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Qualität per Gesetz

In der neuen bbz-Ausgabe wird Bilanz gezogen: Hat das Gute-Kita-Gesetz von Bildungsministerin Franziska Giffey gehalten, was es versprochen hat?

Foto: Bertolt Prächt

Das Gute-KiTa-Gesetz soll zur Verbesserung der Kita-Qualität und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren beitragen. Von 2019 bis 2022 stellt der Bund den Ländern dafür 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Qualität können im Rahmen der folgenden zehn Handlungsfelder getroffen werden: Bedarfsgerechte Angebote, Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Gesundes Aufwachsen, Sprachliche Bildung, Starke Kindertagespflege, Netzwerke für mehr Qualität, Vielfältige pädagogische Arbeit. Hinzu können landesspezifische Maßnahmen für weniger Gebühren umgesetzt werden. Die Bundesländer haben individuelle Verträge mit dem Bund geschlossen und selbst entschieden, in welche der Handlungsfelder und Maßnahmen sie investieren.

In dieser Ausgabe der bbz beschäftigen wir uns mit dem aktuellen Stand der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Dazu werfen die einzelnen Artikel einen Blick zurück auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die damit verbundenen Ziele und Hoffnungen. Sie geben Einblicke in ausgewählte Handlungsfelder und ziehen Bilanz aus der Praxis-­Perspektive. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46