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Krankenversicherung

Pauschale Beihilfe für Beamt*innen

Seit 2020 ist es für Beamt*innen in Berlin deutlich günstiger, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Nach § 76 Absatz 5 Landesbeamtengesetz wird auf Antrag die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags als sog. pauschale Beihilfe übernommen.

Der Antrag auf die pauschale Beihilfe kann nicht rückwirkend gestellt werden! Er wirkt immer frühestens ab dem Ersten des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Daher sollte der Antrag immer im Monat vor Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt werden, und zwar schriftlich beim Landesverwaltungsamt. Link unten. Wer z. B. am 22. August 2024 das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf beginnt, sollte den Antrag daher auf jeden Fall im Juli 2024 stellen! Auch die „Bestandslehrkräfte“, die eine Verbeamtung anstreben und beantragt haben, sollten die pauschale Beihilfe im Monat vor der Verbeamtung stellen.

Die Nachweise (u. a. Höhe des Krankenkassenbeitrags und die Personalnummer) können später nachgereicht werden.

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich, auch nach Ende der aktiven Dienstzeit im Ruhestand. Das gilt auch, wenn Beamt*innen, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben, später von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln. Das geht nur mit Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung mit pauschaler Beihilfe. Ein Wechsel in das System individueller Beihilfe ist dann nicht mehr möglich.

Einzige Ausnahme: Nur zum Ende des Referendariats (Beamtenverhältnis auf Widerruf) kann (und muss) bei einer anschließenden Einstellung im Beamtenverhältnis neu entschieden werden. Auch da gilt, dass der Antrag im Monat vor der (neuen) Verbeamtung gestellt werden sollte. Mit der pauschalen Beihilfe reduzieren sich die hohen Kosten bei einer gesetzlichen Versicherung im Beamtenverhältnis deutlich. Damit haben die Beamt*innen im Land Berlin eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Beamt*innen können wählen, ob sie sich „freiwillig“ gesetzlich (mit pauschaler Beihilfe) oder privat mit individueller Beihilfe versichern. Die Entscheidung darüber sollte frühzeitig vor der Verbeamtung getroffen werden!

Ausführliche Erläuterungen zur Krankenversicherung im Referendariat und zur pauschalen Beihilfe findet ihr in diesem aktuellen Info der GEW BERLIN sowie in der Broschüre Angestellt oder verbeamtet? GEWusst wie! Eine Beantragung der pauschalen Beihilfe ist ausschließlich über dieses bereitgestellte Formular des Landesverwaltungsamts möglich.

 


 

 

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Matthias Jähne
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