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Schulhilfe

Es fehlt ein durchgängiges Pflegekonzept

Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf in der inklusiven Beschulung befinden sich im Spannungsfeld zwischen Chancen, Grenzen und Herausforderungen. Es müsste noch viel mehr getan werden, um den gemeinsamen Unterricht für alle zu ermöglichen.

Symbole zu Inklusion von Behinderten in die Gesellschaft
Foto: Adobe Stock

Genau 30 Jahre ist es her, dass eine Änderung des Berliner Schulgesetzes die Einrichtung eines landesweiten Schulversuchs zur Integration von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen und schwerer Mehrfachbehinderung möglich machte. Damit wurde der Weg geebnet, gemeinsamen Unterricht bei Schüler*innen zu ermöglichen, die einer umfassenden Pflege und Unterstützung bedürfen. Die entscheidenden Impulse dafür entstanden durch Eltern, Pädagog*innen und Wissenschaftler*innen. Erste praktische Erfahrungen konnten 1986 bei der Einzelintegration eines Mädchens mit schwerer Mehrfachbehinderung gesammelt werden.

Gelingensbedingungen des damaligen Schulversuches waren vor allem die wissenschaftliche Begleitung, durchgehende Fort- und Weiterbildungen, festes pflegerisches Personal wie Pädagogische Unterrichtshilfen, die Ermöglichung von Therapien innerhalb der Schulen durch therapeutisches Personal der Gesundheitsämter sowie eine zusätzliche personelle Ausstattung von zehn Teilungsstunden innerhalb der Klassen.

Erfahrungen wurden nicht übertragen

Mittlerweile haben wir in Berlin eine Situation, die allen Kindern den Zugang zu einem gemeinsamen Unterricht ermöglichen soll. Insofern müsste man davon ausgehen, dass der schulische Alltag von Kindern mit pflegerischem Bedarf optimal verläuft, und auch die Schule und die damit verbundenen Lehrkräfte sich gut informiert und unterstützt fühlen. Der Alltag zeigt jedoch, anlehnend an den Beitrag der bbz 12/2020 von Lisa Reimann, wie schwer es weiterhin für Eltern pflegebedürftiger Kinder ist, die Beschulung um- und durchzusetzen. Bis heute kämpfen sie darum, einen Schulplatz an einer Regelschule zu bekommen, organisieren Schulungen für Lehrkräfte, müssen sich bei medizinischen Tätigkeiten wie Katheterisieren oder Spritzen selbstständig um einen ambulanten Pflegedienst kümmern und müssen immer wieder flexibel reagieren, wenn es organisatorische Probleme gibt.

So zum Beispiel bei Enrico, der aufgrund einer Muskelerkrankung im Rollstuhl sitzt. Was passiert, wenn das Klassenteam erfährt, dass sich der Schulhelfer von Enrico kurzfristig krankgemeldet hat? Wer springt nun ein? Für den Morgen ist alles ganz einfach. Die Schüler*innen helfen beim Ausziehen der Jacke, fahren ihn zu seinem Platz und auch innerhalb des Unterrichts lässt sich die Situation gut lösen. Enrico ist voll im Klassenverband eingebunden und so gelingt der Schulstart. Schwierig ist es plötzlich, als Enrico Hilfe für die Toilette braucht, die Lehrkraft aber allein ist. Wie gut, dass das Team bestehend aus drei Klassen gut eingespielt ist und sich somit Lösungen finden. Wie gut auch, dass nach der Hofpause die Bezugserzieherin einspringt. Dennoch zeigt dieses positive Alltagsbeispiel deutlich das Spannungsfeld aller Beteiligten. Flexibilität zeigt sich vor allem dann, wenn es an einer Schule mehrere Schulhelfer*innen gibt. Schwierig wird es, wenn nur ein*e Schulhelfer*in alle pflegerischen Bedürfnisse an einer Schule allein abdecken muss oder wenn feste Zeiten eines ambulanten Pflegedienstes die Planungen von Aktivitäten oder Unterricht mitbestimmen müssen.

Das System der Schulhilfe überarbeiten

Schulhelfer*innen sind zu einem unumgänglichen Bestandteil der Berliner Schullandschaft geworden. Sie sind es, die die pflegerische Verantwortung auffangen, Kindern und Eltern täglich eng zur Seite stehen und meistens mehr Aufgaben im schulischen Alltag übernehmen, als sie überhaupt sollten. Dennoch hängt auch hier die Versorgung der Kinder von allen Beteiligten ab. Bis heute gibt es von Seiten der Senatsverwaltung keine Qualifizierungsmaßnahmen, die eine Weiterbildung zur Pädagogischen Unterrichtshilfe ermöglichen, und auch die Qualifizierung selbst unterliegt keinerlei Vorgaben. Schulhelfer*in kann faktisch jede*r werden. Darüber hinaus kämpfen die Schulen jedes Jahr erneut um Einsatzstunden und Personal und so kann es sein, dass ein Kind mit Diabetes nur vier Stunden in der Woche durch ein*e Schulhelfer*in begleitet wird und die Verantwortung im Rest der Zeit dann bei jeder einzelnen Lehrkraft im Unterricht liegt. Gerade am Beispiel von Diabetes zeigt sich auch, wie schwierig es Eltern haben, da die Gesetzgebung zunächst von ihnen einfordert, sich selbst um einen ambulanten Pflegedienst zu bemühen. Dabei wird häufig vergessen, dass es erst die pädagogische Begleitung selbst ist, die bei Kindern ein hohes Maß an Selbstsicherheit und Selbstständigkeit im Alltag ermöglicht. Für die Schule bedeutet dies, dass alle Lehrkräfte und Erzieher*innen im Umgang mit der Erkrankung geschult sein müssen.

Gerade die Kopplung mit Fortbildungen, Zeit für sonderpädagogische Förderung und die Sicherstellung der Pflege und individuelle Begleitung der Schüler*innen haben entscheidend zum Erfolg des Schulversuchs von 1986 beigetragen. Kinder mit pflegerischem Bedarf brauchen Sicherheit, wenn es darum geht, ihre Bedürfnisse zu begleiten und sie zu versorgen. Das kann nur dann gelingen, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteur*innen sichergestellt werden kann. In Bezug auf chronische Erkrankungen sind es mittlerweile die Ambulanzen in den Kliniken, denen eine gute Kooperationsstruktur zwischen den Schulen und den Eltern gelungen ist und die hier im Zuge von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einen erheblichen Beitrag leisten.

Hilfe nicht dem Zufall überlassen

Kontinuität und Sicherheit bedeuten aber auch, die Kinder nicht nur im Rahmen des Unterrichts zu versorgen, sondern den Schulalltag in der heutigen Zeit ganzheitlich zu betrachten. Schulhilfestunden reichen meist nur für den schulischen Vormittag aus. Am Nachmittag ist es dann der Ganztagsbereich, der durch den wesentlich erhöhten Förderbedarf die Versorgung im Grundschulbereich sicherstellen muss. Dabei reicht die halbe Erzieher*innenstelle für Kinder, die permanent auf eine enge Begleitung und Pflege angewiesen sind, nicht aus. Und spätestens in der Sekundarstufe gibt es dann für den Nachmittagsbereich gar kein Angebot mehr für die Schüler*innen, die jedoch nicht in der Lage sind, selbstständig nach Hause zu gehen oder ihren Nachmittagsalltag allein zu gestalten. Für die Eltern beginnt nach guten Jahren in der Grundschule spätestens hier wieder die Zeit der spontanen Flexibilität, auch in Bezug auf Arbeitszeiten.

Bis heute lässt sich die Inklusion von Kindern mit pflegerischem Bedarf als ein Spannungsfeld beschreiben, welches alle Beteiligten vor immer neue Herausforderungen stellt. Vieles wurde erreicht und gleichzeitig stoßen wir immer dann auf Hürden, wenn es um die fehlende Begleitung und Versorgung geht. Festes, flexibles Personal zur Abdeckung pflegerischer Maßnahmen, mobile Krankenpfleger*innen für Schulverbunde, eine flexible Vertretungsreserve von Schulhelfer*innen so-wie eine volle Erzieher*innenstelle bei durchgehender Pflege im Ganztagsbereich in der Grundschule und in der Sekundarstufe I und II wären hier weitere wichtige Schritte, um der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf diesen Personenkreis gerecht zu werden.     

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46