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Mitbestimmung

Happy Birthday Betriebsrätegesetz!

Heute vor 100 Jahren – am 4. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und blutige Kämpfe für Demokratie und Mitbestimmung. 100 Jahre danach ist es Zeit, Bilanz zu ziehen.

Wir fordern:

  • die Verankerung des Rechts des Betriebsrats im BetrVG auf umfassenden Einblick in die finanzielle Situation des Betriebes
  • eine gesetzlich geregelte Freistellung von Betriebsräten nicht erst ab 200 Beschäftigten, sondern ab 5 Beschäftigten
  • die Abschaffung des Tendenzparagrafen
  • die Berücksichtigung betrieblicher Mitbestimmung bei öffentlichen Zuwendungen und Finanzierung gesetzlich zu erbringender Leistungen von freien Trägern
  • einen TV-L für alle freien Träger
  • das Umgehungsverbot der Mitbestimmung durch Ausgliederung (Ausgründung, Outsourcing) gesetzlich zu verankern
  • die Konkretisierung von Schulungsansprüchen für Betriebsratsmitglieder, keine Verhinderung der Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltungen

Es gibt noch viel zu tun. Gemeinsam können wir viel erreichen. Happy Birthday Betriebsrätegesetz!