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Jetzt schlägt´s 13

Endlich: Entwurf einer Änderung der Bildungslaufbahnverordnung vorgelegt

Die Senatsbildungsverwaltung hat in dieser Woche den Entwurf einer Änderung der Bildungslaufbahnverordnung vorgelegt. Mit der Änderung wird nun die Beförderung / Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte in die A 13 / E 13 geregelt, die noch nach älteren rechtlichen Regelungen vor dem Februar 2014 ausgebildet wurden.

Foto: Christian von Polentz / Transitfoto.de

Ihre Befähigung wird damit der Ausbildung für das neue Lehramt an Grundschulen (A 13) gleichgestellt. Insgesamt sind von der höheren Eingruppierung / Besoldung über 5.600 Lehrkräfte betroffen.

Es hat mehr als zwei Jahre gedauert, bis nun der letzte Schritt der Vereinbarung der GEW BERLIN mit dem Finanzsenator Kollatz umgesetzt wurde. Die Regelungen im Einzelnen:

  • Alle Lehrkräfte mit der Befähigung für das Amt der Lehrer*in (L1) in A 12 / EG 11, die ihre Ausbildung noch vor den Bedingungen des Lehrkräftebildungsgesetzes vom Februar 2014 abgeschlossen haben, und gleichgestellte Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung. (Ab Februar 2014 ausgebildete Lehrkräfte werden bereits nach E 13/A 13 bezahlt.)
  • Lehrer*innen für untere Klassen (LuK) und Sonderschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung, sofern sie eine Besoldung nach A 12 / ein Entgelt nach EG 11 erhalten.

Die Beförderung/Höhergruppierung betrifft Beamt*innen und Tarifbeschäftigte gleichermaßen.

In die Beförderung / Höhergruppierung werden auch alle Lehrkräfte mit einem Wahlfach an anderen Schulformen einbezogen.

In anderen Bundesländern voll ausgebildete Lehrkräfte in A 12/EG 11, deren Abschlüsse denen der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Amt der Lehrer*in nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz gleichgestellt sind, werden genauso behandelt wie die Berliner Lehrkräfte.

Ja, das können sie. Bereits im Laufbahnzweig der Lehrer*in durchlaufene Ämter müssen in dem neuen Laufbahnzweig nicht erneut durchlaufen werden.

Den Antrag auf „Feststellung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft an Grundschulen“ (A 13 / E 13) kann stellen, wer eine 4-jährige Tätigkeit im Berliner Schuldienst nachweisen kann.

Die Schulleitung bestätigt dann auf dem Antrag das Absolvieren von 30 Zeitstunden Fortbildung seit 2004 und eine Bewährung in der Tätigkeit. Für Schulberater*innen, Seminarleiter*innen oder Fachseminarleiter*innen wird die Fortbildung durch diese Tätigkeit als erbracht angesehen.

Gleichzeitig muss man sich in dem Antrag verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahre weitere Fortbildungen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität im Umfang von 30 Zeitstunden zu absolvieren.

Die Antragsfristen stehen noch nicht fest. Der Entwurf muss erst im Senat beschlossen und dann im Gesetz und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Wahrscheinlich können die Anträge ab Januar 2019 gestellt werden. Die GEW BERLIN wird gesondert hierzu informieren.

Für Lehrkräfte, die nach den neuen Regelungen von der A 12 in das neue Eingangsamt A 13 befördert werden, gibt es keine Wartezeit. Wer nach dem 1. August 2019 in Pension geht, für den wird das neue Amt ruhegehaltsfähig.

Analog zu den Regelungen der 90er Jahre wird eine Fortbildung angeboten. Darüber hinaus müssen die Kolleg*innen eine sechsjährige Bewährung (früher achtjährige Bewährung) als Lehrkraft seit dem 3. Oktober 1990 nachweisen. Danach soll die Höhergruppierung/Beförderung in die EG 11 / A 12 und nach einem weiteren Jahr in die EG 13 / A 13 erfolgen.

In den wesentlichen Punkten haben wir uns damit durchgesetzt. Wie gefordert, wird bei der Beförderung / Höhergruppierung die berufliche Erfahrung berücksichtigt und das Verfahren ist (relativ) unkompliziert gestaltet. Über 5.600 Berliner Lehrkräfte werden von der Höhergruppierung / Beförderung profitieren und ab dem 1. August 2019 ein Entgelt nach EG 13 oder eine Besoldung nach A 13 erhalten und damit zukünftig über 500 Euro monatlich mehr verdienen. Berlin geht damit einen großen Schritt voran zu einer gerechteren Bezahlung der Lehrkräfte.

Dieser Erfolg ist nicht vom Himmel gefallen. Die Höhergruppierung haben wir uns in der Tarifauseinandersetzung 2016 gemeinsam erkämpft und darauf können wir berechtigt stolz sein.