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Recht & Tarif

Schlaflose Nächte zum Selbstkostenpreis

Endlich vollständige Erstattung der Dienstreisekosten für Fahrten mit Schüler*innen.

Interior of a house with many bunk beds. Light bedroom with clean sheets
Foto: Adobe Stock

Bislang blieben Pädagog*innen auf einem Teil der Kosten für Klassenfahrten sitzen. Eine von der GEW BERLIN unterstützte Klage am Verwaltungsgericht zeigt schließlich Wirkung.

Die Ausführungsvorschrift (AV) Veranstaltungen begrenzt die Erstattung der Dienstreisekosten für eine Fahrt mit Schüler*innen für Unterkunft und Verpflegung auf 20 Euro pro Tag im Inland und 30 Euro pro Tag im Ausland. Alle, die Klassenfahrten durchführen, wissen, dass diese Summen viel zu gering sind. Die Kosten für Übernachtung und drei Mahlzeiten in einer Jugendherberge in Deutschland liegen schon bei etwa 45 Euro.

Neben dem großen Aufwand, mehr Arbeit und schlaflosen Nächten zahlten bisher Lehrkräfte und Erzieher*innen also auch noch drauf, wenn sie mit ihren Schüler*innen auf Klassenfahrt gingen.

Nach AV Veranstaltungen müssen vom Veranstalter gegebenenfalls angebotene »Freiplätze« von den Kolleg*innen in Anspruch genommen werden. Dann fallen zwar keine Kosten für die Lehrer*innen oder Erzieher*innen an, aber alle wissen, dass die Reiseveranstalter*innen die Kosten auf die Schüler*innen umlegen – also ist auch das eine schiefe und unbefriedigende Konstellation.

Als Personalrat bekamen wir oft die Unzufriedenheit der Kolleg*innen darüber mit, konnten aber nichts daran ändern.

Im Jahr 2019 klagte ich mit Unterstützung der GEW auf die vollständige Erstattung meiner Dienstreisekosten für eine Klassenfahrt mit meiner 9. Klasse in der Hoffnung, dass die Deckelung der Erstattung auf 20 beziehungsweise 30 Euro aufgehoben werden würde.

Die Klage wurde im Dezember 2019 beim Verwaltungsgericht verhandelt. Der Richter wies beim Gerichtstermin die Vertreterin der Behörde darauf hin, dass sichergestellt sein müsse, dass die »gewährten Reisekosten grundsätzlich geeignet sind, die notwendigen Unterkunftskosten adäquat abzudecken.« Hierzu fehle es zurzeit »an jeglicher Grundlage« (VG 28 K 589.18). Im Klartext hieß das: Die AV Veranstaltungen muss geändert und die Dienstreisekosten müssen vollständig erstattet werden.

Die Behörde änderte daraufhin ihre Einstellung und erklärte vor Ort, dass meine Reisekosten vollständig erstattet würden. Eine Änderung der AV Veranstaltungen wurde zudem in Aussicht gestellt. Damit entfiel mein Klagegrund und das Gericht entschied, dass das Verfahren eingestellt wird.

Wir rieten als Personalrat daraufhin den Arbeitnehmer*innen, bei Fahrten ihre tatsächlichen Kosten geltend zu machen und empfahlen den Beamt*innen, Widerspruch gegen ihren Dienstreisekostenbescheid einzulegen.

Energisches Nachhaken half

Einige der von uns beratenen Kolleg*innen waren damit erfolgreich. Die Hartnäckigkeit und der Druck durch diese Anträge haben sich für alle ausgezahlt: Die AV Veranstaltungen ist zwar noch nicht geändert, aber alle bei der Senatsverwaltung beschäftigten Kolleg*innen bekommen endlich die tatsächlich entstandenen Dienstreisekosten nach Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies teilte eine Vertreterin der Behörde dem Personalrat Charlottenburg-Wilmersdorf auf energisches Nachhaken mit. Ein gemeinsam erkämpfter Erfolg!        

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46