zuständigen Ausschuss die Änderungen für geeignet und sinnvoll beurteilten.

Ohne Kontrolle funktioniert’s nicht

Indes sollte man sich hiervon nicht entmutigen lassen. Betriebsräte, Gewerkschaften, Politik und die Wissenschaft sollten die Diskussion fortführen und vertiefen. Der Zustand, dass in vielen Betrieben kein Betriebsrat existiert, ist inakzeptabel. Wir leben in einer Welt, die ohne Kontrolle, demokratische Teilhabe und Mitbestimmung der Beschäftigten nicht funktionieren kann. Deshalb müssen Betriebsräte und die Gewerkschaftsbewegung alles dafür tun, demokratische Rechte, Teilhabe und Mitbestimmung zu stärken.

Aktive Betriebsräte können die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten spürbar verbessern. In wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten haben sie wichtige Unterrichtungs- und Beratungsrechte, bei personellen Einzelmaßnahmen Vetorechte und bei beruflicher Bildung können sie bei der Durchführung und in bestimmten Fällen auch bei der Einführung mitbestimmen. In wichtigen sozialen Bereichen des Arbeitslebens haben Betriebsräte eben-falls echte, gleichberechtigte Mitbestimmung. Ohne oder gegen sie darf der*die Arbeitgeber*in keine Arbeitszeiten, Dienstpläne, Urlaubspläne oder Verhaltensregeln festlegen. Betriebsräte haben Initiativrechte bei der betrieblichen Entgeltgestaltung, sofern diese nicht bereits durch Tarifverträge geregelt ist, beim betrieblichen Vorschlagswesen und bei der zunehmend bedeutsamer werdenden Frage, wie die Arbeit der Beschäftigten der Gesundheit zuträglich zu organisieren ist.

Im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung von Hard- oder Software können Betriebsräte wirksamen Datenschutz und Schutz vor Überwachung von Leistung und Verhalten der Beschäftigten durchsetzen. Schließlich haben sie Mitbestimmungsrechte bei der Errichtung und Anwendung von Compliance-Systemen. Das betrifft die Einhaltung von Recht und Gesetz durch das Unternehmen und Einhaltung von selbst aufgestellten, ethischen Verhaltensregeln.

Der Sinn dieser Mitbestimmung liegt darin, dass Entscheidungen nicht einseitig von den Unternehmen getroffen werden, sondern die Mitarbeiter*innen über ihre gewählten Betriebsräte mitentscheiden können. Viele Betriebsräte in unserem Land nehmen diese Rechte wahr und verbessern damit maßgeblich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Durch kluge Betriebs- und Unternehmenspolitik von Betriebsräten, die zu Konflikt und Kompromiss gleichermaßen befähigt sind, können Zeichen gegen Resignation gesetzt werden. Die Beispiele von Berliner Betriebsräten in den privaten sozialen Dienstleistungen sind insoweit richtungsgebend.

Mobilisieren, um zu inspirieren

Anders als bei der Bundestagswahl hängt die Wahlberechtigung bei Betriebsratswahlen nicht von der Staatsangehörigkeit ab. Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmer*innen, die älter als 18 Jahre sind, wählen und sie dürfen selbst kandidieren und gewählt werden. Damit sind Betriebsräte wichtige Institutionen zur Integration von Kolleg*innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Förderung der Integration ist kraft Gesetzes auch Aufgabe des Betriebsrats. Gerade in Zeiten, in denen sich viele abgehängt fühlen, ist es wichtig, dass Betriebsräte und Gewerkschaften einen Ausweg unabhängig von Nationalität und Herkunft aufzeigen.

Die Solidarität der Beschäftigten muss täglich in der Praxis gelebt werden. Rechte verkümmern, wenn sie nicht aktiviert werden. Auch deshalb sollten die anstehenden Betriebsratswahlen zu einer mutigen und großangelegten Mobilisierung genutzt werden, um kreative und kritische Menschen zu inspirieren, sich in das Ehrenamt Betriebsrat wählen zu lassen. Es wäre schön, wenn es ganzseitige Anzeigen der Gewerkschaften in den Tageszeitungen gäbe und Lehrkräfte das Thema zum Unterrichtungsgegenstand machen. Alles in allem verdient die Wahl größere Öffentlichkeit.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46