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Recht & Tarif

Erzieher*innen warten weiter auf ihr Geld

Die hart erkämpfte Überleitung in die neuen Tabellen im Sozial- und Erziehungsdienst hätte im Januar diesen Jahres erfolgen sollen. Jetzt hat die Senatsverwaltung wenigstens einen Zeitplan vorgelegt und zugesagt, dass die Nachzahlung von Gehalt gesichert ist.

Foto: Christian von Polentz

Bereits zum 1. Januar 2020 sollte nach dem Tarifabschluss des TV-L 2019 die Überleitung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes in die S-Tabelle erfolgen. Trotz wiederholter Aufforderung durch die GEW hat das Land Berlin diesen Teil des Tarifergebnisses aber bis heute noch nicht umgesetzt. Die Kolleg*innen warten mit zunehmender Empörung auf die Erhöhungen. Die Beteiligten, vor allem die Finanz- und die Senatsbildungsverwaltung schieben sich wie so oft gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Zwar steht die Umsetzung nicht in Zweifel, aber bis heute war man personell und technisch schlicht nicht in der Lage, die fällige Gehaltserhöhung anzuweisen.

Auf Grund der durch die Pandemie in allen Bereichen entstandenen schwierigen Arbeitssituation ist mit einer Umsetzung im Mai nun nicht mehr zu rechnen. Spätestens im Juni müssten die Beschäftigten aber ihre Ansprüche schriftlich geltend machen, da diese gemäß § 37 TV-L innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit verfallen. Wir haben daher die Senatsverwaltungen aufgefordert, schriftlich darauf zu verzichten, sich auf die Anwendung dieser Ausschlussfrist zu berufen. Der Finanzsenator hat daraufhin eine Prüfung zugesagt und jetzt mit einem Rundschreiben erklärt, ungeachtet der besagten Ausschlussfrist die Ansprüche bis zum 30. September 2020 zu erfüllen. Da der Finanzsenator das den anderen Verwaltungen und Dienststellen aber nicht direkt anweisen kann, ist der Verzicht als Bitte formuliert.

Die Senatsbildungsverwaltung hat nun mit einem Schreiben einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt und den Verzicht auf die Berufung der Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020 erklärt. Damit ist es vorerst nicht notwendig, seine Ansprüche geltend zu machen.

In dem Schreiben der Personalstelle heißt es, »alle Ansprüche der Beschäftigten auf Nachzahlung von Entgelt« sollen »ungeachtet der Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020 erfüllt werden.« Und weiter: »Das bedeutet für Sie, dass derzeit keine Schreiben auf Geltendmachung der rückwirkenden Zahlungen ab Januar 2020 bei der Personalstelle eingereicht werden müssen. Sollte absehbar werden, dass die entsprechenden Zahlungen für einzelne Beschäftigungsgruppen bis zum 30. September 2020 nicht sichergestellt sind, erfolgen rechtzeitig weitere Informationen.«

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46