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Jetzt schlägt´s 13

Jetzt schlägt´s 13!

Im Sommer 2016 hat die GEW BERLIN mit dem Finanzsenator u. a. vereinbart, dass die Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert bzw. in die Besoldungsgruppe A 13 befördert werden sollen.

11.11.2017 - Vor dem SPD-Parteitag (Foto: Volker Göbeler [GEW])

Während die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Lehrkräftebildungsgesetzes im Juli 2017 realisiert wird, fehlt es immer noch an der Umsetzung anderer Teile der Erklärung.

Bis heute fehlt die Rechtsverordnung, auf deren Grundlage die Grundschullehrkräfte, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden, zeitnah ebenso in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert bzw. in die Besoldungsgruppe A 13 befördert werden sollen. Mit Empörung mussten wir feststellen, dass im Gegensatz zu der Erklärung in der Koalitionsvereinbarung die Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen und Erwerbsbiographien keine Rolle mehr spielen sollen. Entgegen der gemeinsamen Erklärung mit dem Finanzsenator ist es nun sogar beabsichtigt, Lehrkräfte mit bestimmten Ausbildungen nach dem Recht der ehemaligen DDR ganz von der Höhergruppierung auszuschließen. Für die vereinbarte Vorweggewährung einer Stufe für sogenannte Nichterfüller*innen liegt immer noch kein Entwurf einer Regelung vor.

Zudem sind im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt nur 2000 Stellen für die 6000 Betroffenen vorgesehen. Von einer zeitnahen Höhergruppierung kann unter diesen Umständen nicht mehr die Rede sein.

Mit der gemeinsamen Erklärung der GEW BERLIN und des Finanzsenators vom August 2016 wurde eine langjährige Tarifauseinandersetzung im Land Berlin beendet. Im Unterschied zu einem Tarifvertrag enthält die Erklärung vom Sommer 2016 allerdings keine rechtlich einklagbaren Regelungen, sondern basiert auf dem Vertrauen beider Seiten, sich an die Abmachungen zu halten.
Es gab unter unseren Mitgliedern und auch im Geschäftsführenden Landesvorstand viele Bedenken gegen diesen Vertrauensvorschuss. Nach Abwägung aller Argumente haben wir uns für die Unterzeichnung der Erklärung entschieden. Wir sahen uns bestätigt, nachdem sich die wesentlichen Inhalte der Erklärung auch in der Koalitionsvereinbarung wiederfanden.

Nach der Wahl im letzten Sommer haben wir in informellen Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Umsetzung der Erklärung gesprochen und konnten berechtigt von einer einvernehmlichen zeitnahen Umsetzung ausgehen.
Umso erstaunter waren wir, als mit der Bekanntmachung des Entwurfes der Bildungslaufbahnverordnung klar wurde, dass sich die Senatsbildungsverwaltung vollständig von den in unseren Gesprächen erzielten Kompromissen verabschiedet hat. Das schlechte Gewissen hat offenkundig auch dazu geführt, dass sich die beiden beteiligten Verwaltungen, Finanzen und Bildung, und ihre politische Spitze neuerdings Gesprächen mit der GEW BERLIN völlig verweigern.

Noch ist Zeit umzusteuern!

Die notwendigen Haushaltsmittel für die zeitnahe Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte müssen im Haushalt 2018/2019 vorgesehen werden.

Die Rechtsverordnung muss die berufliche Erfahrung der Kolleg*innen und deren geleistete Fortbildungen und ausgeübte Funktionen berücksichtigen.

Die Lehrkräfte für untere Klassen und die Sonderschullehrkräfte mit einer DDR-Ausbildung müssen genauso die Möglichkeit zur Höhergruppierung/Beförderung in die Entgeltgruppe 13/A 13 erhalten wie die anderen Lehrkräfte.

Die Vorweggewährung einer Stufe für „Nichterfüller*innen“ muss endlich umgesetzt werden.

Im Dezember wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Bis dahin wollen wir mit mehreren Aktionen das Thema in die Öffentlichkeit bringen.

Beteiligt Euch zahlreich an den Aktionen!

Sorgen wir dafür, dass der Wortbruch beendet wird und die Erklärung vom Sommer 2016 endlich vollumfänglich umgesetzt wird.