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Recht & Tarif

Hauptstadtzulage – ein Mittel der Anerkennung für alle?

Statistik ersetzt politisches Denken. Wie Sarrazin und Wowereit mit Hilfe von Zahlenkolonnen den Lehrer*innenmangel eingeleitet haben.

Foto: GEW BERLIN

Die im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gewährte Hauptstadtzulage soll gemäß Gesetzesbeschluss eine Anerkennung für die von den Beschäftigten erbrachten Leistungen sein. Warum es aber eine Einschränkung auf die Besoldungsgruppen bis A 13 beziehungsweise die Entgeltgruppen bis E 13 gegeben hat, lässt sich nur mit finanziellen Aspekten erklären. Das wollten einige Beschäftigte höherer Besoldungsgruppen nicht hinnehmen. Auch beamtete Mitglieder der GEW BERLIN haben mit Unterstützung des GEW Rechtsschutzes dagegen Widerspruch eingelegt.

Nun hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Rundschreiben IV Nr. 43/2021 vom 25. Juni 2021 den anderen Dienstbehörden empfohlen, »mit Zustimmung der beamteten Dienstkräfte in diesen Fällen mit Blick auf die anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsbeschwerde, Az.: VerfGH 12/21) sowie vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Klage, Az.: VG 5 K 77/21) das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, bis in den vorgenannten gerichtlichen Verfahren allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende bestandskräftige Entscheidungen erfolgt sind.«

Sofern beamtete Dienstkräfte der Besoldungsgruppen A 14 und aufwärts bisher keinen entsprechenden Widerspruch gegen die Nichtgewährung der Hauptstadtzulage eingereicht haben, sollten sie es rückwirkend zum 1. Januar 2021 mit Wirksamkeit auch für die Zukunft spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vornehmen. In dem Widerspruch sollte die Zustimmung zum Ruhendstellen des Verfahrens formuliert sein und um Verzicht auf die Einrede der Verjährung gebeten werden. Für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 14 und aufwärts reicht eine Geltendmachung aus.

Die GEW BERLIN setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch alle Beschäftigten bei freien Trägern eine derartige Zulage erhalten. Dafür sind die vom Land Berlin an die »freien Träger« zu gewährenden Zahlungen entsprechend anzupassen.           

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46