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blz 03-04 / 2014

Zeit für mehr Qualität

Im öffentlichen Dienst erhalten Erzieherinnen keine Zeit für Vorbereitung und Kooperation

Niemand bestreitet, dass ErzieherInnen einen sehr verantwortungsvollen Beruf ausüben. Im Gegenteil: Politiker und Verbände werden nicht müde, den Wert pädagogischer Arbeit von ErzieherInnen hervorzuheben. Doch was nutzen alle Komplimente und alles Lob, wenn keine Taten folgen?

In den Berliner Grundschulen und den sonderpädagogischen Förderzentren arbeiten über 5.000 ErzieherInnen im öffentlichen Dienst und über 1.000 bei freien Trägern, 97 Prozent von ihnen sind Frauen. Die Tätigkeit der Erzieherin hat in den vergangenen Jahren von der Anforderung, der Verantwortung und der Bedeutung an Qualität in einem hohen Maße zugenommen. Das rechtfertigt es, diese Arbeit so wertzuschätzen, dass ihnen individuelle Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (mpA) verlässlich zur Verfügung gestellt werden.

In den Kita-Eigenbetrieben wurden bereits vor über zwei Jahren Dienstvereinbarungen zur mittelbaren pädagogischen Arbeit zwischen den Personalräten und den Arbeitgebern vereinbart, bei einigen Trägern gibt es sogar schon tarifliche Regelungen.

Qualität muss vorbereitet sein

Aber in den Grundschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren haben die Erzieherinnen nach wie vor keinen individuellen Anspruch auf Zeiten für eine qualifizierte Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Arbeit. Auch stehen ihnen keine verbindlichen Zeiten für die Kooperation mit Lehrkräften oder sonderpädagogischen Fachkräften zu. Dabei ist diese Kooperation eng mit Qualität und Erfolg pädagogischer Arbeit verbunden. Viele notwendige Gespräche und Absprachen werden zwischen »Tür und Angel« geregelt – oder gar nicht.

Der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen hat im Januar die Senatsbildungsverwaltung zu Verhandlungen über eine entsprechende Dienstvereinbarung aufgefordert. Es ist längst überfällig, dass der öffentliche Arbeitgeber den Erzieherinnen diese Zeiten anerkennt und verbindlich regelt.

Selbstverständlich gibt es vielerorts gute und positive Beispiele für eine erfolgreiche, Professionen übergreifende Grundschul-pädagogik. Auch gibt es Beispiele, dass Erzieherinnen verlässlich Zeiten für Vor- und Nachbereitung gewährt werden. Doch mehrheitlich berichten KollegInnen, dass ihnen diese Zeiten nicht beständig, verlässlich und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

In der abzuschließenden Dienstvereinbarung gilt es, die mittelbare pädagogische Arbeit zu definieren, den Umfang festzuschreiben und auch Reglungen zur Organisation der mpA zu treffen. Wenn dies gelingt, kommen wir einer Wertschätzung der Arbeit der Erzieherinnen in der ganztägigen Bildung ein Stück näher.

Warum eine Dienstvereinbarung?

Als GEW BERLIN arbeiten wir aktiv daran, die Beschäftigungsbedingungen für alle Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst zu verbessern. Daher kann unser gewerkschaftliches Ziel nur sein, Regelungen zur mpA tariflich und damit rechtssicher festzuschreiben. Eine Dienstvereinbarung ist ein wichtiger Schritt in die Richtung. Die Attraktivität unseres Berufsbildes hängt maßgeblich von den Arbeitsbedingungen ab. In diesem Zusammenhang fordern wir schon lange, das Ausbildungsniveau zu steigern, indem Erzieherinnen an Fachhochschulen ausgebildet werden. Damit muss auch eine Steigerung im Entgelt verbunden sein. Nur dadurch wird eine Steigerung der Attraktivität des Berufes der Erzieherin erreicht. Das sind die entscheidenden Weichen, um diesen klassischen Frauenberuf attraktiver zu machen.